Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in den USA (Seattle)
CBBL Rechtsanwältin und Attorney at Law Nadja Vietz, Kanzlei Harris Bricken, Seattle
Nadja Vietz
Rechtsanwältin und Attorney at Law
Harris Bricken
Seattle


Leitfaden zur Geschäftstätigkeit in den USA

Von unserer deutschsprachigen CBBL Anwältin in Seattle, Frau Rechtsanwältin Nadja Vietz, vietz@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 - 206 224 5657, www.harrisbricken.com

Grundlegende Informationen für ausländische Unternehmen, die eine Geschäftstätigkeit in den USA aufnehmen möchten.

  1. Vorwort
  2. Rechtssystem der USA
  3. Wahl der Geschäftsform in den USA
  4. Bankwesen
  5. Einwanderung in die USA
  6. Verträge unter US-Recht
  7. Steuern für Unternehmen in den USA
  8. Geistiges Eigentum unter US-Recht
  9. Arbeit und Beschäftigung in den USA
  10. Produkthaftung in den USA

1. Vorwort

Als weltweit größte Volkswirtschaft bieten die USA einige der besten Geschäftsmöglichkeiten. Um Unternehmen bei der Nutzung dieser Möglichkeiten zu unterstützen, verschafft dieser Leitfaden einen Überblick über das US-amerikanische Rechtssystem und einige der Gesetze, die für die unternehmerische Aktivität in den USA relevant sind.

2. Rechtssystem der USA

2.1. Föderaler Aufbau des Rechtssystems

Die USA sind als föderales Regierungssystem organisiert. Dies bedeutet, dass Gesetze auf nationaler, bundesstaatlicher und lokaler Ebene erlassen werden. Unter "lokalen" Gesetzen werden dabei die von Städten und Gebietskörperschaften (Counties) erlassenen Gesetze verstanden, die in den jeweiligen geografischen Regionen gelten. Alle 50 Bundesstaaten (zusammen mit den Außengebieten und dem District of Columbia) haben ihre eigenen einzelstaatlichen und lokalen Gesetze, die in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten gelten.

2.2. Gesetzgebungskompetenzen in den USA

Gewisse Rechtsbereiche, wie z.B. das Patent- und Urheberrecht, werden ausschließlich durch Bundesrecht geregelt. Viele andere rechtliche Normen, einschließlich der Gesetze über Verträge, Arbeitsverhältnisse und Verkaufstransaktionen, werden in erster Linie durch die einzelnen Bundesstaaten festgelegt. Zahlreiche weitere Rechtsgebiete werden sowohl durch Bundes- als auch durch Landesrecht in paralleler Kompetenz geregelt. Wenn ausländische Unternehmen in den USA geschäftlich tätig sind, sollten sie sich in diesem Sinne bewusst sein, dass sie den beschriebenen parallelen Rechtssystemen unterliegen, die sich oft von Bundesstaat zu Bundesstaat unterscheiden.

3. Wahl der Geschäftsform in den USA

3.1. Wahl der Rechtsform

Ein ausländisches Unternehmen, welches sich in der USA etablieren möchte, muss sich für die Rechtsform entscheiden, unter welcher es seine Geschäftstätigkeit in den USA durchführen will. Die gebräuchlichsten Unternehmensformen sind Corporations (vergleichbar mit der deutschen Aktiengesellschaft), Limited Liability Companies (LLCs, vergleichbar mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und Partnerships (Personengesellschaften).

3.2. Faktoren zur Wahl der Rechtsform

Jede Gesellschaftsform hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, so dass die Wahl der geeigneten Form von fallspezifischen rechtlichen und geschäftlichen Faktoren abhängt. Jede Unternehmensform muss dabei nach den Gesetzen jenes Bundesstaates gegründet werden, in welchem das Unternehmen seinen Sitz haben wird. Dieser muss nicht mit dem Ort der letztlichen Geschäftsausübung identisch sein, sondern wird in Abhängigkeit von steuerrechtlichen, praktischen und geschäftlichen Faktoren zu wählen sein. Im Bundesstaat der tatsächlichen Geschäftsausübung muss sodann eine Anmeldung der Gesellschaft erfolgen.

Mit Ausnahme der Partnerships müssen für alle Gesellschaftsformen Organisationsdokumente beim Secretary of State (in Grundzügen vergleichbar dem deutschen Handelsregister) des jeweiligen Bundesstaates eingereicht werden.

Eine ausführlichere Darstellung der üblichen und empfohlenen Rechtsformen von der unselbständigen Zweigniederlassung bis hin zur selbständigen Gesellschaft sowie deren Vor- und Nachteile finden Sie hier „Unternehmensgründung in den USA“.

4. Bankwesen

Es kann schwierig sein, für ein ausländisches Unternehmen ohne US-Präsenz ein Bankkonto in den USA zu eröffnen. Selbst wenn eine ausländische Person oder ein ausländisches Unternehmen eine US-Einheit gegründet hat, kommt es nicht selten vor, dass Banken in den USA eher bereit sind, US-Unternehmen Geld zu leihen als ihren ausländischen Kollegen. Häufig hat ein ausländisches Unternehmen besseren Zugang zu Kapital über US-Banken, wenn es eine Zeit lang erfolgreich in den USA tätig war.

5. Einwanderung in die USA

5.1. Notwendigkeit von Aufenthaltsgenehmigungen oder Visa

Alle Ausländer, die in die USA kommen, um dort zu arbeiten, müssen eine Genehmigung in Form eines Visums einholen. Die US-Visumsgesetze sind kompliziert und streng bundesstaatlich. Visa werden dabei nicht von den einzelnen Bundesstaaten reguliert oder erteilt, sondern werden von der US-Botschaft oder dem US-Konsulat im Ausland ausgestellt. Für viele Arten von Visa, einschließlich der meisten Arten von Arbeitsvisa, ist die Genehmigung der US-Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde erforderlich.

5.2. Visumsarten in den USA

Für Ausländer ist es wichtig, für ihren Aufenthalt in den USA die richtige Visumsart zu erhalten. Es gibt zahlreiche Beschäftigungskategorien für die Zulassung in die USA, einschließlich besonderer Kategorien für Investoren, für Geschäftsbesucher und für die Beschäftigung auf Sponsorenbasis. Viele Unternehmen, die sich in den USA etablieren, lassen sich von einem US-Einwanderungsanwalt beraten, um die richtige Visumkategorie auszuwählen und Antragsfehler zu vermeiden.

Jede der zahlreichen Visumsarten hat unterschiedliche Anforderungen und ermöglicht eine unterschiedliche zulässige Aufenthaltsdauer in den USA. Zum Beispiel erlaubt das E-2-Nichteinwanderungsvisum Personen aus Ländern, mit denen die USA ein Handels- und Schifffahrtsabkommen haben, in die USA einzureisen, wenn die Person, die das Visum beantragt, eine beträchtliche Menge an Kapital in eine US-Einheit investiert. Die Person muss die Einreise in die USA ausschließlich zum Zweck der Entwicklung und Leitung des Investitionsunternehmens anstreben. Getrennte Visa können auch für Angestellte und Familienmitglieder von qualifizierten E-2-Visumempfängern beantragt werden. Eine qualifizierte Person kann sich mit einem E-2-Visum für einen anfänglichen Zeitraum von 2 Jahren in den USA aufhalten, und Anträgen auf Verlängerung der Aufenthalte kann in weiteren 2-Jahres-Zeiträumen stattgegeben werden.

5.3. Einhaltung der Visumsbedingungen

Für ausländische Geschäftsinhaber und ihre Arbeitnehmer ist es von entscheidender Bedeutung, sich an die Bedingungen ihres jeweiligen Visums zu halten, da jede Verletzung zu einer Abschiebung aus den USA oder zur Verweigerung der Wiedereinreise in die USA führen kann.

6. Verträge unter US-Recht

6.1. Gesetzliche Grundlagen und Auslegung

Verträge werden durch das Recht der Bundesstaaten geregelt. Wenn die Parteien eine schriftliche Vereinbarung treffen, legen die Gerichte diese Vereinbarung im Allgemeinen auf der Grundlage des Wortlautes, des Verhaltens der Parteien, der Branchengewohnheiten und der geltenden Gesetze aus. Alle 50 Bundesstaaten haben jedoch einige Variationen des Uniform Commercial Code (UCC) übernommen, das im Allgemeinen für jeden Vertrag über den Verkauf von Waren über 500 Dollar gilt. Bei der Auslegung solcher Verträge halten sich die Gerichte an die Bestimmungen des UCC, um Lücken auszufüllen, die die Parteien in ihrer Vereinbarung nicht berücksichtigt haben.

6.2. Vertragliche Gegenleistung

Nicht alle Länder verlangen eine Gegenleistung für den Vertragsabschluss, aber in den USA ist eine Vereinbarung ohne Gegenleistung ungültig. Damit eine solche Gegenleistung als gegeben betrachtet wird, muss zwischen den Parteien eine Leistung oder ein Rückgabeversprechen ausgehandelt werden. Eine Gegenleistung kann z.B. Geld, die Erbringung einer Dienstleistung, die Unterlassung, etwas zu tun, oder die Änderung eines Rechtsanspruches sein.

6.3. Verhandlung und die Rolle des Rechtsbeistands

Es ist üblich, dass der Rechtsbeistand frühzeitig in Verhandlungen und Vertragsentwürfe einbezogen wird. Der Rechtsbeistand jeder Partei tauscht in der Regel zahlreiche Versionen von Verträgen mit Roteinträgen ("red lined edits") aus, bevor eine endgültige Einigung erzielt wird. Ausländische Unternehmen sollten sich bei der Zusammenarbeit mit US-Firmen mit dieser Dynamik auseinandersetzen und werden oft von der vor der Aushandlung wichtiger Vertragspunkte vorgenommenen Einschaltung eines Rechtsbeistands profitieren.

6.4. Wahl des anwendbaren Rechts und Gerichtsstandes

Da US-Verträge bundesstaatlichem Recht unterliegen, sollten alle Verträge eine "Rechtswahlklausel" enthalten, die festlegt, welche einzelstaatlichen Gesetze bei der Auslegung der Vereinbarung anzuwenden sind. In ähnlicher Weise kann ein Vertrag eine "Gerichtsstandsklausel" enthalten, die den Staat bestimmt, in dem eine Klage zur Durchsetzung des Vertrags eingereicht werden kann. Diese Auswahl ermöglicht Vorhersehbarkeit und vermeidet Rechtsstreitigkeiten in unbekannten oder weit entfernten Gerichtsbarkeiten.

7. Steuern für Unternehmen in den USA

7.1. Steuerplanung

Angesichts der Komplexität des US-Steuerrechts ist eine sorgfältige Steuerplanung und -beratung für alle in den USA geschäftlich tätigen Unternehmen wichtig. Unternehmen in den USA unterliegen separaten Steuern auf nationaler, einzelstaatlicher und lokaler Ebene. Die Bundesregierung erhebt über den Internal Revenue Service (IRS) Einkommenssteuern, Kapitalertragssteuern, Steuern auf Dividenden, Zinsen und andere passive Einkommen sowie Lohnsummensteuern für Mitarbeiter. Ferner ist davon auszugehen, dass Unternehmen auch einige zusätzliche Steuerverpflichtungen in dem Bundesstaat haben, in dem sie geschäftlich tätig sind.

7.2. Erlangung einer Employer Identification Number (Arbeitgeber-Identifikations-Nummer)

Ein neu gegründetes Unternehmen muss beim Internal Revenue Service eine Employer Identification Number (EIN) einholen. Die EIN ist für die Einreichung von Steuern und zur Identifizierung des Unternehmens erforderlich. Diese Nummer wird oft benötigt, bevor ein Unternehmen Geschäfte abwickeln oder ein Bankkonto eröffnen kann. Um eine EIN zu erhalten, kann ein Antragsteller durch Ausfüllen des "SS-4"-Formulars einen Antrag stellen. Dies kann online (www.irs.gov), per Post oder per Fax erfolgen. Ausländer ohne eine individuelle Steuerzahler-Identifikationsnummer (ITIN) können den Online-Dienst jedoch nicht nutzen, um eine EIN zu erhalten. Internationale Anträge zur Erlangung einer EIN können telefonisch gestellt werden. Die Person, die den Anruf tätigt, muss dabei berechtigt sein, die EIN zu erhalten und Fragen zum Formular SS-4 zu beantworten.

7.3. Steuerabkommen

Die USA sind Vertragspartei bilateraler Steuerabkommen mit zahlreichen ausländischen Ländern. Wenn Ihr Heimatland ein Steuerabkommen mit den USA hat, sollte das Steuerabkommen als primäres Steuerplanungsinstrument konsultiert werden. Die Abkommen weisen erhebliche Unterschiede auf, zielen aber im Allgemeinen darauf ab, Doppelbesteuerung und Steuerhinterziehung zu verhindern und den Handel zwischen den Ländern zu erleichtern. Viele Abkommen legen die Bedingungen fest, unter welchen davon ausgegangen wird, dass ein ausländisches Unternehmen eine "Betriebsstätte" in den USA hat, was sich darauf auswirkt, ob das Unternehmen der Bundeseinkommenssteuer unterliegt.

Wenn eine Bestimmung eines einschlägigen Steuerabkommens dazu führt, dass ein ausländisches Unternehmen weniger Bundeseinkommenssteuer schuldet, muss dieser Vorteil in der Bundeseinkommenssteuererklärung des Unternehmens geltend gemacht werden, und die spezifische Bestimmung muss auf dem Erklärungsformular angegeben werden. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann erhebliche Strafen nach sich ziehen. Die Tätigkeit über eine US-Einheit, wie z.B. eine Corporation, beseitigt einige der Bedenken hinsichtlich der Doppelbesteuerung, die ausländische Unternehmen auf der Grundlage von Steuerabkommen ausräumen müssen.

7.4. Körperschaftsteuer in den USA

Eine in den USA gegründete Corporation unterliegt mit Bezug auf ihre weltweiten Einkünfte der Bundeskörperschaftsteuer. Die Steuer wird auf den zu versteuernden Nettoertrag, welcher dem um die zulässigen Abzüge reduzierten Bruttoertrag entspricht, erhoben. Es gibt eine Vielzahl von Abzügen, die den Steuerzahlern zur Verfügung stehen, und die Regeln für diese Abzüge sind komplex. Unternehmen in bestimmten Sektoren können auch für Steuergutschriften in Betracht kommen, die oft dazu verwendet werden, Anreize für Investitionen in aufstrebende Industrien wie erneuerbare Energien zu schaffen. Steuergutschriften sind im Vergleich zu Abzügen besonders wertvoll, weil sie die Steuerrechnung eines Unternehmens Dollar für Dollar reduzieren.

7.5. Transfer Pricing (Verrechnungspreise)

Ausländische Unternehmen, die in den USA geschäftlich tätig sind, dürfen keine Gewinne an eine ausländische Muttergesellschaft verlagern, um Steuern zu vermeiden. Die Praxis des Transfer Pricing ("Verrechnungspreisgestaltung") tritt auf, wenn eine ausländische Muttergesellschaft der US-Tochtergesellschaft exorbitante Preise für Waren oder Dienstleistungen, wie z.B. Inventar- oder Verwaltungsdienstleistungen, in Rechnung stellt, um Geld vor Steuern nach Übersee zu transferieren. Die IRS kann wegen dieser Praxis gegen Unternehmen ermitteln und bei Verstößen hohe Strafen verhängen. Die Verteidigung in einem US-Steuerverfahren ist teuer und zeitaufwendig, was die Kosten der Nichteinhaltung noch weiter erhöht. In diesem Sinne werden jegliche kurzfristig erzielten Vorteile durch das Risiko, vom IRS geprüft und erwischt zu werden, aufgewogen.

7.6. Einkommensteuer für Einzelpersonen/Expatriates in den USA

Einzelpersonen, die US-Bürger oder in den USA ansässige Ausländer sind, unterliegen der Besteuerung mit Bezug auf ihr weltweites Einkommen, unabhängig davon, wo sie arbeiten oder leben. Im Allgemeinen gilt eine Einzelperson für Steuerzwecke als in den USA ansässig, wenn sie entweder einen legalen Daueraufenthaltsstatus erhält oder sich mindestens 183 Tage des letzten Steuerjahres in den USA aufgehalten hat. Selbst wenn eine Person nicht in den USA ansässig ist oder keinen rechtmäßigen Daueraufenthaltsstatus hat, muss sie dennoch US-Bundeseinkommenssteuer auf das in den USA erzielte Einkommen zahlen.

In beiden Fällen profitiert eine ausländische Person sehr von einer proaktiven Steuerplanung mit einem US-Steuerexperten. Die Experten verfügen über Fachkenntnisse betreffend zahlreiche Abzüge, Befreiungen und Steuergutschriften, die die Steuerpflicht minimieren und die Einhaltung der Gesetze gewährleisten. Wie bei der Körperschaftssteuer können Einzelpersonen harte Strafen für die Nichtzahlung von US-Steuern auferlegt werden.

7.7. Gesetz zur Besteuerung ausländischer Investitionen in Immobilien (FIRPTA)

Ausländische Einzelpersonen und Unternehmen, die in den USA geschäftlich tätig sind, unterliegen ferner auch dem Gesetz zur Besteuerung ausländischer Investitionen in Immobilien (Foreign Investment in Real Property Tax Act, FIRPTA). Dieses Gesetz wendet ungeachtet des Wohnsitzes des Steuerzahlers oder der Existenz einer "Betriebsstätte" in den USA eine Steuer auf die Veräußerung von Grundbesitz in den USA an. Die erwähnte Steuer ist entsprechend immer dann ein Thema, wenn eine natürliche oder juristische Person Anteile an Immobilien in den USA erwirbt oder verkauft.

8. Geistiges Eigentum unter US-Recht

Die USA verfügen über robuste Gesetze zum geistigen Eigentum, welche den Schutz von immateriellen Vermögenswerten, die einen Mehrwert für Unternehmen schaffen und Marken und Produkte auszeichnen, bezwecken. In den USA werden dabei die folgenden vier Hauptformen des geistigen Eigentums unterschieden: Patente, Urheberrechte, Handelsmarken und Geschäftsgeheimnisse.

8.1. Patente

Ein Gebrauchsmuster („utility patent“) schützt die funktionellen und strukturellen Aspekte einer Erfindung. Um ein Patent zu sichern, muss die Erfindung neu, originell und nicht naheliegend sein. Neue, originelle und ornamentale Designs für einen Herstellungsgegenstand können in den USA ebenfalls patentiert werden.

Sobald das US-Patentamt (US Patent Office, USPTO) ein Patent erteilt hat, hat der Patentinhaber das Recht, Dritte für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Anmeldedatum von der Herstellung, der Verwendung, dem Verkauf und dem Import der Erfindung oder des Designs in die USA auszuschließen. Ein ausländisches Unternehmen, das in den USA geschäftlich tätig ist, darf die Patentrechte eines US-Unternehmens nicht verletzen. Wenn der Patentinhaber glaubt, dass seine Patentrechte verletzt werden, kann er eine Verletzungsklage vor einem Bundesgericht erheben und Schadenersatz sowie eine einstweilige Verfügung beantragen.

Unternehmen sollten beachten, dass ausländische Patente in den USA nicht durchsetzbar sind. Ein ausländisches Unternehmen, das ein einzigartiges Produkt auf dem US-Markt einführt, kann potentiell Schutz für seine Erfindung durch die Sicherung eines US-Patents erlangen, vorausgesetzt, dass die Erfindung nicht in einem anderen Land vermarktet oder verkauft wurde. Die Erlangung eines Patents in den USA erfordert jedoch eine US-Patentberatung und kann zeitaufwendig und teuer sein.

8.2. Handelsmarken

Markenrechte basieren in den USA – anders als in Deutschland – auf der Verwendung eines Wortes, Namens, Symbols oder einer Kombination davon im Handel, die die Öffentlichkeit als Hinweis auf die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen betrachtet.

Der föderale Schutz einer Handelsmarke wird durch die Registrierung der Marke beim USPTO gesichert. Ein eingetragener Markeninhaber kann Wettbewerber verklagen, deren Marken die Kunden täuschen oder verwirren oder den Wert der Marke des eingetragenen Eigentümers verwässern. Markeninhaber können ihre Marke auch auf bundesstaatlicher Ebene eintragen lassen, aber eine einzelstaatliche Eintragung verleiht weniger Rechte als eine Registrierung auf nationaler (föderaler) Ebene. Ausländische Unternehmen sollten erwägen, den Markenschutz für Firmen- und Produktnamen durch eine Registrierung beim USPTO zu erlangen.

Wie ausländische Patente sind auch ausländische Handelsmarken in den USA nicht durchsetzbar. Vielmehr sind Handelsmarken territorialer Natur und müssen in jedem Land, in dem Schutz beantragt wird, angemeldet werden. Das Madrider Protokoll macht es jedoch einfacher, eine Marke in mehreren Ländern zu registrieren. Durch die Einreichung einer einzigen Anmeldung beim USPTO können US-amerikanische Anmelder gleichzeitig Schutz in bis zu 84 Ländern beantragen.

Unabhängig von der USPTO-Registrierung kann der Benutzer einer Marke bestimmte Common-Law-Markenrechte erwerben, indem er die Marke im Handel benutzt. Diese Rechte sind jedoch begrenzt und viel weniger klar definiert als die durch formelle Registrierung gewährten Rechte.

8.3. Urheberrechte

Das US-Urheberrecht gewährt dem Autor eines Werkes für dessen gesamte Lebenszeit plus siebzig Jahre ausschließliche Rechte am Werk (für Werke, die am oder nach dem 1. Januar 1978 geschaffen wurden). Urheberrechtsschutz besteht für literarische, musikalische, architektonische, künstlerische, graphische, akustische und andere Werke, die niedergeschrieben oder anderweitig auf einem greifbaren Medium fixiert sind. Die dem Urheberrechtsinhaber gewährten ausschließlichen Rechte umfassen das Recht, das Werk zu vervielfältigen, abgeleitete Werke auf der Grundlage des Originals zu erstellen, Kopien der Werke zu verbreiten und das Werk zu veröffentlichen. Sowohl veröffentlichte als auch unveröffentlichte Werke sind durch das Urheberrecht geschützt.

Der Urheberrechtsschutz ist automatisch gesichert, wenn der Autor das Werk schafft – eine Registrierung ist für den Schutz nicht erforderlich. Dieser Schutz gilt für unveröffentlichte Werke ungeachtet der Nationalität oder des Wohnsitzes des Autors. Infolge verschiedener Abkommen, denen die USA beigetreten sind, können veröffentlichte Werke, die von Ausländern verfasst wurden, ebenfalls durch das US-Urheberrecht geschützt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Obwohl nicht zwingend erforderlich, bringt eine Registrierung auf Bundesebene wesentliche Vorteile mit sich, einschließlich der Möglichkeit, die Rechte des Urhebers vor Gericht durchzusetzen und im Falle einer Verletzung zusätzliche Rechtsmittel zu erhalten. Die Registrierung kann leicht über das Copyright Office abgewickelt werden.

8.4. Geschäftsgeheimnisse

Ein Geschäftsgeheimnis ist jede Information, die einen Mehrwert für ein Unternehmen schafft oder dem Inhaber einen Wettbewerbsvorteil verschafft, weil die Information anderen nicht bekannt ist. Ein Geschäftsgeheimnis kann zum Beispiel eine Formel, ein Gerät, eine Zusammenstellung von Daten oder eine Herstellungstechnik sein. Geschäftsgeheimnisse sind in allen 50 US-Staaten weitgehend durch einzelstaatliches Recht geschützt. Seit der Verabschiedung des Defend Trade Secrets Act im Mai 2016 sind Geschäftsgeheimnisse zudem durch föderale Gesetze geschützt. Der Eigentümer muss angemessene Anstrengungen unternehmen, um das Geheimnis zu wahren, damit es weiterhin geschützt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Geschäftsgeheimnissen können geistiges Eigentum schützen, das nicht patentierbar ist, aber für den Betrieb oder das Produkt eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung ist. Unternehmen verlangen oft, dass Mitarbeiter Vereinbarungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen unterzeichnen.

9. Arbeit und Beschäftigung in den USA

9.1. Arbeitnehmer und unabhängige Auftragnehmer

Ausländische Unternehmen, die sich in den USA etablieren, müssen sich bei der Einstellung von Mitarbeitern, die in den USA arbeiten werden, an die US-Gesetze halten. Die US-Gesetze unterscheiden dabei zwischen "Arbeitnehmern" („employees“) und "unabhängigen Auftragnehmern" („independent contractors“). Arbeitnehmer unterliegen den Anforderungen an die Quellensteuer und sind durch Bundesarbeitsgesetze geschützt. Unabhängige Auftragnehmer hingegen unterliegen nicht den Anforderungen an die Quellensteuer und sind durch viele Arbeitsgesetze, wie z.B. das Bundesarbeitsgesetz, nicht geschützt. Ein unabhängiger Auftragnehmer im eigentlichen Sinne verfügt über ein größeres Maß an Verhaltens- und finanzieller Autonomie als ein Arbeitnehmer. Unternehmen, die in den USA geschäftlich tätig sind, müssen sich dieser Unterscheidungen bewusst sein und die Arbeiter genau klassifizieren. Wenn eine Regierungsbehörde oder ein Gericht feststellt, dass ein Arbeiter tatsächlich ein Arbeitnehmer und nicht ein unabhängiger Auftragnehmer ist, kann der Arbeitgeber für Steuernachzahlungen und zivilrechtliche Ansprüche nach dem Arbeitsrecht haftbar gemacht werden.

9.2. Beschäftigungs-/Expat-Arbeitsverträge nach US-Recht

Verträge, die die Mitarbeiterbeziehungen zwischen ausländischen Arbeitgebern in den USA und ausländischen Mitarbeitern in den USA regeln, müssen die US-Gesetzgebung einhalten. Viele Unternehmen schließen Arbeitsverträge mit ihren Schlüsselmitarbeitern wie Führungskräften, leitenden Angestellten, Top-Managern und anderen Mitarbeitern, deren technische oder kaufmännische Fähigkeiten integraler Bestandteil des Unternehmens sind. Diese Arbeitsverträge können den Umfang und die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Bedingungen festlegen, unter denen die Parteien die Beziehung beenden können. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung gilt ein Arbeitnehmer als „at will“ („willkürlich“) eingestellt, und der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kann die Beziehung aus jedem rechtmäßigen Grund in fast allen US-Bundesstaaten ohne Vorankündigung beenden.

Arbeitgeber müssen auch die US-Lohn- und Arbeitszeitgesetze einhalten, wenn sie Verträge mit ihren US-Arbeitnehmern abschließen. So verlangt der Fair Labor Standards Act (FLSA) beispielsweise, dass Arbeitgeber mindestens den bundesstaatlichen Mindestlohn sowie Zeit- und Überstundenzuschläge in Höhe von eineinhalb Überstunden für jede Stunde über 40 pro Woche zahlen müssen. Wenn ein Arbeitnehmer in einem Staat mit einem höheren Mindestlohn arbeitet, muss der Arbeitgeber den höheren staatlichen Mindestlohn zahlen. Arbeitgeber müssen auch den Family Medical Leave Act (FMLA) einhalten, welcher Standards für die durch qualifizierende medizinische oder familiäre Gründe begründete Abwesenheit des Arbeitnehmers festlegt. Arbeitnehmerinnen haben gemäß dem FMLA Anspruch auf 12 Wochen unbezahlten Mutterschaftsurlaub.

9.3. Vereinbarungen über geistiges Eigentum und Erfindungen

Nach US-amerikanischem Recht gehören Entdeckungen und Erfindungen, die von einem Arbeitnehmer während seines Arbeitsverhältnisses gemacht werden, im Allgemeinen dem Arbeitgeber. Nichtsdestotrotz ist es üblich, dass Arbeitsverträge eine Klausel enthalten, die dem Arbeitgeber solche Rechte ausdrücklich gewährt und den Arbeitnehmer zur Mitarbeit verpflichtet, um eine bundesstaatliche Registrierung des fraglichen geistigen Eigentums sicherzustellen. Arbeitsverträge können auch dazu verwendet werden, den Umfang der Rechte eines Arbeitgebers zu erweitern, indem alle Entdeckungen und Erfindungen einbezogen werden, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen oder unter Verwendung von Firmenausrüstung während der Beschäftigungszeit gemacht werden. Schließlich können Arbeitsverträge auch dazu verwendet werden, die Fähigkeit von Arbeitnehmern einzuschränken, Erfindungen aus ihrem Wissen über geschützte Systeme oder Informationen abzuleiten.

9.4. Geheimhaltungsvereinbarungen

Viele US-Arbeitgeber verlangen von ihren Mitarbeitern die Unterzeichnung umfassender Geheimhaltungsvereinbarungen, um zu verhindern, dass Mitarbeiter proprietäre oder andere wertvolle, wenig schmeichelhafte oder sensible Informationen mit Konkurrenten austauschen. Geheimhaltungsvereinbarungen sind auch üblich, bevor Geschäfte ausgehandelt werden, die den Austausch sensibler Informationen beinhalten.

9.5. Vereinbarungen über Wettbewerbsverbote

Wettbewerbsverbotsvereinbarungen, die die Fähigkeit eines ehemaligen Mitarbeiters einschränken, für ein konkurrierendes Unternehmen zu arbeiten, können nach US-Recht schwierig sein. Solche Vereinbarungen sind in einigen Bundesstaaten schlichtweg nicht durchsetzbar und werden von den Gerichten eng ausgelegt. Nichtsdestotrotz werden sie häufig von Arbeitgebern bevorzugt und können in einigen Fällen wirksam sein.

Wo sie zulässig sind, müssen Wettbewerbsverbotsvereinbarungen in Bezug auf Umfang sowie zeitlichen und geographischen Geltungsbereich angemessen sein und dürfen es dem ehemaligen Arbeitnehmer nicht unmöglich machen, seinen Lebensunterhalt in seinem Bereich zu verdienen.

9.6. Mitarbeiter-Handbücher

Mitarbeiterhandbücher werden häufig dazu verwendet, Anweisungen zur Orientierung neuer Mitarbeiter und zur Festlegung der Unternehmensrichtlinien zu geben. Mitarbeiterhandbücher sind jedoch kein Ersatz für einen Arbeitsvertrag, auch dann nicht, wenn das Handbuch vom Mitarbeiter unterzeichnet ist. Darstellungen im Handbuch können jedoch so ausgelegt werden, dass sie unter bestimmten Umständen die Beschäftigungsbedingungen ändern. Dementsprechend ist es für Arbeitgeber in den USA üblich, eine Sprache zu vermeiden, die die Erwartung einer fortgesetzten oder unbefristeten Beschäftigung eines jederzeit beliebig kündbaren Arbeitnehmers wecken könnte.

9.7. Anti-Diskriminierungsgesetze

Föderale und einzelstaatliche Gesetze verbieten weitgehend die Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religion, Alter, Geschlecht, Behinderung, Familienstand und Seniorenstatus eines tatsächlichen oder potenziellen Mitarbeiters. Ferner ist es Arbeitgebern verboten, Mitarbeiter zu bestrafen, die eine Diskriminierung melden. Diese Antidiskriminierungsgesetze müssen in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses eingehalten werden, einschließlich bei Einstellung, Beförderung und Kündigung. Viele Staaten und Gemeinden haben zusätzliche Gesetze erlassen, die den Schutz z.B. auf der Grundlage der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität weiter ausdehnen. Dies ist ein sich entwickelnder Rechtsbereich in den USA.

Um die Einhaltung aller Antidiskriminierungsgesetze zu gewährleisten, kodifizieren Unternehmen oft Antidiskriminierungsrichtlinien in einem Mitarbeiterhandbuch und schulen Manager und Vorgesetzte über diese Gesetze. Ein Arbeitgeber, der einem Mitarbeiter wissentlich erlaubt, sich diskriminierend zu verhalten, kann für die Handlungen dieses Mitarbeiters haftbar gemacht werden, selbst wenn die Unternehmenspolitik Diskriminierung verbietet.

Für andere relevante Themen und allgemeinen Fragen zu arbeitsrechtlichen Problemen verweisen wir auf unseren Text „Arbeitsrecht in den USA“.

10. Produkthaftung in den USA

10.1 Verschuldensunabhängige Haftung

Die Produkthaftungsgesetze der USA unterscheiden sich stark von den Produkthaftungsgesetzen anderer Länder. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat eine Mehrheit der US-Bundesstaaten bei unerlaubter Handlung die Doktrin der verschuldensunabhängigen Haftung übernommen. Durch die Einführung der verschuldensunabhängigen Haftung wurde der Kreis der Unternehmen, die für Produktschäden haftbar gemacht werden können, erweitert und der für die Feststellung einer solchen Haftung erforderliche Nachweis verringert. Unter der verschuldensunabhängigen Haftung kann ein Unternehmen überall in der Produktionskette (Hersteller, Vertreiber, Einzelhändler) haftbar gemacht werden, wenn es ein Produkt in einem fehlerhaften Zustand verkauft, welcher für den Benutzer "unzumutbar gefährlich" ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Verkäufer nicht fahrlässig gehandelt hat (d.h. wenn der Verkäufer angemessene Sorgfalt walten lassen hat) und selbst dann, wenn der Verbraucher keine vertragliche Beziehung mit dem Verkäufer eingegangen ist. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt insofern auf dem Produkt und nicht auf dem Verhalten des Verkäufers.

10.2. Fahrlässigkeit und Verletzung von Garantien

Ein Unternehmen kann gegenüber einem geschädigten Verbraucher auch aufgrund einer separaten Fahrlässigkeitstheorie oder wegen Verletzung der Garantie haftbar gemacht werden. Ein Unternehmen handelt fahrlässig, wenn es den Sorgfaltsstandard nicht einhält, den ein vernünftiges Unternehmen unter den gegebenen Umständen hätte anwenden müssen, z.B. bei der Konstruktion oder Herstellung des Produkts. Ferner kann die Handlung eines Unternehmens auch für fahrlässig befunden werden, wenn dieses es versäumt, die Verbraucher vor den Gefahren eines Produkts zu warnen. Garantieansprüche ergeben sich aus einer vertraglichen Beziehung zwischen der geschädigten Person und dem Verkäufer des Produkts. In den USA können Garantien ausdrücklich oder implizit sein.

10.3. Haftungsumfang

Anders als in vielen anderen Ländern werden in den USA Schadenersatzforderungen in Produkthaftungsfällen in der Regel von Jurys entschieden und können eine Entschädigung für alle durch den Schaden verursachten direkten und indirekten Verluste umfassen. Dies bedeutet, dass der Schadenersatz in Produkthaftungsfällen sehr hoch sein kann.

10.4. Entschädigungsklauseln

Da potenziell die gesamte Produktionskette für durch ein Produkt verursachte Schäden haftbar gemacht werden kann, ist es für Unternehmen wichtig, in US-Verkaufsverträge Entschädigungsbestimmungen aufzunehmen. Eine Entschädigungsklausel ist eine Vereinbarung einer Partei, die andere Partei für bestimmte Kosten und Ausgaben zu entschädigen. Im Rahmen einer typischen Entschädigungsklausel erklärt sich der Verpflichtete (die Partei, die eine Entschädigung leistet) bereit, dem Verpflichteten (der Partei, die eine Entschädigung erhält) alle Verluste, Verbindlichkeiten, Ansprüche oder Klagegründe zu erstatten, die sich aus durch das Produkt verursachten Verletzungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Es ist auch möglich, eine Verteidigungsklausel auszuhandeln, in der sich eine Partei bereit erklärt, die andere Partei gegen Klagen von geschädigten Dritten zu verteidigen.

10.5. Versicherung

Zusätzlich zur Aushandlung von Entschädigungs- und Verteidigungsklauseln sollten ausländische Unternehmen, die in den USA geschäftlich tätig sind, in Erwägung ziehen, eine angemessene Versicherungsdeckung zum Schutz gegen Produkthaftungsansprüche abzuschließen.

Sie haben weitere Fragen im Rahmen der Geschäftstätigkeit in den USA? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL Anwältin in Seattle, Frau Rechtsanwältin Nadja Vietz, berät Sie gerne: vietz@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 - 206 224 5657


Stand der Bearbeitung: Januar 2021