Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Vietnam
CBBL Rechtsanwalt, Managing Director Christian A. Brendel, Kanzlei Brendel & Associates, Ho Chi Minh City, Danang City, Hanoi
Christian A. Brendel
Rechtsanwalt, Managing Director
Brendel & Associates
Ho Chi Minh City, Danang City, Hanoi


Sozialversicherungspflicht für ausländische Arbeitnehmer

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Ho Chi Minh City, Herrn Rechtsanwalt Christian A. Brendel, brendel@cbbl-lawyers.de, Tel. +84 989784791, www.brendel-associates.com

Hintergrund

Am 15. Oktober 2018 hat die vietnamesische Regierung das Dekret Nr. 143/2018/ND-CP verabschiedet und damit Vorschriften zur Umsetzung der Sozialversicherungspflicht für ausländische Arbeitnehmer/-innen in Vietnam geschaffen.

Die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft ausländischer Arbeitnehmer/-innen im vietnamesischen Sozialversicherungssystem wurde im letzten Jahr kontrovers diskutiert. Aufgrund zahlreicher Beschwerden ausländischer „Business Associations“ in Vietnam, erklärte sich der vietnamesische Gesetzgeber dazu bereit, Zugeständnisse sowohl durch die Einführung von Ausnahmetatbeständen als auch in Form einer Umsetzungsfrist zu machen. Dadurch verzögerte sich jedoch die für den 01.01.2018 geplante Umsetzung.

Die folgende Zusammenfassung soll einen kurzen Überblick über die Neuerungen geben sowie auf die, in Zusammenhang mit der nun ab dem 01.12.2018 geltenden Versicherungspflicht ausländischer Mitarbeiter/-innen, eventuell auftretenden Probleme aufmerksam machen.

I. Anwendungsbereich

Die Pflichtmitgliedschaft in der Sozialversicherung besteht für alle ausländischen Arbeitnehmer/-innen, die für mindestens ein Jahr aufgrund eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrags für einen Arbeitgeber in Vietnam tätig werden und im Besitz einer Arbeitserlaubnis sind. (1)

II. Ausnahmen

Zu den folgenden Ausnahmeregelungen hat sich der vietnamesische Gesetzgeber bereiterklärt:

A. Entsendung

Ausländische Arbeitnehmer/-innen, die zeitlich begrenzt zur vietnamesischen Tochtergesellschaft entsandt werden und nach vietnamesischem Recht als „Manager“, „Expert“ oder „Technician“ (2) zu qualifizieren sind, unterliegen dann nicht der Sozialversicherungspflicht, wenn sie vor ihrer Entsendung bereits für mindestens 12 Monate für die Muttergesellschaft tätig waren. (3)

B. Rentenalter

Eine weitere Ausnahme gilt für männliche ausländische Arbeitnehmer ab einem Alter von 60 Jahren und für weibliche ausländische Arbeitnehmerinnen ab einem Alter von 55 Jahren. (4)

III. Beitragssätze

Versicherungspakete für Ausländer
(in Vietnam angestellt) Arbeitgeber: Arbeitnehmer/in: In Kraft:
Kranken- und Mutterschaftsgeld: 3% - 01.12.2018
Berufskrankheiten und
-unfälle: 0,50% - 01.12.2018
Maximal:   973.000 ₫ -
Renten- und Todesfallleistungen: 14% 8% 01.01.2022
Maximal:   3.892.000 ₫ 2.224.000 ₫
Maximal:   4.865.000 ₫ 2.224.000 ₫ 01.01.2022

Die Bemessungsgrundlage für die Beitragssätze bildet das monatliche Einkommen, bestehend aus dem Grundgehalt, Zulagen und anderen Zahlungen, jedoch beschränkt auf das 20-fache des staatlichen Mindestlohns (derzeit: VND 27,800,000). (5)

IV. Leistungen

Ausländische Arbeitnehmer/-innen sollen die gleichen Versicherungsleistungen erhalten wie vietnamesische:

A. Krankengeld (ab 01.12.2018)
Erhält ein/e Arbeitnehmer/-in im Falle der eigenen Krankheit als auch der seines/ihres Kindes unter 7 Jahren, wenn in einem ärztlichen Attest die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit bestätigt wird. In diesem Fall wird für eine bestimmte Dauer das Gehalt fortgezahlt. (6)

B. Mutterschaftsgeld (ab 01.12.2018)
Temporäre Entgeltfortzahlung, die sowohl einer Frau gewährt wird, die ein Kind geboren hat, als auch einem Mann, dessen Frau ein Kind geboren hat. (7)

C. Berufskrankheiten- und Unfallgeld (ab 01.12.2018)
Finanzielle Entschädigung für den/die Arbeitnehmer/in, der/die durch einen Unfall auf oder während der Arbeit (inkl. Hin- und Rückweg) oder aufgrund einer arbeitsbedingten Krankheit, mindestens 5% seiner/ihrer Arbeitsfähigkeit einbüßt. (8)

D. Rentenzahlungen (ab 01.01.2022)
Altersrentenleistungen sollen monatlich, abhängig von den Beitragsjahren, zwischen 45% und 75% des Durchschnittsgehalts (dieses wird jedoch begrenzt auf das 20-fache des staatlichen Mindestlohns, derzeit: VND 27,800,000) betragen.
Vorzeitige Kapitalauszahlungen anstatt Verrentung sollen dann erfolgen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde oder die Arbeitserlaubnis erlischt. (9)

E. Todesfallleistungen (ab 01.01.2022)
Hier sind Einmalzahlungen und/oder monatliche Zahlungen für Hinterbliebene vorgesehen. (10)


Bitte beachten Sie:
Im Rahmen von Arbeitnehmerentsendungen wurden in jüngster Zeit eine Reihe von Anträgen auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis abgelehnt.

Das in diesen Fällen zuständige „Department of Labour, Invalids and Social Affairs” (DOLISA) in Ho Chi Minh City begründete die Ablehnungen damit, dass in den sog. “Employment Confirmation Letters“, die im Antragsverfahren einer Arbeitserlaubnis im Rahmen einer Entsendung eingereicht werden müssen, ein Anstellungszeitraum bestätigt wurde, der bereits vor dem Wirksamwerden der (beantragten) Arbeitserlaubnis endete.

Eine DOLISA Abteilung im mittleren Teil des Landes lehnte vergleichbare Anträge mit der Begründung ab, dass – nach eigener Lesart – der/die ausländische Arbeitnehmer/-in, der/die nach Vietnam entsandt wurde, nicht beim Mutterunternehmen des zukünftigen vietnamesischen Arbeitgebers, also bei dem „registered investor“, angestellt war. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass der vorherige Arbeitgeber ein Tochterunternehmen des in Vietnam registrierten Investors, sprich der Muttergesellschaft des zukünftigen Arbeitgebers, war. Da, unserer Erfahrung nach, in vielen Fällen global tätiger Großunternehmen Holdingstrukturen genutzt werden, handelt es sich bei einer wie oben dargestellten Ablehnungsbegründung um ein, diplomatisch ausgedrückt, eher praxisfernes Verständnis. Zumindest in unserer Praxis ist die Mehrheit der nach Vietnam „entsandten“ Mitarbeiter/-innen vor deren Entsendung nicht bei der Muttergesellschaft der vietnamesischen Tochter beschäftigt, sondern bei anderen Tochtergesellschaften. Eine derartige konzerninterne Entsendung ist unserem Verständnis nach der im vietnamesischen Gesetz vorgesehenen Mutter-Tochter-Entsendung gleichzusetzen.

Fazit: Zum jetzigen Zeitpunkt besteht ein hohes Risiko, dass Anträge auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis, die auf Grundlage einer Entsendung gestellt werden, abgelehnt werden.

Ausländische Arbeitnehmer/-innen werden dadurch aktuell gezwungen sein, ihre Arbeitserlaubnis im Wege eines „local employment“ zu beantragen. Nach aktueller Erfahrung kann auf diese Art und Weise zwar eine Arbeitserlaubnis erfolgreich beantragt werden, jedoch hat dies zur Folge, dass der/die betreffende Mitarbeiter/-in zwingend in das lokale Sozialversicherungssystem aufzunehmen ist. Im Hinblick auf die stufenweise Umsetzung dieser Versicherungspflicht mögen die aktuell nur vom Arbeitgeber zu tragenden Versicherungsbeiträge noch gering erscheinen. Sollte es allerdings bei der fast kategorischen Ablehnung bleiben, droht der Ausnahmetatbestand „Entsendung“ ausgehöhlt und de facto nutzlos zu werden. Die weiteren finanziellen Implikationen wären dann ein nicht unerheblicher „Verteuerungsfaktor“ bei der Beschäftigung von Expatriates.

Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich der Umgang mit Arbeitsgenehmigungen im Zusammenhang mit Entsendungsverträgen zukünftig entwickeln wird und inwieweit die oben genannten Versicherungsleistungen (Punkt IV.) auch tatsächlich vom Begünstigten in Anspruch genommen werden.


(1) Art. 2 Abs. 1 Decree 143/2018/ND-CP.

(2) Diese Festlegung erfolgte bereits bei Beantragung der Arbeitserlaubnis.
(3) Art. 2 Abs. 2 lit. a Decree 143/2018/ND-CP; Art. 3 Abs. 1 Decree 11/2016/ND-CP.
(4) Art. 2 Abs. 2 lit. b Decree 143/2018/ND-CP; Art. 187 Abs. 1 Labor Code.
(5) Art. 12, 13, 14 Decree 143/2018/ND-CP; Art. 89 Abs. 2, 3 Law on Social Insurance; Art. 3 Abs. 2 Decree 72/2018/ND-CP.
(6) Art. 24 ff. Law on Social Insurance.
(7) Art. 30 ff. Law on Social Insurance.
(8) Art. 42 ff. Law on Social Insurance.
(9) Art. 53 ff. Law on Social Insurance.
(10) Art. 66 ff. Law on Social Insurance.

Sie wünschen Beratung zur Sozialversicherungspflicht für ausländische Arbeitnehmer in Vietnam? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Ho Chi Minh City, Herrn Rechtsanwalt Christian A. Brendel, berät Sie gerne: brendel@cbbl-lawyers.de, Tel. +84 989784791


Stand der Bearbeitung: März 2019