Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Albanien
CBBL Anwalt in Albanien, Klajd Karameta, LL.M., Kanzlei Inter Legal Albania
Klajd Karameta, LL.M.
Partner
Inter Legal Albania
Tirana


Arbeitsrecht in Albanien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Tirana, Herrn Klajd Karameta, LL.M., karameta@cbbl-lawyers.de, Tel. +355 - 69 40 70 866, www.interlegalalbania.com


Grundlegende Informationen zum Arbeitsrecht in Albanien mit praktischen Tipps für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Albanien beschäftigen möchten.

  1. Rechtliche Grundlagen des Arbeitsrechts in Albanien
  2. Arbeitsvertrag in Albanien
  3. Dauer der Arbeitszeit nach albanischem Recht
  4. Tägliche / wöchentliche Pausen und Feiertage nach albanischem Arbeitsrecht
  5. Gehalt von Arbeitnehmern in Albanien
  6. Versicherungsbeiträge / Einkommensteuer in Albanien
  7. Kündigung des Arbeitsvertrages in Albanien
  8. Beschäftigung ausländischer Staatsbürger in Albanien

Antworten:

1. Rechtliche Grundlagen des Arbeitsrechts in Albanien

Der wichtigste Rechtsakt, der das Arbeitsverhältnis in Albanien regelt und die entsprechenden Rechte/Pflichten der Parteien vorsieht, ist das „Arbeitsgesetzbuch der Republik Albanien“ (nachfolgend kurz albanisches Arbeitsgesetzbuch) in der geänderten Fassung, sowie das Gesetz Nr. 10237 vom 18.2.2010 „Über die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“.

2. Arbeitsvertrag in Albanien

Der Arbeitsvertrag ist nach albanischem Recht eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, die eine Reihe von Rechten und Pflichten festlegt, die die Parteien während des Arbeitsverhältnisses entsprechend ausüben sollen. Damit der Arbeitsvertrag rechtsgültig ist, muss er insgesamt die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Vertragsparteien müssen Erwachsene über 18 Jahre sein, und das albanische Arbeitsgesetzbuch erlaubt nur ausnahmsweise die Beschäftigung von Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren. Die Arbeit muss in diesem Fall als leichte Arbeit zu bewerten sein, und die Arbeitszeit darf nicht mehr als 6 Stunden pro Tag betragen.
  • Der albanische Arbeitsvertrag bedarf der Schriftform und muss Angaben enthalten wie: Personalien beider Parteien, Arbeitsort, Art der Beschäftigung, Beschreibung der Arbeitstätigkeit, Dauer des Arbeitsvertrages, Angaben zum bezahlten Jahresurlaub, die Kündigungsfrist für beide Parteien, Datum des Vertragsabschlusses und Datum des tatsächlichen Arbeitsbeginns, die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers, Angaben zum Gehalt.

Aufgrund der Bestimmungen des albanischen Arbeitsgesetzbuches kann der Arbeitsvertrag in Albanien befristet (befristet) oder unbefristet (unbefristet) abgeschlossen werden. Hauptsächlich wird der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen im Zusammenhang mit der vorübergehenden Natur der Arbeit können die Parteien einen Arbeitsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit abschließen.

a. Arbeitsvertrag in Albanien auf unbestimmte Zeit

Nach dem albanischen Arbeitsgesetzbuch gelten bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag die ersten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Während der letzteren können die Parteien das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von mindestens 5 Tagen kündigen.

b. Arbeitsvertrag in Albanien mit befristeter Laufzeit

Nach dem albanischen Arbeitsgesetzbuch muss der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags durch die Art der Arbeit gerechtfertigt sein. Das Fehlen einer solchen Begründung berührt an sich nicht die Wirksamkeit des Vertrages, sondern zieht für den Arbeitgeber eine Geldbuße in Höhe von bis zu dreißig Prozent des monatlichen Mindestlohns nach sich. Das im Vertrag vorgesehene Arbeitsverhältnis mit befristeter Laufzeit gilt mit Ablauf dieser Laufzeit als beendet.

3. Dauer der Arbeitszeit nach albanischem Recht

Gemäß den Bestimmungen des albanischen Arbeitsgesetzbuchs beträgt die normale tägliche Arbeitszeit in Albanien, während der Arbeitnehmer die Dienstleistungen für den Arbeitgeber erbringt, nicht mehr als 8 Stunden. Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren darf diese Dauer 6 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Die normale Dauer der Arbeitswoche beträgt nicht mehr als 40 Stunden. Die Verlängerung der Normalarbeitszeit ist nur für Saisonarbeiten zulässig, die aus atmosphärischen/technischen Gründen im Rahmen der Saison oder in kürzerer Zeit ausgeführt werden müssen. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Gehaltszuschlag in angemessenem Verhältnis zur Verlängerung der Arbeitszeit.

Außerdem gilt nach albanischem Recht, dass jede zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr geleistete Arbeitsstunde den Mitarbeiter zu einem Bonus von mindestens 20 % auf das Gehalt berechtigt. Weiterhin gibt es die sog. Nachtarbeit, die als solche gilt, wenn sie von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr durchgeführt wird. Das berechtigt den Arbeitnehmer zu einem weiteren Bonus von mindestens 50 % auf das Gehalt für die geleistete Arbeitszeit.

Schließlich darf aufgrund von Umständen, die die Leistung zusätzlicher Stunden durch den Arbeitnehmer erfordern, die Wochenarbeitszeit 50 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Überstunden sind in jedem Fall mit einem Zuschlag von 25 % auf das Gehalt zu vergüten oder mit Pausentagen zu kompensieren.

4. Tägliche / wöchentliche Pausen und Feiertage nach albanischem Arbeitsrecht

Nach albanischem Recht besteht die Pause zwischen den Arbeitszeiten aus Unterbrechungen der Arbeitszeit, die nicht länger als 30 Minuten sein dürfen und nicht zur Arbeitszeit gezählt werden, also nicht bezahlt werden. Darüber hinaus bestimmt das albanische Arbeitsgesetzbuch die obligatorische Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (die Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des folgenden Arbeitstages), die nicht weniger als 11 Stunden betragen darf. Die dem Arbeitnehmer gewährte wöchentliche Pause darf nicht weniger als 36 Stunden betragen, davon 24 Stunden ohne Unterbrechung.

Der Arbeitnehmer hat auch Anspruch auf gesetzliche Feiertage, die jedes Jahr von der albanischen Regierung festgelegt werden. An solchen Feiertagen hat der Arbeitnehmer Gehaltsanspruch, so als ob er zur Arbeit anwesend wäre. Wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen wöchentlichen Feiertag (Wochenende) fällt, wird er nach albanischem Recht auf Montag verschoben. Arbeit, die an einem wöchentlichen Ruhetag oder an einem gesetzlichen Feiertag geleistet wird, berechtigt den Arbeitnehmer zu einem zusätzlichen Bonus auf das Gehalt von mindestens 25 % oder mit einem Ruhetag, der der Dauer der geleisteten Arbeit entspricht, zuzüglich eines zusätzlichen Ruhetags von mindestens 25 % der Dauer des Werkes, das eine Woche vor oder nach seiner Aufführung eingeht.

Neben den vorgenannten Pausen und Feiertagen hat der Arbeitnehmer nach albanischem Recht Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der im laufenden Arbeitsjahr mindestens 4 Kalenderwochen (ohne gesetzliche Feiertage) betragen muss. Der Beginn des Jahresurlaubs ist dem Arbeitgeber mit einer Vorankündigung von 30 Tagen mitzuteilen, damit dieser notwendige Maßnahmen zur Fortsetzung der Arbeitstätigkeit treffen kann.

Schließlich hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf sonstigen bezahlten Urlaub im Falle von Katastrophen oder familiären Ereignissen wie folgt:

  • Im Falle der Heirat oder des Todes eines der Ehepartner, seiner direkten Vorfahren und Nachkommen erhält der Arbeitnehmer 5 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr.
  • Im Falle einer schweren Krankheit von Familienmitgliedern, Vorfahren oder direkten Nachkommen, die durch ein ärztliches Attest bestätigt wird, erhält der Arbeitnehmer höchstens 30 Tage unbezahlten Urlaub.
  • Im Falle einer Geburt erhält der Ehepartner/Lebensgefährte 3 Tage bezahlten Urlaub.

5. Gehalt von Arbeitnehmern in Albanien

Die Höhe des Gehalts von Arbeitnehmern in Albanien wird im Arbeitsvertrag und/oder Tarifvertrag festgelegt. Ohne eine solche Festlegung muss der Gehaltsbetrag, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zuschreibt, nach dem üblichen Gehalt für diese bestimmte Stelle berechnet werden. Dennoch darf die Höhe des Gehalts nicht geringer sein als das Mindestgehalt gemäß Definition im Ministerratserlass, das derzeit in Albanien 34.000 ALL (ca. 290 Euro) beträgt.

Nach dem albanischen Arbeitsgesetzbuch kann die Gehaltshöhe nach der Arbeitszeit, nach der ausgeübten Tätigkeit (Einheits-, Dienst- oder Provisionsgehalt) oder nach der Funktion der Unternehmensleistung (Teilung) berechnet werden. Falls die Parteien sich einigen, gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Grundgehalt am Ende des Jahres eine Sondervergütung aufgrund der Arbeitsqualität und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Der Arbeitnehmer hat gemäß dem albanischen Arbeitsgesetzbuch Anspruch auf eine Bonuszahlung, wenn ein solcher Bonus für drei aufeinanderfolgende Jahre ohne ausdrückliche Vorbehalte gewährt wurde, dies gilt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

6. Versicherungsbeiträge / Einkommensteuer in Albanien

Wie oben bereits erläutert ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den/die Arbeitnehmer unter Übermittlung einer Kopie des Arbeitsvertrags beim albanischen Steuersystem anzumelden. Diese Verpflichtung muss mindestens 48 Stunden vor dem im Arbeitsvertrag vorgesehenen Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers erfüllt worden sein; andernfalls sind die albanischen Steuerbehörden berechtigt, Bußgelder gegen den Arbeitgeber zu verhängen.

Die vorgenannte Verpflichtung dient zur Berechnung des Sozial-/Krankenversicherungsbeitrags sowie der entsprechenden Einkommensteuer, die auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers anzuwenden sind. Derzeit beträgt der Versicherungsbeitragssatz, den die Parteien zahlen müssen, insgesamt 27,9 % von Bruttolohn, der zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie folgt aufgeteilt wird:

Das Gehalt Einkommensteuersatz in Albanien
0 – 34,000 ALL 0%
34,001 – 150,000 ALL 13% des Gehaltswerts über 34.000 ALL
Über 150,001 ALL 15.600 ALL+ 23 % des Gehaltswerts über 150.000 ALL

Bei den Sozialversicherungsbeiträgen sind 15 % des Wertes vom Arbeitgeber und 9,5 % vom Arbeitnehmer zu tragen; während für Krankenversicherungsbeiträge die Parteien gleichermaßen 1,7 % des Gesamtwerts des Bruttogehalts zahlen. Der Einkommensteuersatz variiert je nach Höhe des Gehalts, wie nachstehend erläutert:

7. Kündigung des Arbeitsvertrages in Albanien

Die Beendigung des Arbeitsvertrags in Albanien kann gemäß dem Arbeitsgesetzbuch auf zwei Arten erfolgen:

  1. Ordentliche Beendigung/Kündigung des Arbeitsvertrags (unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der entsprechenden Verfahren);
  2. Sofortige Beendigung/Kündigung des Arbeitsvertrages.

Die ordentliche Beendigung/Kündigung des Arbeitsvertrages ist abhängig von der Vertragsdauer: unbefristet oder befristet. Der befristete Arbeitsvertrag gilt zum Ende der vereinbarten Laufzeit als ordentlich gekündigt; während der unbefristete Arbeitsvertrag durch Willen der Parteien und unter Einhaltung der folgenden Kündigungsfristen gekündigt werden kann:

  • zwei Wochen, für das Arbeitsverhältnis mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten;
  • einen Monat, für das Arbeitsverhältnis mit einer Dauer von 6 Monaten bis 2 Jahren;
  • zwei Monate für das Arbeitsverhältnis mit einer Dauer von 2 bis 5 Jahren;
  • drei Monate, für das Arbeitsverhältnis mit einer Dauer von mehr als 5 Jahren.

Neben der Pflicht zur vorherigen ordentlichen Kündigung sieht die albanische Gesetzgebung bei der Beendigung des Arbeitsvertrags auf unbestimmte Zeit für die Beschäftigung ein bestimmtes obligatorisches Kündigungsverfahren vor, andernfalls ist der Arbeitnehmer berechtigt, eine Entschädigung vor Gericht zu fordern.

Unabhängig davon hat der Arbeitnehmer, falls das Arbeitsverhältnis länger als 3 Jahre bestanden hat, auch Anspruch auf eine altersabhängige Entschädigungszahlung.

Die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags (mit befristeter und/oder unbefristeter Dauer) kann ohne Einhaltung der oben genannten Verfahren erfolgen, jedoch nur aus berechtigten Gründen. Ein berechtigter Grund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer trotz schriftlicher Abmahnung des Arbeitgebers mit grobem Verschulden oder wiederholt mit leichtem Verschulden gegen Vertragspflichten verstößt. In einem solchen Fall verliert der Mitarbeiter auch sein Recht auf die dienstaltersbezogene Vergütung/Entschädigungszahlung.

Beziehen sich die berechtigten Gründe für die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch eine Partei, so hat diese auch den durch die Nichteinhaltung der fristgerechten Kündigungsfrist entstandenen Schaden zu ersetzen.

Wurde die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund nicht durchgeführt, hat der Arbeitnehmer außerdem Anspruch auf das entsprechende Gehalt, das verdient worden wäre, wenn das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beendet worden wäre, bzw. bis ans Ende der Laufzeit weitergeführt worden wäre, im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags.

8. Beschäftigung ausländischer Staatsbürger in Albanien

Damit ausländische Staatsbürger in der Republik Albanien beschäftigt werden können, müssen die folgenden Bedingungen und Dokumente eingeholt werden.

Visa für Albanien:

In Bezug auf den Aufenthalt, also die Arbeit in Albanien, werden ausländische Staatsbürger wie folgt kategorisiert:

  • Personen, die beim Überschreiten der Grenzen der Republik Albanien ein Visum benötigen;
  • Personen, die von dieser Anforderung befreit sind.

Ausländische Staatsbürger, die aus Ländern reisen, in denen die Einreise nach Albanien mit der Visumspflicht verbunden ist, müssen diese vor der Einreise zunächst von der albanischen Botschaft oder dem albanischen Konsulat erhalten. Danach können sie mit der Aufenthaltserlaubnis und der Arbeitserlaubnis fortfahren, um ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen.

Aufenthaltsgenehmigung für Albanien:

Ausländern, die beabsichtigen, sich für längere Zeit (auf jeden Fall mehr als drei Monate innerhalb von sechs Monaten) in Albanien aufzuhalten, wird ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Aufenthaltsgenehmigungen werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes Nr. 108/2013 „Für Ausländer“ erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis ist das von den zuständigen Behörden (Regionaldirektion für Grenze und Einwanderung) ausgestellte Dokument, das dem ausländischen Staatsbürger erlaubt, sich innerhalb von 180 Tagen länger als 90 Tage in der Republik Albanien aufzuhalten. Eine solche Genehmigung kann für die folgenden Fristen erteilt werden: 3 Monate, 6 Monate oder 1 Jahr (mit dem Recht auf Verlängerung nicht mehr als 5 Mal hintereinander); 2 Jahre (mit dem Recht auf einmalige Verlängerung); 5 Jahre oder Dauererlaubnis, falls der ausländische Staatsbürger 5 aufeinanderfolgende Jahre einen legalen Aufenthalt in Albanien hatte und stabile Bindungen oder Aktivitäten im Land hat.

Arbeitserlaubnis für Albanien:

Damit ausländische Staatsbürger in der Republik Albanien beschäftigt werden können, benötigen sie eine Arbeitserlaubnis oder eine Arbeitsregistrierungsbescheinigung – falls sie Bürger der Europäischen Union sind. Der Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Staatsbürger kann von letzterem mit rechtmäßigem Wohnsitz in der Republik Albanien, vom Arbeitgeber oder einem bevollmächtigten Dritten gestellt werden. Ein solcher Antrag ist an die zuständige Behörde in Albanien zu richten: Die Generaldirektion der nationalen Arbeitsverwaltung in Albanien. Falls der ausländische Staatsbürger die in der geltenden albanischen Gesetzgebung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, muss die Entscheidung über den Antrag und die Ausstellung der Arbeitserlaubnis innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Antrags getroffen werden.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Klajd Karameta, LL.M. und sein Team in Tirana stehen gerne zur Verfügung. Tel. +355 - 69 40 70 866, karameta@cbbl-lawyers.de


Stand der Bearbeitung: Februar 2023