Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Brasilien
CBBL Anwalt in Brasilien, Gustavo Stüssi Neves, Kanzlei Stüssi-Neves Advogados
Gustavo Stüssi Neves
Advogado
Stüssi-Neves Advogados
São Paulo, Rio de Janeiro


Gründung einer Aktiengesellschaft (S/A fechada) in Brasilien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in São Paulo, Herrn Gustavo Stüssi Neves, Advogado, stussi.sp@cbbl-lawyers.de, Tel. +55 - 11 - 309 366 12www.stussi-neves.com


Grundlegende Informationen für ausländische Investoren zur Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) brasilianischen Rechts.

  1. Welche Unterschiede bestehen in Brasilien zwischen einer börsennotierten und einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft?
  2. Braucht man in Brasilien einen Notar für die Gründung einer Aktiengesellschaft?
  3. Können Ausländer Aktionäre einer brasilianischen AG sein? Natürliche Personen? Juristische Personen? Eine Kombination von beiden?
  4. Muss im Fall eines ausländischen Aktionärs der Endbegünstigte einer brasilianischen AG identifiziert werden?
  5. Welche Voraussetzungen müssen Ausländer mit Wohnsitz im Ausland erfüllen, um Aktionär einer brasilianischen AG werden zu können?
  6. Gibt es in Brasilien eine Einmann-Aktiengesellschaft?
  7. Welche Grundvoraussetzungen müssen neben der Existenz von einem oder mehreren Aktionären für die Gründung der nicht börsennotierten brasilianischen Aktiengesellschaft erfüllt sein?
  8. Gibt es ein Mindestkapital?
  9. Welche Frist gilt für die Einzahlung des Grundkapitals?
  10. Kann das Grundkapital für den Betrieb des Unternehmens eingesetzt werden?
  11. Muss der Vorstand einer brasilianischen AG in Brasilien wohnhaft sein?
  12. Gibt es eine Mindestzahl von Vorstandsmitgliedern?
  13. Muss das Vorstandsmitglied angestellt sein?
  14. Kann für ein ausländisches Vorstandsmitglied (Expatriate) einer brasilianischen AG eine Arbeitsgenehmigung beschafft werden?
  15. Kann eine Vollmacht ausgestellt werden?
  16. Kann der Gesellschaftsvertrag die Kontrolle bestimmter Handlungen des Vorstandes durch die Gesellschafter regeln?
  17. Können Handlungen des Vorstandes durch den Aufsichtsrat kontrolliert werden?
  18. Kann eine Aktionärsvereinbarung abgeschlossen werden, wenn die brasilianische AG mehr als einen Aktionär hat?
  19. Ist für die brasilianische AG ein Aufsichtsrat obligatorisch?
  20. Müssen Mitglieder des Aufsichtsrats in Brasilien wohnhaft sein?
  21. Ist es möglich, Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG nach brasilianischem Recht zu sein?
  22. Ist ein Kontrollrat obligatorisch?
  23. Muss das Mitglied des Prüfrats in Brasilien wohnhaft sein?
  24. Wie weist man die Inhaberschaft an Aktien einer brasilianischen Aktiengesellschaft nach?
  25. Welche Formen der Finanzierung der lokalen Gesellschaft gibt es?
  26. Welches Mehrheitserfordernis gilt für die Festlegung der Mehrheit?
  27. Welche Frist gilt für die Gründung einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft in Brasilien?
  28. Wie hoch sind die Kosten für die Gründung einer AG in Brasilien – ohne Anwaltshonorare?

Antworten:

1. Welche Unterschiede bestehen in Brasilien zwischen einer börsennotierten und einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft?

Die brasilianische Aktiengesellschaft ("SA") kann als “offene” oder “geschlossene” Gesellschaft geführt werden. Die offene SA kann ihre Aktien (nach Registrierung bei der Wertpapierkommission) an der Börse handeln oder in den geregelten Freiverkehr einbeziehen lassen, was jedoch unter anderem umfassende und strenge Publizitätspflichten zur Folge hat.

2. Braucht man in Brasilien einen Notar für die Gründung einer Aktiengesellschaft?

Ein Notar wird in Brasilien nicht benötigt, es genügt die Verabschiedung der Satzung durch die Hauptversammlung sowie die Eintragung im Handelsregister. Die Satzung muss – abhängig von der Größe der Gesellschaft – im Landesanzeiger sowie einer überregionalen Tageszeitung veröffentlicht werden.

3. Können Ausländer Aktionäre einer brasilianischen AG sein? Natürliche Personen? Juristische Personen? Eine Kombination von beiden?

Gesellschafter können Ausländer sein, und zwar sowohl natürliche als auch juristische Personen. Eine Kombination von beiden ist möglich.

4. Muss im Fall eines ausländischen Aktionärs der Endbegünstigte einer brasilianischen AG identifiziert werden?

Ja, der Endbegünstigte muss identifiziert und auch nachgewiesen werden.

5. Welche Voraussetzungen müssen Ausländer mit Wohnsitz im Ausland erfüllen, um Aktionär einer brasilianischen AG werden zu können?

Sie müssen über eine brasilianische Steuernummer (CPF oder CNPJ) verfügen und einen in Brasilien wohnhaften Bevollmächtigten ernennen, der befugt ist, gerichtliche Zustellungen entgegenzunehmen und die Gesellschafter gegenüber der Zentralbank sowie den Steuerbehörden zu vertreten.

6. Gibt es in Brasilien eine Einmann-Aktiengesellschaft?

Nein, eine brasilianische Aktiengesellschaft muss über mindestens 2 Aktionäre verfügen.

7. Welche Grundvoraussetzungen müssen neben der Existenz von einem oder mehreren Aktionären für die Gründung der nicht börsennotierten brasilianischen Aktiengesellschaft erfüllt sein?

Wie bei der brasilianischen GmbH muss der Sitz der Aktiengesellschaft mit deren Aktivitäten kompatibel sein, der Gesellschaftszweck muss genau definiert werden, wie auch das Kapital und der Vorstand. Der Name der Gesellschaft kann frei gewählt werden.

8. Gibt es ein Mindestkapital?

Grundsätzlich ist für die brasilianische AG kein Mindestkapital vorgeschrieben, in Einzelfällen können gesetzliche bzw. behördliche Vorgaben ein Mindestkapital vorsehen, bspw. für Finanzinstitutionen, Versicherungs- und Handelsgesellschaften. Die Einbringung von Sachen ist grundsätzlich möglich, kann im Einzelfall jedoch sehr aufwendig sein.

9. Welche Frist gilt für die Einzahlung des Grundkapitals?

Es gibt keine gesetzliche Frist, diese muss von den Gründern der Gesellschaft definiert werden. 10% des Kapitals müssen bis zur Gründung bei einer Bank als Sicherheit hinterlegt werden.

10. Kann das Grundkapital für den Betrieb des Unternehmens eingesetzt werden?

Das Kapital kann frei verwendet werden.

11. Muss der Vorstand einer brasilianischen AG in Brasilien wohnhaft sein?

Der Vorstand muss seit kurzem nicht mehr in Brasilien wohnhaft sein. Im Ausland wohnhafte Vorstandsmitglieder müssen jedoch einen Bevollmächtigten in Brasilien ernennen, dessen Vollmacht mindestens bis 3 Jahre nach der Beendigung der Vorstandsfunktion gültig sein muss. In der Praxis wird hiermit die Ernennung eines ausländischen Vorstands deutlich erschwert.

12. Gibt es eine Mindestzahl von Vorstandsmitgliedern?

Nein, es genügt ein Vorstandsmitglied.

13. Muss das Vorstandsmitglied angestellt sein?

Ein Vorstandsmitglied muss nicht angestellt sein. Einzelheiten sollten jedoch aufgrund der (hohen) arbeitsrechtlichen Risiken unbedingt mit einem lokalen Rechtsanwalt besprochen werden.

14. Kann für ein ausländisches Vorstandsmitglied (Expatriate) einer brasilianischen AG eine Arbeitsgenehmigung beschafft werden?

Ein ausländisches Vorstandsmitglied (Expatriate) benötigt ein entsprechendes Visum, das mit der Arbeitsgenehmigung verknüpft ist.

15. Kann eine Vollmacht ausgestellt werden?

Die Erteilung von Vollmachten an Dritte ist zulässig, sollte aufgrund der hohen Risiken jedoch stets vorab von einem lokalen Rechtsanwalt geprüft werden.

16. Kann der Gesellschaftsvertrag die Kontrolle bestimmter Handlungen des Vorstandes durch die Gesellschafter regeln?

Die Kontrolle bestimmter Handlungen des Vorstands der AG nach brasilianischem Recht ist möglich. Üblicherweise wird in der Satzung geregelt, welche Handlungen der Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung bedürfen.

17. Können Handlungen des Vorstandes durch den Aufsichtsrat kontrolliert werden?

Die Funktion des Aufsichtsrats besteht in der Kontrolle des Vorstands sowie in der Beschlussfassung bezüglich eventueller in der Satzung geregelter Angelegenheiten. Auch wird der Vorstand durch den Aufsichtsrat bestellt. Bei einer "geschlossenen" AG, bei der ein Aufsichtsrat nicht zwingend vorgeschrieben ist, erfolgt die Bestellung durch die Hauptversammlung.

18. Kann eine Aktionärsvereinbarung abgeschlossen werden, wenn die brasilianische AG mehr als einen Aktionär hat?

Der Abschluss einer internen Aktionärsvereinbarung ist möglich. Anders als die Satzung braucht diese nicht publik gemacht zu werden.

19. Ist für die brasilianische AG ein Aufsichtsrat obligatorisch?

Ein Aufsichtsrat ist nur bei "offenen" brasilianischen Aktiengesellschaften erforderlich, die bei der Wertpapierkommission registriert sind und deren Anteile an der Börse bzw. dem geregelten Freiverkehr gehandelt werden.

20. Müssen Mitglieder des Aufsichtsrats in Brasilien wohnhaft sein?

Die Aufsichtsratsmitglieder müssen nicht in Brasilien wohnhaft sein. In diesem Fall muss jedoch ein in Brasilien wohnhafter Bevollmächtigter ernannt werden, dessen Vollmacht mindestens bis 3 Jahre nach der Beendigung des Mandats gültig sein muss.

21. Ist es möglich, Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG nach brasilianischem Recht zu sein?

Ja, bis zu einem Drittel Aufsichtsrats dürfen Vorstandsmitglieder sein.

22. Ist ein Kontrollrat obligatorisch?

Ein Kontrollrat ist gesetzlich vorgeschrieben, er braucht jedoch nicht dauerhaft aktiv zu sein. Er kann auch bei Bedarf eingesetzt werden.

23. Muss das Mitglied des Prüfrats in Brasilien wohnhaft sein?

Alle Mitglieder des Kontrollrats müssen in Brasilien wohnhaft sein.

24. Wie weist man die Inhaberschaft an Aktien einer brasilianischen Aktiengesellschaft nach?

Durch die Eintragung im Aktienbuch.

a. Können die Aktien übertragen werden?

Die Übertragung ist möglich, sie muss im Aktienbuch eingetragen werden.

b. Gibt es Inhaberaktien?

In Brasilien sind Inhaberaktien nicht zulässig.

25. Welche Formen der Finanzierung der lokalen Gesellschaft gibt es?

Die Finanzierung kann durch die Einbringung des Gesellschaftskapitals, Darlehen und Erlöse aus dem operativen Geschäft der Gesellschaft erfolgen. In Bezug auf Bankdarlehen ist darauf hinzuweisen, dass die lokalen Zinsen traditionell hoch sind. Eine Alternative sind Darlehen der Aktionäre, da diese auch zinslos gewährt werden können. In diesem Fall trägt die Gesellschaft jedoch das Wechselkurs-Risiko.

26. Welches Mehrheitserfordernis gilt für die Festlegung der Mehrheit?

Von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen, genügt die einfache Mehrheit in der Hauptversammlung.

27. Welche Frist gilt für die Gründung einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft in Brasilien?

Die Dauer der Gründung hängt im Wesentlichen von der Aktivität der Gesellschaft ab. Üblicherweise beträgt sie 2 bis 3 Monte ab Erhalt aller für die Gründung erforderlichen Unterlagen.

28. Wie hoch sind die Kosten für die Gründung einer AG in Brasilien – ohne Anwaltshonorare?

Die Kosten für die Gründung einer brasilianischen AG belaufen sich im Normalfall EUR 1.500 bis EUR 2.000. Details sollten jedoch im Vorfeld geprüft werden, da, abhängig von der Größe der Gesellschaft, Veröffentlichungspflichten bestehen (s. Punkt b).

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Stand der Bearbeitung: Januar 2023