Verträge mit Vertriebshändlern und Handelsvertretern in Brasilien
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in São Paulo, Herrn Gustavo Stüssi Neves, Advogado, stussi.sp@cbbl-lawyers.de, Tel. +55 - 11 - 309 366 00, www.snasp.com.br
Grundlegende Informationen für ausländische Unternehmen zu Verträgen mit Vertriebshändlern und Handelsvertretern in Brasilien.
- Worin liegt nach brasilianischem Recht der Unterschied zwischen dem Vertriebshändler und dem Handelsvertreter?
- Können die Parteien im Vertrag mit einem Vertriebshändler in Brasilien die vertraglichen Regeln frei wählen?
- Wie wird der Vertriebshändler in Brasilien vergütet?
- Kann der Hersteller den Preis des Produkts festlegen, zu dem der Vertriebshändler in Brasilien dieses an den Endkunden weiterverkauft?
- Kann im Vertrag mit einem Vertriebshändler in Brasilien das anwendbare Recht festgelegt werden? Wie sieht es mit dem Gerichtsstand aus? Und das Schiedsverfahren?
- Hat der Vertriebshändler in Brasilien im Fall der Vertragskündigung ohne Kündigungsgrund einen Entschädigungsanspruch?
- Können die Parteien im Vertrag mit einem Handelsvertreter in Brasilien die vertraglichen Regeln frei wählen?
- Wie wird der Handelsvertreter in Brasilien vergütet?
- Wie ist die Vergütung des Handelsvertreters zu berechnen?
- Wann ist dem Handelsvertreter seine Vergütung zu zahlen?
- Kann die Vergütung des Handelsvertreters reduziert werden?
- Ist das Unternehmen verpflichtet mitzuteilen, ob es die vom Handelsvertreter weitergegebenen Bestellung angenommen oder abgelehnt hat?
- Können die Parteien die Vertragslaufzeit im Vertrag mit einem Handelsvertreter in Brasilien frei aushandeln?
- Hat der Handelsvertreter nach brasilianischem Recht im Fall der Kündigung ohne Kündigungsgrund einen Entschädigungsanspruch?
- Ist die Rechtswahl im Handelsvertretervertrag zulässig? Wie sieht es mit dem Gerichtsstand aus? Und das Schiedsverfahren?
Antworten:
1. Worin liegt nach brasilianischem Recht der Unterschied zwischen dem Vertriebshändler und dem Handelsvertreter?
Der Vertriebshändler importiert die Produkte im eigenen Namen und verkauft diese sodann weiter. Der Handelsvertreter hingegen vermittelt den Abschluss von Kaufverträgen.
2. Können die Parteien im Vertrag mit einem Vertriebshändler in Brasilien die vertraglichen Regeln frei wählen?
Im Prinzip ja, wichtige Regelungen nach brasilianischem Recht sind die folgenden:
- Exklusivrecht: ein solches kann vereinbart werden, in der Praxis wichtig sind Regelungen bezüglich dessen möglicher späterer Beendigung;
- Vertragsgebiet: dies sollte ebenso geregelt werden wie die Konsequenzen einer möglichen späteren Verkleinerung des Gebiets und
- ein Wettbewerbsverbot, welches in der Praxis üblich ist.
3. Wie wird der Vertriebshändler in Brasilien vergütet?
Der Vertriebshändler in Brasilien erzielt seinen Gewinn grundsätzlich über den Weiterverkauf der Produkte. Die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung ist im Prinzip möglich, in der Praxis jedoch unüblich.
4. Kann der Hersteller den Preis des Produkts festlegen, zu dem der Vertriebshändler in Brasilien dieses an den Endkunden weiterverkauft?
Im Prinzip nein, nicht unüblich in der Praxis sind jedoch Richtpreise.
5. Kann im Vertrag mit einem Vertriebshändler in Brasilien das anwendbare Recht festgelegt werden? Wie sieht es mit dem Gerichtsstand aus? Und das Schiedsverfahren?
Das anwendbare Recht kann ebenso vereinbart werden, wie der Gerichtsstand und die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens. Fehlt eine solche Regelung, insbesondere bezüglich des anwendbaren Rechts, kann es in der Praxis zu Schwierigkeiten kommen, weil nach brasilianischem Recht das Recht der Partei anwendbar, die das Vertragsangebot unterbreitet hat. Eine klare vertragliche Regelung ist daher empfehlenswert.
6. Hat der Vertriebshändler in Brasilien im Fall der Vertragskündigung ohne Kündigungsgrund einen Entschädigungsanspruch?
Ein Entschädigungsanspruch besteht nur dann, wenn dieser vertraglich vereinbart wurde. Im Hinblick auf eventuelle Investitionen des Vertragshändlers verbunden mit Erwartungen bezüglich der Verkäufe sollte eine vertragliche Regelung in diesem Punkt getroffen werden.
7. Können die Parteien im Vertrag mit einem Handelsvertreter in Brasilien die vertraglichen Regeln frei wählen?
Wie im Falle des Vertriebsvertrages sind auch hier Regelungen bezüglich des Exklusivrechts, des Vertragsgebiets, und eines Wettbewerbsverbots möglich und empfehlenswert.
Anders als bei einem Vertriebsvertrag unterliegen die Verträge mit einem Handelsvertreter jedoch einem spezifischen Gesetz. Dieses ist nach brasilianischem Recht Teil der öffentlichen Ordnung und kann daher vertraglich nicht abbedungen werden. Einzelheiten sollten daher in jedem Fall mit einem lokalen Rechtsanwalt besprochen werden.
8. Wie wird der Handelsvertreter in Brasilien vergütet?
Die Vergütung erfolgt üblicherweise über eine Kommission für die getätigten Geschäftsabschlüsse. Diese kann zwischen den Parteien frei ausgehandelt werden.
9. Wie ist die Vergütung des Handelsvertreters zu berechnen?
Diese Regelung obliegt im Prinzip den Parteien, der vereinbarte Prozentsatz muss sich jedoch auf den Endpreis des Produkts beziehen.
10. Wann ist dem Handelsvertreter seine Vergütung zu zahlen?
Die Vergütung muss bis zum 15. Tag des Folgemonats nach Erhalt des Kaufpreises gezahlt werden.
11. Kann die Vergütung des Handelsvertreters reduziert werden?
Die Vergütung darf nicht reduziert werden, anderslautende vertragliche Regelungen sind unwirksam.
12. Ist das Unternehmen verpflichtet mitzuteilen, ob es die vom Handelsvertreter weitergegebenen Bestellung angenommen oder abgelehnt hat?
Hierzu ist das Unternehmen gesetzlich verpflichtet.
13. Können die Parteien die Vertragslaufzeit im Vertrag mit einem Handelsvertreter in Brasilien frei aushandeln?
Im Prinzip ja, der Abschluss von zeitlich befristeten Verträgen ist jedoch nur einmalig möglich. Danach wandelt sich der Vertrag automatisch in einen unbefristeten um, anderslautende vertragliche Regelungen sind unwirksam.
14. Hat der Handelsvertreter nach brasilianischem Recht im Fall der Kündigung ohne Kündigungsgrund einen Entschädigungsanspruch?
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch das Unternehmen hat der Handelsvertreter nach brasilianischem Recht Anspruch auf eine Abfindung, die zwingend mindestens 1/12 der Summe betragen muss, die er während der gesamten Zeit seiner Tätigkeit an Vergütungen erhalten hat, und zwar ohne zeitliche Begrenzung (!).
Dieses Recht des Handelsvertreters kann nach brasilianischem Recht vertraglich nicht abbedungen werden. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung entfällt nur bei einer Kündigung durch den Handelsvertreter oder wenn der Vertrag aufgrund groben Fehlverhaltens des Vertreters gekündigt werden durfte. Letzteres ist jedoch nur unter engen Voraussetzungen möglich.
15. Ist die Rechtswahl im Handelsvertretervertrag zulässig? Wie sieht es mit dem Gerichtsstand aus? Und das Schiedsverfahren?
Diese Fragen sind in der Praxis hochproblematisch: Nach dem brasilianischen Handelsvertretergesetz findet zwingend das brasilianische Recht mit Gerichtsstand am Sitz des Handelsvertreters Anwendung. Eine Ausnahme gilt lediglich für Schiedsverfahren. Damit ist es dem Handelsvertreter stets möglich, seine Rechte vor einem brasilianischen Gericht geltend zu machen.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Gustavo Stüssi Neves und sein Team in São Paulo stehen Ihnen gerne zur Verfügung: stussi.sp@cbbl-lawyers.de, Tel. +55 - 11 - 309 366 00
Stand der Bearbeitung: Januar 2023