Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Georgien
CBBL Rechtsanwalt in Georgien, Dr. Giga Adamia, Kanzlei LTA
Dr. Giga Adamia
Rechtsanwalt, Associate Partner
LTA
Tiflis


Der Aufenthaltstitel für Investoren in Georgien:

Voraussetzungen, Immobilien, Investition und Verfahren

Veröffentlicht am 20.10.2026

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Tiflis:

Dr. Giga Adamia
Rechtsanwalt, Associate Partner

zum Autor
 

Georgien gewährt ausländischen Investoren unter bestimmten Voraussetzungen eine langfristige Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage einer Investition oder des Eigentums an einer hochwertigen Immobilie.

Die Aufenthaltserlaubnis kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren erteilt werden.

Werden die jeweils einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen während dieses Zeitraums erfüllt, kann anschließend unter bestimmten Voraussetzungen auch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Georgien beantragt werden.

  1. Kann man in Georgien eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Investition erhalten?
  2. Welche Investitionen werden in Georgien anerkannt für den Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis?
  3. Wie kann ich die Investition zum Erwerb eines Aufenthaltstitels für Georgien nachweisen?
  4. Wie erhalte ich eine Aufenthaltserlaubnis für Georgien aufgrund meines Eigentums an einer Immobilie?
  5. Wie wird der Wert der Immobilie in Georgien bei einem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bestimmt?
  6. Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Immobilie in Georgien?
  7. Was ist die schriftliche Empfehlung im Rahmen der Aufenthaltserlaubnis für Georgien?
  8. Benötigen Familienangehörige eine Aufenthaltserlaubnis für Georgien?
  9. Welche Besonderheiten gelten für die Antragstellung für eine Aufenthaltserlaubnis für Georgien?
  10. Werden für eine Aufenthaltserlaubnis für Georgien ausländische Dokumente, eine Apostille und Übersetzungen anerkannt?
  11. Wie lange ist die Gültigkeit einer Aufenthaltserlaubnis in Georgien?
  12. Wie hoch müssen die jährlichen Umsätze bei einer Investition in ein Unternehmen in Georgien betragen, damit die Aufenthaltserlaubnis aufrechterhalten bleibt?
  13. Welche Folgen hat das Nichterzielen des erforderlichen Umsatzes für die Aufenthaltserlaubnis in Georgien?
  14. Verliere ich die Aufenthaltserlaubnis bei Verkauf meiner Immobilie in Georgien?
  15. Was ist in Georgien eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Immobilienbesitz?
  16. Kann ich in Georgien meine befristete Aufenthaltserlaubnis in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis umwandeln?
  17. Wie ist der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in Georgien zu stellen und wie lange beträgt die Bearbeitungsdauer?
  18. Wann lehnt die Behörde in Georgien den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ab? Und was kann man gegen eine solche Ablehnung unternehmen?
  19. Was sollte ein Investor in Georgien vorab prüfen?
  20. Rechtliche Beratung für Investoren in Georgien

1. Kann man in Georgien eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Investition erhalten?

Die Investitions-Aufenthaltserlaubnis kann in Georgien in zwei Fällen erteilt werden:

Die erste Möglichkeit besteht in einer Investition in Georgien im Wert von umgerechnet mindestens 300.000 USD.
Die zweite Möglichkeit besteht im Eigentum an einer in Georgien gelegenen Immobilie, deren Marktwert umgerechnet 300.000 USD übersteigt.

Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke werden bei der zweiten Alternative nicht berücksichtigt.

Beide Fälle unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungen während der Laufzeit der Aufenthaltserlaubnis:

Bei einer Investition in ein Unternehmen sind bestimmte jährliche Umsatzschwellen nachzuweisen. Bei einer Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage von Immobilieneigentum steht dagegen die Aufrechterhaltung des Eigentums an der jeweiligen Immobilie im Mittelpunkt.

2. Welche Investitionen werden in Georgien anerkannt für den Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis?

Für die Investitions-Aufenthaltserlaubnis muss eine Investition im Sinne der georgischen Investitionsgesetzgebung vorliegen.
Als Investition gilt ein Vermögenswert, ein immaterieller Wert oder ein Recht, das mit dem Ziel eines möglichen Gewinns in eine unternehmerische Tätigkeit in Georgien eingebracht und dort genutzt wird.

Eine Investition kann unter anderem aus folgenden Vermögenswerten bestehen:

  • Geldmittel,
  • Beteiligungen und Aktien,
  • sonstige Wertpapiere,
  • bewegliches und unbewegliches Vermögen,
  • Vermögensrechte,
  • immaterielle Vermögenswerte.

Für aufenthaltsrechtliche Zwecke ist es entscheidend, dass die konkrete Investition die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und einen Gegenwert von mindestens 300.000 USD erreicht.

3. Wie kann ich die Investition zum Erwerb eines Aufenthaltstitels für Georgien nachweisen?

Die Investition muss im Zeitpunkt der Antragstellung bereits tatsächlich durchgeführt worden sein.
Eine bloß zukünftige Investitionsabsicht genügt nicht.

Zum Nachweis der getätigten Investition ist ein Bericht eines zertifizierten Wirtschaftsprüfers erforderlich. Dieser muss bestätigen, dass in Georgien eine Investition im Gegenwert von mindestens 300.000 USD vorgenommen worden ist.

Die Struktur der Investition und die dazugehörigen Finanzunterlagen sollten daher so ausgestaltet sein, dass die tatsächlich investierten Mittel eindeutig festgestellt und geprüft werden können.

4. Wie erhalte ich eine Aufenthaltserlaubnis für Georgien aufgrund meines Eigentums an einer Immobilie?

Eine Investitions-Aufenthaltserlaubnis kann auch aufgrund des Eigentums an einer Immobilie in Georgien erteilt werden.

Die Immobilie muss dem ausländischen Antragsteller gehören und einen Marktwert von umgerechnet mehr als 300.000 USD in georgischen Lari aufweisen.

Landwirtschaftliche Grundstücke sind hiervon ausgeschlossen, d.h. sie werden nicht berücksichtigt.

Der im Kaufvertrag angegebene Kaufpreis allein ist jedoch nicht maßgeblich. Entscheidend ist der Marktwert der Immobilie.

Das Eigentumsrecht muss ordnungsgemäß registriert sein und dem Antragsteller zustehen.

Soll der Erwerb einer Immobilie zugleich der Erlangung einer Investitions-Aufenthaltserlaubnis dienen, sollten daher die rechtliche Situation der Immobilie und ihr voraussichtlicher Marktwert bereits vor Abschluss des Kaufvertrags geprüft werden.

5. Wie wird der Wert der Immobilie in Georgien bei einem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bestimmt?

Der Marktwert der Immobilie muss durch einen entsprechend zertifizierten Gutachter festgestellt werden.

Die Bewertung muss durch einen zertifizierten Gutachter einer vom georgischen Akkreditierungszentrum akkreditierten Stelle erfolgen.

Die Bewertung muss bestätigen, dass der Marktwert der betreffenden Immobilie den Gegenwert von 300.000 USD übersteigt.

Die Katasterdaten, Eigentümerdaten und Angaben im Bewertungsgutachten müssen dabei mit der tatsächlich registrierten Immobilie übereinstimmen.

6. Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Immobilie in Georgien?

Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag in der vorgeschriebenen Form,
  • Kopie des Reisedokuments,
  • Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Georgien,
  • Unterlagen über den Gegenstand der Investition,
  • gesetzlich vorgesehene schriftliche Empfehlung,
  • ein Farbfoto im Format 3:4 in elektronischer Form,
  • Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Verwaltungsgebühr.

Bei einer unternehmerischen Investition ist zudem der Bericht eines zertifizierten Wirtschaftsprüfers über die Investition eines Gegenwerts von mindestens 300.000 USD erforderlich.

Bei einer Immobilie müssen auch der Eigentumsnachweis und die entsprechende zertifizierte Marktwertbewertung vorgelegt werden.

7. Was ist die schriftliche Empfehlung im Rahmen der Aufenthaltserlaubnis für Georgien?

Zu den besonderen Voraussetzungen der Investitions-Aufenthaltserlaubnis für Georgien zählt auch eine schriftliche Empfehlung. Diese Empfehlung muss stammen:

  • von einem Mitglied der georgischen Regierung oder
  • von drei georgischen Staatsangehörigen, die bei einem in Georgien tätigen Unternehmen vertretungsberechtigt sind.

Diese Voraussetzung sollte bereits bei der Vorbereitung des Antrags berücksichtigt werden.

8. Benötigen Familienangehörige eine Aufenthaltserlaubnis für Georgien?

Die Investitions-Aufenthaltserlaubnis kann auch auf bestimmte Familienangehörige des Investors erstreckt werden, so dass auch sie aufenthaltsberechtigt werden.

Als Familienangehörige gelten für diese Art der Aufenthaltserlaubnis:

  • der Ehegatte,
  • minderjährige Kinder,
  • vollständig vom Ausländer unterhaltene unterstützungsbedürftige oder arbeitsunfähige Personen,
  • vollständig vom Ausländer unterhaltene Personen, die nach dem Recht des betreffenden Staates als geschäftsunfähig erklärt wurden.

Auf diese Weise müssen Familienangehörige für ihren Aufenthalt in Georgien nicht selbst eine Investition von 300.000 USD tätigen und auch nicht selbst eine entsprechend werthaltige Immobilie erwerben, wenn ihr Aufenthaltsrecht vom Status des Hauptinvestors abgeleitet wird.

Praxistipp:

Bei der Antragstellung sind insbesondere die Dokumente zum Nachweis des Familienverhältnisses sowie der Status des Hauptinvestors nachzuweisen.

9. Welche Besonderheiten gelten für die Antragstellung für eine Aufenthaltserlaubnis für Georgien?

Für mehrere Aufenthaltstitel in Georgien gilt grundsätzlich, dass ein Antrag mindestens 40 Kalendertage vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts in Georgien gestellt werden muss.

Die Investitions-Aufenthaltserlaubnis ist aber ausdrücklich von dieser 40-Tage-Regel ausgenommen.

Der Antragsteller muss jedoch auch bei der Investitions-Aufenthaltserlaubnis nachweisen, dass er sich im Zeitpunkt der Antragstellung rechtmäßig in Georgien aufhält.

Die Investitions-Aufenthaltserlaubnis gehört außerdem zu den im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen von der allgemeinen Beschränkung für Aufenthaltstitel bei einem Aufenthalt auf Grundlage eines gewöhnlichen Visums der Kategorie C.

10. Werden für eine Aufenthaltserlaubnis für Georgien ausländische Dokumente, eine Apostille und Übersetzungen anerkannt?

Im Ausland ausgestellte Dokumente müssen gegebenenfalls entsprechend vorbereitet werden.

Fremdsprachige Dokumente sind grundsätzlich zusammen mit einer ordnungsgemäß beglaubigten Übersetzung ins Georgische einzureichen.

Ein Reisepass kann ohne georgische Übersetzung akzeptiert werden, wenn die personenbezogenen Daten in lateinischer Transliteration darauf zu lesen sind.

Im Ausland ausgestellte Dokumente müssen grundsätzlich legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein, sofern ein anwendbares internationales Abkommen keine andere Regelung vorsieht.

Im Zeitpunkt der Antragstellung müssen grundsätzlich noch mindestens 30 Kalendertage bis zum Ablauf des Reisedokuments verbleiben.

11. Wie lange ist die Gültigkeit einer Aufenthaltserlaubnis in Georgien?

Die Investitions-Aufenthaltserlaubnis kann für eine Dauer von fünf Jahren erteilt werden.

Während dieses Zeitraums müssen die jeweiligen Grundlagen der Aufenthaltserlaubnis fortwährend erhalten bleiben.

Bei einer unternehmerischen Investition bedeutet dies insbesondere, dass die gesetzlich vorgesehenen jährlichen Umsätze nachgewiesen werden müssen.

Bei einer Immobilie muss das Eigentum an der qualifizierenden Immobilie fortwährend erhalten bleiben bzw. die Immobilie darf auch, unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen, durch eine andere geeignete Immobilie ersetzt werden.

12. Wie hoch müssen die jährlichen Umsätze bei einer Investition in ein Unternehmen in Georgien betragen, damit die Aufenthaltserlaubnis aufrechterhalten bleibt?

Wer die Investitions-Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage einer Investition von mindestens 300.000 USD erhält, muss während der fünfjährigen Laufzeit jährlich bestimmte Mindestumsätze aus einer in Georgien ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit nachweisen.

Diese Mindestumsätze betragen:

  • im ersten Jahr 50.000 USD,
  • im zweiten Jahr 100.000 USD,
  • im dritten Jahr 120.000 USD,
  • im vierten Jahr 120.000 USD,
  • im fünften Jahr 120.000 USD.

Der jeweilige Betrag ist im Gegenwert der nationalen Währung (georgische Lari) zu erfüllen.

Der Investor muss der georgischen Finanzverwaltung jährlich vor Ablauf des jeweiligen Jahres entsprechende Informationen über den erzielten Jahresumsatz vorlegen.

Die ursprüngliche Investition in Höhe von 300.000 USD allein genügt daher nicht, um den Aufenthaltstitel während der gesamten fünfjährigen Laufzeit aufrechtzuerhalten.

13. Welche Folgen hat das Nichterzielen des erforderlichen Umsatzes für die Aufenthaltserlaubnis in Georgien?

Die Investitions-Aufenthaltserlaubnis kann beendet werden, wenn der Investor die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Jahresumsatz nicht vorlegt.

Dasselbe gilt, wenn aus den vorgelegten Unterlagen hervorgeht, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumsatz nicht erreicht wurde.

Bei der Planung einer Investition sollte daher bereits vor der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Georgien geprüft werden, ob die jährlichen Umsatzanforderungen über den gesamten fünfjährigen Zeitraum realistisch erfüllt werden können.

14. Verliere ich die Aufenthaltserlaubnis bei Verkauf meiner Immobilie in Georgien?

Wurde die Investitions-Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Immobilie mit einem Marktwert von mehr als 300.000 USD erteilt, muss der Ausländer grundsätzlich Eigentümer dieser Immobilie bleiben.

Der Verlust des Eigentums kann zur Beendigung des Aufenthaltstitels führen.

Das Gesetz ermöglicht jedoch einen „Austausch“ der Immobilie:

Die Aufenthaltserlaubnis wird nämlich dann nicht beendet, wenn der Ausländer vor dem Verlust des Eigentums an der bisherigen Immobilie der zuständigen Behörde einen Registerauszug über eine andere von ihm in Georgien gehörende Immobilie (Ersatzimmobilie) mit gleichem oder höherem Wert vorlegt.

Auch der Marktwert der Ersatzimmobilie muss ordnungsgemäß durch einen befugten zertifizierten Gutachter festgestellt werden.

Praxistipp:

Die Reihenfolge der einzelnen durchzuführenden Schritte ist bei einem „Austausch“ der Immobilie besonders wichtig.

15. Was ist in Georgien eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Immobilienbesitz?

Immobilieneigentum kann in Georgien sowohl Grundlage einer Investitions-Aufenthaltserlaubnis als auch einer kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis sein.

Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Aufenthaltstiteln liegt zunächst im erforderlichen Immobilienwert.

  • Für eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis muss der Marktwert der Immobilie umgerechnet mehr als 150.000 USD betragen.
  • Für die Investitions-Aufenthaltserlaubnis muss der Marktwert dagegen umgerechnet mehr als 300.000 USD betragen.

Auch die Laufzeiten unterscheiden sich:

  • Die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis kann jeweils für ein Jahr erteilt und verlängert werden.
  • Die Investitions-Aufenthaltserlaubnis kann für fünf Jahre erteilt werden.

Darüber hinaus ist der Kreis der berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen bei der Investitions-Aufenthaltserlaubnis weiter gefasst.

16. Kann ich in Georgien meine befristete Aufenthaltserlaubnis in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis umwandeln?

Nach fünf Jahren kann die Investitionsaufenthaltserlaubnis gemäß den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen Grundlage für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis sein.

Bei einer unternehmerischen Investition müssen während der fünfjährigen Laufzeit die vorgesehenen Mindestumsätze nachgewiesen worden sein.

Bei einer auf Immobilienbesitz beruhenden Investitions-Aufenthaltserlaubnis ist grundsätzlich das fortbestehende Eigentum an der entsprechenden Immobilie über den Zeitraum von fünf Jahren maßgeblich. Gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen kann auch eine rechtzeitig erworbene Ersatzimmobilie berücksichtigt werden.

Der Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Georgien muss vor Ablauf des fünfjährigen Investitions-Aufenthaltstitels gestellt werden.

Wird der Antrag rechtzeitig eingereicht, bleibt der Investitions-Aufenthaltsstatus bis zur Entscheidung über den Antrag bestehen.

17. Wie ist der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in Georgien zu stellen und wie lange beträgt die Bearbeitungsdauer?

Der Antrag wird bei der georgischen Agentur für die Entwicklung staatlicher Dienstleistungen eingereicht.

Er kann persönlich oder durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.

Vor der Einreichung des Antrages sollten insbesondere folgende Punkte überprüft werden:

  • konkrete Investitionsgrundlage,
  • Wert und ausreichender Nachweis der Investition oder der Immobilie,
  • Prüfungs- oder Bewertungsgutachten,
  • Eigentumsregistrierung,
  • schriftliche Empfehlung,
  • rechtmäßiger Aufenthalt in Georgien,
  • Gültigkeit des Reisedokuments,
  • Apostille, Legalisation und Übersetzung ausländischer Dokumente,
  • ggf. Ausweispapiere der Familienangehörigen.

Nach vollständiger Einreichung der erforderlichen Unterlagen soll die Bearbeitungszeit für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich 30 Tage nicht überschreiten.

Die Behörde kann zusätzliche Informationen oder Dokumente anfordern und auch prüfen, ob die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der beantragten Aufenthaltserlaubnis erfüllt sind.

18. Wann lehnt die Behörde in Georgien den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ab? Und was kann man gegen eine solche Ablehnung unternehmen?

Eine Investition in Höhe von 300.000 USD oder das Eigentum an einer entsprechend werthaltigen Immobilie stellt die spezielle Grundlage dieser Aufenthaltserlaubnis dar.

Daneben prüft die zuständige Behörde auch die allgemeinen gesetzlichen Ablehnungsgründe für Aufenthaltstitel.

Eine Ablehnung kann insbesondere folgende Gründe haben:

  • Nichterfüllung der Voraussetzungen der jeweiligen Kategorie des Aufenthaltstitels,
  • unrichtige oder unvollständige Angaben,
  • gefälschte oder rechtlich unwirksame Dokumente
  • gesetzlich bestimmte nationale Sicherheitsinteressen.

Nach einer Ablehnung kann ein erneuter Antrag auf derselben Grundlage frühestens einen Monat nach der Ablehnungsentscheidung gestellt werden.
Vor einer erneuten Antragstellung sollte der konkrete Ablehnungsgrund geprüft und gegebenenfalls vorab beseitigt werden.

19. Was sollte ein Investor in Georgien vorab prüfen?

Die aufenthaltsrechtliche Planung sollte möglichst vor Durchführung der Investition oder dem Erwerb einer hochwertigen Immobilie beginnen.

Bei einer Unternehmensinvestition sollte insbesondere geklärt werden, ob

  • die Investition ordnungsgemäß dokumentiert und durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden kann und ob
  • die jährlichen Umsatzanforderungen während der fünfjährigen Laufzeit realistisch erreichbar sind.

Bei einer Immobilieninvestition sollten insbesondere folgende Punkte vorab geprüft werden:

  • rechtlicher Status der Immobilie,
  • Nutzungsart,
  • Eigentumsregistrierung,
  • voraussichtlicher Marktwert,
  • Anforderungen an die Bewertung.

Sollen daneben auch Familienangehörige eine Aufenthaltserlaubnis für Georgien erhalten, sollten auch die entsprechenden Personenstandsdokumente sowie mögliche Apostille-, Legalisations- und Übersetzungsanforderungen frühzeitig berücksichtigt werden.

20. Rechtliche Beratung für Investoren in Georgien

LTA unterstützt ausländische Investoren bei der rechtlichen Strukturierung ihrer Investitionen in Georgien sowie bei Fragen im Zusammenhang mit Immobilienerwerb und Investitions-Aufenthaltserlaubnissen in Georgien.

Die rechtliche Begleitung kann beispielsweise die Prüfung der geeigneten Aufenthaltsgrundlage, die Strukturierung und Dokumentation der beabsichtigten Investition, die rechtliche Prüfung einer Immobilie, die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen sowie die Begleitung des Verwaltungsverfahrens umfassen.

Nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage einer Unternehmensinvestition sollten zudem die jährlichen Umsatzanforderungen und die entsprechenden Nachweispflichten laufend überwacht werden.

Bei einer auf Immobilieneigentum beruhenden Aufenthaltserlaubnis sollte insbesondere ein geplanter Verkauf oder „Austausch“ der Immobilie rechtzeitig auf seine aufenthaltsrechtlichen Folgen geprüft werden.

Sie planen eine Investition oder den Erwerb einer höherwertigen Immobilie in Georgien und möchten gleichzeitig eine Investitions-Aufenthaltserlaubnis beantragen?

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