Klageerhebung in Georgien:
Zuständigkeit, Fristen, Gerichtsgebühren und Verfahren
Veröffentlicht am 20.10.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Tiflis:
Dr. Giga AdamiaRechtsanwalt, Associate Partner
zum Autor
Wer in Georgien eine zivilrechtliche Forderung gerichtlich durchsetzen möchte, sollte bereits vor der Klageerhebung einige prozessuale Fragen klären.
Dazu zählen insbesondere folgende Fragen:
- Zuständigkeit des Gerichts,
- richtige Bezeichnung der Parteien,
- genaue Formulierung des Klageantrags,
- zugrunde liegende Tatsachen und Beweismittel,
- mögliche Verjährungsfristen,
- Höhe der Gerichtsgebühr.
Fehler in diesen Bereichen können die Registrierung der Klage bei Gericht verzögern oder zur Nichtannahme der Klage sowie zu anderen prozessualen Nachteilen führen.
Gemäß der georgischen Zivilprozessordnung wird ein Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht grundsätzlich durch eine Klage eingeleitet. Die Klage ist schriftlich einzureichen und muss den gesetzlichen Anforderungen sowie dem vom Hohen Justizrat Georgiens genehmigten Formular entsprechen.
- Was sind die Grundzüge einer Klageerhebung in Georgien?
- Wer kann in Georgien eine Klage erheben?
- Welches Gericht ist in Georgien in Zivilsachen zuständig?
- Welche Fristen sind in Georgien bei einer Klage zu beachten?
- Welche Anforderungen muss eine Klage in Georgien erfüllen, damit sie zulässig ist?
- Welche Unterlagen sind der Klage in Georgien beizufügen?
- Wie hoch ist in Georgien bei einer Klage die Gerichtsgebühr?
- Wie wird die Klage in Georgien registriert?
- Was geschieht vor dem Zivilgericht in Georgien nach der Einreichung der Klage?
- Wie lange dauert ein ziviles Gerichtsverfahren in Georgien?
- Was sollte vor der Klageerhebung geprüft werden?
- Rechtliche Beratung und Prozessvertretung in Georgien
1. Was sind die Grundzüge einer Klageerhebung in Georgien?
Die Klage ist die zentrale prozessuale Form, mit der eine Person vor dem zuständigen Gericht in Georgien ein verletztes oder streitiges zivilrechtliches Recht oder ein gesetzlich geschütztes Interesse geltend macht.
Mit der Klage bestimmt der Kläger insbesondere, welche Entscheidung er vom Gericht begehrt (Antrag).
Gegenstand einer Klage in Georgien können beispielsweise sein:
- Zahlung eines Geldbetrags,
- Anerkennung eines Eigentumsrechts,
- Herausgabe einer Sache,
- Beendigung oder Unwirksamkeit eines Vertrags,
- Zahlung eines Schadensersatzes,
- Verpflichtung der Gegenpartei zu einer bestimmten Handlung,
- ein anderer zivilrechtlicher Anspruch.
Das georgische Zivilverfahren beruht unter anderem auf dem Dispositions- und dem Beibringungsgrundsatz. Das heißt die Parteien bestimmen den Streitgegenstand und ihre Anträge selbst und müssen grundsätzlich auch selbst diejenigen Tatsachen und Beweismittel vortragen, auf die sie ihre Position stützen.
Eine Klage sollte daher klar erkennen lassen, was geschehen ist, welches Recht verletzt wurde, welche konkrete Entscheidung vom Gericht beantragt wird und welche Beweismittel den geltend gemachten Anspruch stützen.
2. Wer kann in Georgien eine Klage erheben?
Parteien eines Zivilverfahrens in Georgien können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Eine volljährige natürliche Person kann ihre prozessualen Rechte grundsätzlich selbst ausüben. Juristische Personen handeln durch ihre vertretungsberechtigten Personen oder durch einen Vertreter.
Eine Partei kann sich im Verfahren auch durch einen Rechtsanwalt oder einen anderen gesetzlich zugelassenen Vertreter vertreten lassen.
Wird ein Verfahren durch einen Vertreter geführt, muss dessen Vertretungsmacht ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
Für bestimmte Prozesshandlungen, insbesondere die Erhebung einer Klage, die Rücknahme oder Änderung eines Anspruchs, den Abschluss eines Vergleichs oder die Einlegung eines Rechtsmittels, muss die entsprechende Vollmacht diese besondere Befugnis aufführen.
3. Welches Gericht ist in Georgien in Zivilsachen zuständig?
Vor einer Klageerhebung in Georgien muss geprüft werden, welches Gericht für den konkreten Rechtsstreit zuständig ist.
Nach der allgemeinen Regel wird eine Klage gegen eine natürliche Person grundsätzlich bei dem für deren Wohnsitz zuständigen Gericht erhoben. Bei einer juristischen Person richtet sich die örtliche Zuständigkeit grundsätzlich nach ihrem Sitz.
Daneben sieht das georgische Prozessrecht auch besondere Zuständigkeitsregeln vor:
Bei bestimmten vertraglichen Ansprüchen kann beispielsweise der Erfüllungsort des Vertrags relevant sein. Für Rechtsstreitigkeiten über Immobilien gelten besondere Zuständigkeitsregeln. Auch für familienrechtliche und andere spezielle Verfahrenskategorien bestehen besondere Regelungen.
Die Zuständigkeit sollte deshalb anhand des konkreten Anspruchs, des Status‘ der Parteien, des Erfüllungsorts, der Lage eines Vermögensgegenstands und weiterer Umstände konkret geprüft werden, um eine Klageeinreichung bei einem unzuständigen Gericht zu vermeiden.
Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten kann zudem der Streitwert für die sachliche Zuständigkeit von Bedeutung sein. In Georgien entscheidet ein Magistratsrichter unter anderem über vermögensrechtliche Streitigkeiten, wenn der Streitwert 5.000 GEL nicht übersteigt.
Ist das angerufene Gericht tatsächlich nicht zuständig und wird die Annahme der Klage aus diesem Grund verweigert, muss das Gericht in seiner Entscheidung angeben, welches Gericht richtigerweise anzurufen ist.
4. Welche Fristen sind in Georgien bei einer Klage zu beachten?
Bei der Klageerhebung sind Verjährungsfristen und prozessuale Fristen voneinander zu unterscheiden.
Die Verjährung betrifft den materiell-rechtlichen Anspruch und hängt von dessen Rechtsnatur ab:
Gemäß dem georgischen Zivilgesetzbuch sind die Verjährungsfristen wie folgt geregelt:
- die allgemeine Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre,
- für vertragliche Ansprüche gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren und
- für vertragliche Ansprüche im Zusammenhang mit Immobilien beträgt die Verjährungsfrist sechs Jahre.
Für einzelne Anspruchsarten können auch andere gesetzliche Fristen gelten.
Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Entstehung des Anspruchs. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, zu dem die betroffene Person von der Verletzung ihres Rechts Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Die Erhebung einer Klage auf Befriedigung (Leistung) oder Feststellung eines Anspruchs führt zur Unterbrechung der Verjährung.
Prozessuale Fristen betreffen dagegen einzelne Handlungen innerhalb eines bereits laufenden Gerichtsverfahrens. Werden solche Fristen versäumt, kann das Recht zur Vornahme der betreffenden Prozesshandlung gänzlich verloren gehen. In gesetzlich speziell vorgesehenen Fällen kann eine aus einem entschuldbaren Grund versäumte Frist unter Umständen wiederhergestellt werden.
5. Welche Anforderungen muss eine Klage in Georgien erfüllen, damit sie zulässig ist?
Die georgische Zivilprozessordnung legt die Anforderungen an Form und Inhalt einer Klage fest.
Die Klage muss insbesondere Angaben enthalten über
- das angerufene Gericht,
- die Parteien und sonstige für den Rechtsstreit relevante Personen,
- den Streitgegenstand,
- den Streitwert,
- die tatsächlichen Umstände (Sachverhalt),
- die Beweismittel,
- den konkreten Klageantrag und
- die rechtlichen Grundlagen des Anspruchs.
Besonders wichtig ist in Georgien die Trennung zwischen Tatsachenvortrag, Beweismitteln und Klageantrag:
- Der Tatsachenvortrag beantwortet die Frage, was geschehen ist. Bei einer Zahlungsforderung kann dies beispielsweise der Abschluss eines Vertrags, die sachverhaltsmäßigen Grundlagen für die Fälligkeit der Zahlung und die Nichterfüllung der Verpflichtung sein.
- Die Beweismittel sollen diese Tatsachen belegen. Hierzu können zum Beispiel Verträge, Zahlungsbelege, Korrespondenz, Registerauszüge, Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten gehören.
- Der Klageantrag formuliert schließlich, welche konkrete Entscheidung der Kläger vom Gericht begehrt.
Gemäß den allgemeinen Beweisregeln muss jede Partei diejenigen Tatsachen beweisen, auf die sie ihre Ansprüche oder Einwendungen stützt.
6. Welche Unterlagen sind der Klage in Georgien beizufügen?
Neben dem Inhalt der Klage müssen auch die formalen Voraussetzungen der Klageerhebung beachtet werden.
Gemäß Art. 183 der georgischen Zivilprozessordnung wird die Geschäftsstelle des Gerichts eine Klage dann nicht registrieren bzw. annehmen, wenn die gesetzlich vorgesehenen formalen Anforderungen nicht erfüllt sind.
Probleme können dabei insbesondere folgende Punkte bereiten:
- das vorgeschriebene Formular wurde nicht verwendet,
- die notwendigen Angaben fehlen,
- der Nachweis über die Einzahlung der Gerichtsgebühr fehlt und es liegt diesbezüglich keine gesetzliche Ausnahme und kein entsprechender Antrag vor,
- in der Klage bezeichnete Unterlagen wurden nicht beigefügt,
- der Nachweis der Vertretungsmacht fehlt,
- die Klage ist nicht unterzeichnet,
- die erforderliche Anzahl von Abschriften der Klage und ihrer Anlagen wurde nicht mit eingereicht.
Das offizielle Formular für eine Zivilklage ist bei den georgischen Gerichten erhältlich.
Befindet sich ein erforderliches Beweismittel nicht im Besitz des Klägers oder ist beispielsweise die Vernehmung eines Zeugen, die Einholung eines Gutachtens oder die gerichtliche Anforderung eines Beweismittels erforderlich, kann ein entsprechender Antrag an das Gericht gestellt werden.
7. Wie hoch ist in Georgien bei einer Klage die Gerichtsgebühr?
Die Klageerhebung in Zivilsachen in Georgien ist grundsätzlich mit der Zahlung einer staatlichen Gerichtsgebühr verbunden.
Bei vermögensrechtlichen Ansprüchen beträgt die Gerichtsgebühr in der ersten Instanz grundsätzlich 3 % des Streitwerts, mindestens jedoch 100 GEL, sofern gesetzlich keine andere Regelung vorgesehen ist.
Für die Gerichtsgebühr gelten daneben nachfolgende Höchstgrenzen.
Vor dem erstinstanzlichen Gericht darf die Gebühr grundsätzlich folgende Beträge nicht übersteigen:
- 3.000 GEL bei natürlichen Personen als Kläger,
- 5.000 GEL bei juristischen Personen als Kläger.
Bei Verfahren, die in die Zuständigkeit eines Magistratsrichters fallen, beträgt die Gerichtsgebühr in allen Instanzen die Hälfte der jeweils vorgesehenen allgemeinen Gerichtsgebühr.
Für die Berechnung der Gebühr ist in Georgien der Streitwert entscheidend:
- Bei einer Geldforderung entspricht der Streitwert grundsätzlich dem eingeklagten Betrag.
- Bei der Herausgabe eines Gegenstands richtet sich der Streitwert nach dessen Marktwert.
- Bei einer Klage auf Anerkennung des Eigentums an einer Immobilie ist grundsätzlich der Marktwert der Immobilie maßgeblich.
Das georgische Gesetz sieht auch bestimmte Fälle einer Befreiung von der Gerichtsgebühr vor.
Bei natürlichen Personen kann das Gericht unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und bei Vorlage entsprechender Nachweise zudem eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Gerichtskosten gewähren. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kann auch eine Stundung oder eine Reduzierung der Kosten in Betracht kommen.
Fehlt der Zahlungsnachweis hinsichtlich der Gerichtsgebühr und liegt auch keine Befreiung und kein entsprechender Antrag auf Reduzierung oder Stundung vor, kann dies die Registrierung der Klage beim angerufenen Gericht verhindern.
8. Wie wird die Klage in Georgien registriert?
Der erste Schritt nach Einreichung der Klage ist die formale Prüfung durch die Gerichtskanzlei (Geschäftsstelle bei Gericht in Georgien).
Dabei wird noch nicht entschieden, ob der Kläger materiell-rechtlich im Recht ist oder ob der geltend gemachte Anspruch begründet ist.
Geprüft wird zunächst lediglich, ob die Klage die formalen Voraussetzungen erfüllt, die für die weitere Bearbeitung des Verfahrens erforderlich sind.
Eine erfolgreiche Registrierung bedeutet deshalb noch nicht, dass die Sache bereits inhaltlich bearbeitet oder verhandelt wird.
Nach der Registrierung wird die Klage dem zuständigen Richter vorgelegt. Dieser prüft anschließend die weiteren prozessualen Voraussetzungen für die Annahme der Klage.
9. Was geschieht vor dem Zivilgericht in Georgien nach der Einreichung der Klage?
Gemäß Art. 186 der georgischen Zivilprozessordnung entscheidet der Richter bei Vorliegen gesetzlicher Hinderungsgründe innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Klage, dass die Klage nicht angenommen wird.
Ein solcher Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der geltend gemachte Anspruch seiner Natur nach überhaupt nicht einer gerichtlichen Entscheidung unterliegt oder wenn über denselben Streit bereits ein gesetzlich maßgeblicher endgültiger Prozessakt vorliegt (z. B. ein vorheriges Urteil über denselben Streitgegenstand).
Wird die Annahme der Klage verweigert, erlässt das Gericht darüber einen begründeten Beschluss.
Bezieht sich das Problem, das zur Nichtannahme geführt hat, auf die Zuständigkeit des Gerichts, muss das Gericht in seinem Beschluss auch angeben, welches Gericht der Kläger richtigerweise anzurufen hat. Das Gericht muss außerdem erläutern, wie das Hindernis für die Einleitung des Verfahrens gegebenenfalls beseitigt werden kann.
Gegen einen solchen Beschluss kann eine private Beschwerde eingelegt werden.
Praxistipp:
Auch nach einer erfolgreichen Registrierung der Klage sollte der weitere Verlauf des Verfahrens laufend verfolgt und kontrolliert werden, insbesondere dann, wenn Zustellungen oder andere verfahrensrechtliche Handlungen erforderlich sind.
10. Wie lange dauert ein ziviles Gerichtsverfahren in Georgien?
Gemäß der georgischen Zivilprozessordnung soll ein Zivilverfahren grundsätzlich spätestens innerhalb von zwei Monaten ab Eingang des Antrags abgeschlossen werden, sofern das Gesetz keine andere Regelung vorsieht.
Bei besonders komplexen Verfahren kann diese Frist durch gerichtliche Entscheidung verlängert werden, jedoch grundsätzlich nicht über fünf Monate hinaus.
Für bestimmte Verfahrenskategorien sieht das Gesetz kürzere Fristen vor.
Praxistipp (Hinweis):
Die tatsächliche Dauer eines konkreten Verfahrens kann unter anderem von der Komplexität des Sachverhalts, der Anzahl der Parteien, dem Umfang der Beweismittel, der Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens und der Zustellung gerichtlicher Dokumente abhängen.
11. Was sollte vor der Klageerhebung geprüft werden?
Eine Klage sollte nicht lediglich durch das Ausfüllen eines gerichtlichen Formulars erhoben werden.
Vor Einleitung des Verfahrens sollten insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
- Wer ist der richtige Kläger?
- Wer ist der richtige Beklagte?
- Welches Gericht ist zuständig?
- Welche Ansprüche sollen konkret geltend gemacht werden?
- Ist die Verjährungsfrist eingehalten?
- Wie hoch ist der Streitwert?
- Welche Gerichtsgebühr fällt an?
- Welche Tatsachen müssen vorgetragen werden?
- Welche Beweismittel stehen zur Verfügung?
- Wie ist die weitere Prozessstrategie zu gestalten?
Im georgischen Zivilverfahren hat ein Beweismittel keine im Voraus gesetzlich festgelegte Beweiskraft.
Das Gericht beurteilt die vorgelegten Beweismittel auf Grundlage einer umfassenden und objektiven Würdigung.
Daher ist entscheidend, dass der geltend gemachte Anspruch sachlich nachvollziehbar mit dem Tatsachenvortrag und den entsprechenden Beweismitteln verbunden wird.
12. Rechtliche Beratung und Prozessvertretung in Georgien
LTA berät natürliche und juristische Personen bei zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten in Georgien und unterstützt sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Gerichtsverfahren.
Die Beratung kann insbesondere die rechtliche Bewertung des Streitfalls, die Bestimmung der richtigen Parteien, die Prüfung der gerichtlichen Zuständigkeit und möglicher Verjährungsfristen, die Formulierung des Klageantrags, die Bewertung der Beweismittel, die Berechnung des Streitwerts und der Gerichtsgebühren sowie die Vertretung vor Gericht umfassen.
Vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens sollten außerdem die Erfolgsaussichten, die vorhandenen Beweismittel und die möglichen Prozesskosten geprüft werden.
Im Einzelfall kann auch die Beantragung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen in Betracht kommen, um die spätere Vollstreckung einer möglichen gerichtlichen Entscheidung zu begünstigen.
Sie erwägen die Erhebung einer Klage in Georgien oder sind bereits an einem georgischen Gerichtsverfahren beteiligt?
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