Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Indien
CBBL Rechtsanwalt Dr. Jörg Schendel, Kanzlei Suman Khaitan & Co., Delhi
Dr. Jörg Schendel
Rechtsanwalt
Suman Khaitan & Co.
Delhi


Steuerrecht und Steuern in Indien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Delhi, Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Schendel, schendel@cbbl-lawyers.de, Tel. +91 11 49 50 15 00, www.sumankhaitanco.in


In diesem Beitrag finden Sie einen Überblick mit grundlegenden Informationen zum Steuersystem und zum Steuerrecht in Indien sowie zu den wichtigsten indischen Steuerarten.

  1. Wie ist das Steuerrecht in Indien aufgebaut?
  2. Was gibt es zur Einkommensteuer in Indien zu beachten?
  3. Was gibt es zur Körperschaftsteuer in Indien zu beachten?
  4. Wie ist die Umsatzsteuer in Indien gestaltet?
  5. Wird in Indien eine Grundsteuer erhoben?

1. Wie ist das Steuerrecht in Indien aufgebaut?

In Indien werden Steuern auf Bundesebene, Landesebene oder von den Kommunen erhoben, teilweise auch gemeinsam. Neben der Verfassung bilden Parlamentsgesetze, Verordnungen, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen Rechtsgrundlagen für das Steuerrecht.

Die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern ist im indischen Steuersystem zentral. Das Central Board of Direct Taxes und das Income Tax Department sind die wichtigsten Behörden für die Verwaltung der direkten Steuern. Das Central Board of Indirect Taxes and Customs sowie der Goods and Services Tax Council sind zuständig für die Verwaltung indirekter Steuern.

In den letzten Jahren ist das Steuerverfahren in Indien überwiegend digitalisiert worden, weshalb fast alle Steuererklärungen etc. online abzugeben sind.

2. Was gibt es zur Einkommensteuer in Indien zu beachten?

In Indien zahlt nur etwa jede hundertste Person Einkommensteuer – viele sind zu arm, andere mögen die Steuern hinterziehen. Ein Schwerpunkt der Steuerpolitik liegt darin, die Steuerbasis durch verstärkte Meldepflichten und Kontrollen zu verbreitern.

3. Was gibt es zur Körperschaftsteuer in Indien zu beachten?

Das weltweite Einkommen von indischen Unternehmen, auch Tochterunternehmen ausländischer Investoren, wird in Indien besteuert. Bei einem Umsatz von bis zu INR 4 Mrd. liegt der indische Körperschaftsteuersatz bei 25 %, darüber hinaus bei 30 %. Ein Aufschlag (surcharge) von 7 % wird bei Einkommen von INR 10-100 Mio. erhoben, bei Einkommen über INR 100 Mio. kommen 12 % dazu, zusätzlich jeweils eine Abgabe für Gesundheit und Erziehung (health and education cess) von 4 % der Steuerschuld. Für indische Unternehmen bzw. neue Produktionsunternehmen gibt es verschiedene optionale Verfahren mit niedrigeren Steuern, welche aber jeweils an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind und die Berechnung der Besteuerungsgrundlage modifizieren können. Hier muss man sorgfältig prüfen, welche Option sich auch mittelfristig lohnt.

Rechtlich unselbständige Betriebsstätten (branch office, project office) ausländischer Unternehmen in Indien werden höher besteuert als indische Gesellschaften. Der Steuersatz beträgt hier 40 % zzgl. Aufschläge von 2 % bzw. 5 % der Steuer bei Gewinnen von mehr als INR 10 Mio. bzw. 100 Mio. und einer Ausbildungsabgabe von weiteren 3 % der Steuerschuld.

Auf viele Zahlungen ist eine Quellensteuer einzubehalten (TDS – tax deducted at source), so bei Arbeitslohn, Miete, Entgelten für Bauleistungen, Dienstleistungshonorare, Zinsen, Dividenden u.a., und an das Finanzamt abzuführen. Das soll sicherstellen, dass der Zahlungsempfänger das Geld auch versteuert.

Für ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in Indien ist vor allem die Besteuerung von Zinsen, Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstleistungen relevant. Regelungen in den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen begrenzen den Quellensteuerabzug auf 10 %.

Seit April 2020 besteht in Indien ein neues System für die Besteuerung von Dividenden, welches unmittelbare und positive Auswirkungen auf ausländische Unternehmen hat. Vorher musste die Dividendensteuer durch das ausschüttende Unternehmen gezahlt werden. Es handelte sich aber strenggenommen nicht um eine Einkommensteuer des Gesellschafters, daher war unklar, ob er sich auf die Erleichterungen eines Doppelbesteuerungsabkommens berufen konnte. Dies ist nun geklärt, Dividenden werden ausschließlich als Einkommen des Gesellschafters besteuert und fallen unter die Doppelbesteuerungsabkommen.

Für die Besteuerung eines indischen Tochterunternehmens ist die korrekte Berechnung und Dokumentation der Verrechnungspreise zwischen den Konzernunternehmen zentral. Es muss sich um marktübliche Preise handeln, was nach verschiedenen Berechnungsmethoden ermittelt werden kann. Unabhängig vom Konzernumsatz gelten die internationalen Standards einer dreistufigen Dokumentation (master file, local file, country by country report). Die Anforderungen werden von den indischen Steuerbehörden intensiv nachgeprüft, mit empfindlichen Bußgeldern im Falle eines Verstoßes.

4. Wie ist die Umsatzsteuer in Indien gestaltet?

Die Umsatzsteuer (goods and services tax – GST) wurde 2017 in Indien eingeführt und löste die bisherige Mehrwertsteuer, Dienstleistungssteuer und zahlreiche weitere indirekte indische Steuern und Monopolabgaben ab. Alkohol, Mineralölprodukte und Elektrizität fallen bis heute noch unter andere Steuergesetze.

Die Umsatzsteuer ist in Indien als duale Steuer ausgestaltet und wird von Bund und Ländern erhoben. Dienstleistungen, die innerhalb eines Bundeslandes erbracht werden, werden hälftig mit der Bundesumsatzsteuer und Landesumsatzsteuer belegt. Importe und Transaktionen zwischen Bundesländern werden mit einer einheitlichen Steuer belegt. In allen Fällen sind die Steuersätze gleich. Sie liegen bei 5 %, 12 %, 18 % und 28 % entsprechend der jeweils genannten Warentarifnummern.

Da die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer ausgestaltet ist, gestattet sie einen Abzug der gezahlten Vorsteuer. Die duale Struktur schränkt den Abzug allerdings ein, da eine Verrechnung zwischen der Bundesumsatzsteuer und Landesumsatzsteuer nicht vorgesehen ist. Ein Vorsteuerguthaben wird nicht erstattet.

5. Wird in Indien eine Grundsteuer erhoben?

Indische Kommunen erheben eine Grundsteuer, wobei der Steuersatz lokal festgesetzt wird. Es bestehen im Wesentlichen drei Berechnungsmodi: die erzielbare jährliche Miete, der Marktwert des Grundstücks oder der Wert pro Einheit bebauter Fläche, wonach die zu erwartenden Einkünfte berechnet werden.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Delhi, Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Schendel, berät Sie gerne: schendel@cbbl-lawyers.de, Tel. +91 11 49 50 15 00


Stand der Bearbeitung: Juli 2023