Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei zu Kartellrecht und EU-Recht
CBBL Rechtsanwalt und Advocaat Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Brüssel
Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M.
Rechtsanwalt und Advocaat
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Brüssel


Praktische Informationen zum EU-Recht

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Brüssel, Herrn Rechtsanwalt und Advocaat Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., vanderhout@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 234 11 60, www.kapellmann.de

Ich möchte wissen, wo ich EU-relevante Informationen finde.

  1. Wie finde ich mich im EU-Informations-Dschungel zurecht?
  2. Wie kann ich spezifische EU-Rechtsdokumente in meiner Sprache finden, deren Bezeichnung mir bekannt ist?
  3. Wie finde ich EU-Dokumente, deren genaue Bezeichnung mir nicht bekannt ist?
  4. Wie erfahre ich, welche Möglichkeiten der Förderung aus europäischen Mitteln für bestimmte Projekte bestehen? Wie kann ich solche ordnungsgemäß beantragen?
  5. Wie ermittle ich den europäischen Rechtsstand in einem bestimmten Sachbereich?
  6. Wo finde ich im Internet Hintergrundinformationen zu bestimmten EU-Themen?

1. Wie finde ich mich im EU-Informations-Dschungel zurecht?

Bürgern und Unternehmen steht der von der Europäischen Kommission angebotene zentrale Informationsdienst „Europe Direct“ zur Verfügung. Dieser bietet online sowie unter der gebührenfreien Rufnummer 00800 – 67891011 einen in allen EU-Mitgliedstaaten und EU-Amtssprachen verfügbaren Informationsservice an. Es können allgemeine Fragen zu EU-Themen, zu den politischen Aktivitäten der EU sowie zu vielfältigen praktischen Anliegen gestellt werden. Auf diese Weise kann man sich im teilweise unübersichtlichen Dickicht der verschiedenen EU-Institutionen orientieren und weiterführende Hinweise erhalten.

Die Generaldirektionen der Kommission, die jeweils für einen eigenen Bereich zuständig sind, können bei spezifischen Problemen weiterhelfen. Wer bereits genauer weiß, welchem konkreten Politikbereich sein persönliches Anliegen zuzuordnen ist, kann sich schriftlich, telefonisch oder online an die zuständige Generaldirektion wenden. Die Mitarbeiter der Kommission werden den Bürger bzw. das Unternehmen bei Bedarf auch gerne an eventuell zuständige andere europäische Behörden verweisen.

Nützliche Informationen finden sich auch auf den Internetseiten der einzelnen EU-Organe:

Europäische Kommission: https://ec.europa.eu

Rat der EU: https://www.consilium.europa.eu

Europäisches Parlament: https://europarl.europa.eu

Europäischer Gerichtshof und Europäisches Gericht: https://curia.europa.eu.

2. Wie kann ich spezifische EU-Rechtsdokumente in meiner Sprache finden, deren Bezeichnung mir bekannt ist?

Die Seite https://eur-lex.europa.eu bietet einen unkomplizierten und kostenlosen Zugang zu europäischen Rechtsdokumenten. Der EU- sowie AEU-Vertrag, internationale Abkommen der Union sowie das gesamte Sekundärrecht (z.B. Richtlinien, Verordnungen), die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Gerichts der Europäischen Union (EuG) sowie sonstige europäische Rechtstexte (z.B. das Amtsblatt der EU) sind hier erhältlich. Auch Beschlüsse und sonstige Entscheidungen der Kommission sind über dieses Portal abrufbar.

Mit Hilfe der „einfachen Suche“ lassen sich Dokumente, deren genaue Bezeichnung oder Nummer bekannt ist, schnell auffinden. Der Service steht in allen 24 Amtssprachen der EU – mittlerweile auch in Gälisch (Irland), Bulgarisch, Rumänisch und Kroatisch – zur Verfügung.

3. Wie finde ich EU-Dokumente, deren genaue Bezeichnung mir nicht bekannt ist?

Der EUR-Lex-Server ermöglicht das Auffinden nicht spezifizierter Dokumente über das einschlägige Sachgebiet oder andere Schlüsselbegriffe und Suchparameter wie das Datum des Erlasses oder die Angabe des erlassenden EU-Organs. Ruft man ein Dokument auf, so findet man unter dem Reiter „Informationen zum Dokument“ beispielsweise Hinweise zu Änderungen und zum Inkrafttreten. Je nach Typ des gesuchten Dokuments gibt es, beispielsweise bei Anzeige einer Richtlinie, auch die Reiter „Verfahren“, „nationale Umsetzung“ und „Zusammenfassung der Gesetzgebung“. Auch hier lassen sich hilfreiche Informationen finden.

Auf den Seiten der einzelnen Generaldirektionen der Europäischen Kommission findet sich darüber hinaus jeweils eine Übersicht über den aktuellen Rechtsstand in einem bestimmten Sachbereich.

4. Wie erfahre ich, welche Möglichkeiten der Förderung aus europäischen Mitteln für bestimmte Projekte bestehen? Wie kann ich solche ordnungsgemäß beantragen?

Die Möglichkeiten, aus europäischen Mitteln finanzielle Förderung zu erhalten, sind mittlerweile nahezu unüberschaubar. Die EU-Kommission bietet auf ihrem Web-Portal eine gute Übersicht an: https://europa.eu/european-union/about-eu/funding-grants_en.

Beihilfen, Fonds und Förderprogramme auf europäischer Ebene sind dort entsprechend den verschiedenen EU-Politikbereichen aufgeführt. Hervorzuheben sind zunächst die fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – regionale und städtische Entwicklung, Europäischer Sozialfonds (ESF) – soziale Eingliederung und gute Verwaltungsführung, Kohäsionsfonds (KF) – wirtschaftliche Konvergenz weniger entwickelter Regionen, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Die Strukturfonds orientieren sich an verschiedenen Förderstufen, die nach dem wirtschaftlichen Entwicklungsstand der Regionen differenzieren (Ziel 1-, Ziel 2- sowie Ziel 3-Gebiete). Förderfähige Gebiete in Deutschland sind nur noch die „neuen“ Länder im Rahmen von EFRE und ESF.

Die Verwaltung der Fördermaßnahmen obliegt im Regelfall der Europäischen Kommission. Empfänger von Finanzhilfen sind vorwiegend private und öffentliche Einrichtungen, in Ausnahmefällen auch Einzelpersonen, die für die Durchführung eines Projektes verantwortlich sind. Die Beantragung einer Förderung unterliegt sehr unterschiedlichen Bedingungen, da die Finanzhilfen ein sehr breites Spektrum von Tätigkeitsbereichen erfassen.

Die Seiten der Kommission sind hilfreich, da nähere Informationen zu den Antrags- und Verfahrensmodalitäten im Rahmen des jeweiligen konkreten Finanzhilfeprogramms zur Verfügung gestellt werden.

Im Allgemeinen gilt, dass die EU-Förderung regelmäßig nur komplementär erfolgt, d.h. die Gesamtkosten eines Projekts nicht abdeckt. Häufig erfolgt die Finanzierung auch auf Basis einer Kofinanzierung, d.h. es müssen auch nationale Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, bevor EU-Mittel bewilligt werden können.

Die Finanzhilfen sollen stets ausschließlich der Kostendeckung dienen, dem Empfänger also keine Gewinnerzielung ermöglichen. Es werden keine Hilfen für bereits durchgeführte Maßnahmen gewährt, eine rückwirkende Förderung ist damit ausgeschlossen. Da die Finanzhilfen aus öffentlichen Mitteln stammen, erfolgt die Vergabe nach dem Grundsatz der Transparenz. Diejenigen Kommissionsdienste, die Finanzhilfeprogramme verwalten, veröffentlichen auf ihrer jeweiligen Internetseite jedes Jahr bis zum 31. März ihr Jahresarbeitsprogramm, in welchem unter anderem Informationen zum verfügbaren Budget, den Zielen der Förderung sowie zu den Vergabebedingungen enthalten sind. Auf den jeweiligen Internetseiten werden zudem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Bewerber für eine finanzielle Förderung können dann innerhalb einer bestimmten Frist einen Vorschlag für eine Maßnahme einreichen, der den angestrebten Zielen entspricht und die geltenden Voraussetzungen erfüllt. Jedem Bewerber wird persönlich mitgeteilt, wie über seinen Antrag entschieden wurde.

Bei Investitionsvorhaben in förderfähigen Gebieten ist es empfehlenswert, Kontakt mit der jeweiligen Gebietskörperschaft aufzunehmen, die eventuell über spezialisierte Beratungsstellen verfügt. Hilfreich ist ferner die Unterstützung durch spezialisierte Berater in diesem Bereich in Brüssel.

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bestehen vielzählige Möglichkeiten. Das Portal „Your Europe“ informiert über europäische und nationale Fördermöglichkeiten. Darüber hinaus ist die Möglichkeit finanzieller Unterstützung durch die Europäische Investitionsbank (EIB) gegeben. Eine der wichtigsten Aufgaben der EIB besteht darin, zur Finanzierung der Erschließung von weniger entwickelten Gebieten beizutragen. Im Unterschied zur Europäischen Kommission vergibt die EIB keine Subventionen, sondern gewährt Kredite und Bürgschaften. Ein spezieller Europäischer Investitionsfonds dient ausschließlich der Förderung von KMU. Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen sind auf der Homepage der EIB erhältlich (https://www.eib.europa.eu).

5. Wie ermittle ich den europäischen Rechtsstand in einem bestimmten Sachbereich?

Auf den Seiten der einzelnen Generaldirektionen der Europäischen Kommission findet sich jeweils eine Übersicht über den aktuellen Rechtsstand in einem bestimmten Sachbereich.

Über den EUR-Lex-Server lassen sich ferner die gegenwärtig geltenden Fassungen („konsolidierte Fassung“) der europäischen Rechtsakte abrufen.

Darüber hinaus bietet die Europäische Kommission die Datenbank PreLex an, die über aktuelle Gesetzgebungsvorhaben der Europäischen Union informiert. Die einzelnen Etappen des Unionsgesetzgebungsprozesses können mit Hilfe von PreLex verfolgt werden. So lässt sich z.B. feststellen, welche Vorschläge die Kommission dem Rat sowie dem Europäischen Parlament übermittelt hat. Auf diese Weise kann man Informationen über die zukünftig zu erwartende Gesetzgebung der Union erhalten. Zu beachten ist dabei allerdings, dass sich der jeweilige Rechtsakt im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch erheblich verändern kann.

Daneben besteht die Möglichkeit, mit Hilfe der einschlägigen europarechtlichen Literatur einen Überblick in dem jeweiligen Sachbereich zu gewinnen. Auf dem Markt sind einige einführende Lehrbücher erhältlich, die knapp und leicht verständlich geschrieben sind und sich daher auch für den juristisch nicht vorgebildeten Laien eignen. Zu nennen sind beispielsweise Fetzer / Fischer, Europarecht, 12. Auflage 2019, und Herdegen, Europarecht, 24. Auflage 2023. Dort finden sich zu den wichtigsten Themenfeldern des Europarechts zusammenfassende Darstellungen mit Hinweisen auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung. Wer weiß, welche Vorschriften des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) oder des Vertrags über die Europäische Union (EUV) für den ihn interessierenden Sachbereich relevant sind, kann mit Hilfe von Gesetzeskommentaren den aktuellen Rechtsstand ermitteln (z.B. Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 6. Auflage 2022 oder Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union: EUV/AEUV, Loseblatt, 81. Auflage 2024).

6. Wo finde ich im Internet Hintergrundinformationen zu bestimmten EU-Themen?

Hintergrundinformationen zu vielen EU-Themen lassen sich über verschiedene Online-Portale finden, die EU-relevante Informationen in aufbereiteter Form anbieten. Diese Angebote sind zum Teil kostenpflichtig. Hervorzuheben sind beispielsweise:

https://euobserver.com Diese unabhängige Internetseite auf Englisch informiert umfassend über aktuelle europarechtliche Geschehnisse und erlaubt es dem interessierten Leser, einen Überblick über neueste Entwicklungen zu erhalten.

https://euractiv.com Diese mehrsprachige Internetseite informiert über aktuelle Ereignisse auf europäischer Ebene. Die Informationen sind insgesamt auf 13 Sprachen verfügbar, u.a. auf Griechisch, Polnisch und Rumänisch. Die Website lässt sich auch nach Themengebieten durchsuchen.

https://www.politico.eu Tagesaktuelle EU-Infoseite auf Englisch.

https://anwaltverein.de/leistungen/europa-im-ueberblick Auf der Seite des DAV-Büros finden sich EU-Informationen zum Download sowie Newsletter zu EU-relevanten Entwicklungen.

https://www.bruessel-eu.diplo.de/ Internetauftritt der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU mit einer Liste deutscher EU-Vertretungen (Unternehmen, Verbände, Kanzleien, etc.). Ferner halten die Vertretungen der deutschen Länder und die Brüsseler Vertretungen der deutschen politischen Stiftungen Informationen bereit. Diese sind über die Seite der Deutschen Ständigen Vertretung bei der EU zu finden.

https://www.ceps.eu/ Das Center for European Policy Studies (CEPS) ist ein unabhängiges politisches Forschungsinstitut, welches auf seiner Internetseite zahlreiche Artikel mit Hintergrundinformationen und Analysen zu europäischen Themen kostenlos oder gegen Gebühr zum Download anbietet.

https://www.cer.org.uk Das Center for European Reforms (CER) bietet ebenfalls Veröffentlichungen in verschiedener Länge zu europäischen Themen kostenlos oder gegen Gebühr auf seiner Internetseite an.

https://www.blaetter.de Die Webseite der Zeitschrift Blätter enthält zahlreiche Artikel mit Hintergrundinformationen zu europäischen Themen. Viele Artikel sind frei zugänglich, teilweise ist ein Abonnement erforderlich.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Kartellrechts sowie des EU-Rechts und verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen, Verbänden und öffentlichen Institutionen. Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Brüssel, Herr Rechtsanwalt und Advocaat Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., berät Sie gerne: vanderhout@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 234 11 60, www.kapellmann.de


Stand der Bearbeitung: Juni 2024