Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Geschäftsführer ist gleichzeitig Arbeitnehmer in Frankreich – Wie beende ich beide Verträge?
31.01.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr
Geschäftsführermandat plus Arbeitsvertrag in einer französischen Gesellschaft: Unbedingt beide Verträge getrennt behandeln
In der Praxis wird der Geschäftsführer einer französischen Gesellschaft häufig auch mit einem Arbeitsvertrag ausgestattet. Diese Kumulierung der Vertragsverhältnisse führt bei einer Trennung von der Person oft zu Fragen.
Grundsätzlich sind nämlich beide Verträge (Geschäftsführervertrag und Arbeitsvertrag) separat und autonom zu behandeln.
Dadurch sind zwei Vertragsbeendigungen erforderlich, einmal nach Gesellschaftsrecht und einmal nach Arbeitsrecht.
Ein Urteil des Berufungsgerichts Paris vom 4. Juni 2024 hat jedoch eine gewisse Durchbrechung dieser strikten Trennung ausgesprochen. Danach kann ein und derselbe Beendigungsgrund zweifach „verwendet“ werden, nämlich einmal als Kündigungsgrund (Arbeitsrecht) und einmal als Abberufungsgrund (Gesellschaftsrecht).
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zur Abberufung eines Geschäftsführers in Frankreich mit Geschäftsführermandat plus Arbeitsvertrag.
Sie haben Fragen zur Beendigung beider Verträge von Geschäftsführer und Arbeitnehmer in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45