Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in China
CBBL Rechtsanwalt Rainer Burkardt, Kanzlei Burkardt & Partner Rechtsanwälte, Shanghai
Rainer Burkardt
Rechtsanwalt
Burkardt & Partner Rechtsanwälte
Shanghai


Arbeitsrecht in China

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Shanghai, Herrn Rechtsanwalt Rainer Burkardt, burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88, www.bktlegal.com


Überblick zum Arbeitsrecht in China mit wichtigen Hinweisen für ausländische Arbeitgeber:

  1. Was sind die Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts in China?
  2. Welche Regelungen gelten für die Form und Dauer des Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer in China?
  3. Welche Regelungen gibt es im chinesischen Arbeitsrecht zu Lohn und Gehalt?
  4. Welche Regelungen gibt es im chinesischen Recht zu den Arbeitszeiten?
  5. Wie sind Arbeitnehmer in China vor Kündigung geschützt?
  6. Welche Sozialleistungen sind in China gesetzlich vorgesehen?
  7. Gibt es in China spezielle Regelungen zum Streikrecht und zu Gewerkschaften?

1. Was sind die Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts in China?

Die Grundlage des Arbeitsrechts in der VR China stellen u.a. das Arbeitsgesetz aus dem Jahre 1994 und das Arbeitsvertragsgesetz aus dem Jahre 2008 («AVG») dar. Beide Gesetze wurden auf nationaler Ebene erlassen und finden in ganz China Anwendung, werden aber auf lokaler Ebene teilweise unterschiedlich umgesetzt und durch lokal abweichende Verordnungen ergänzt, weshalb immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig ist.

2. Welche Regelungen gelten für die Form und Dauer des Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer in China?

Das Arbeitsverhältnis entsteht mit dem ersten Tag der Einstellung des Arbeitnehmers. Für den Abschluss von Arbeitsverträgen bei einer Vollzeitbeschäftigung gilt das Schriftformerfordernis. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist vor oder nach Arbeitsbeginn abzuschließen, spätestens aber ein Monat nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses. Ansonsten hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das doppelte Gehalt zu zahlen.

Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern in China können auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Ein Arbeitnehmer, der zehn Jahre ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt war und dessen Beschäftigung verlängert werden soll, muss in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Das AVG bestimmt zudem, dass immer dann ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt, wenn nach zwei befristeten Arbeitsverträgen ein dritter Arbeitsvertrag geschlossen wird. Damit sollen sog. «Kettenarbeitsverträge» verhindert werden, welche den Kündigungsschutz umgehen.

Die Vereinbarung einer Probezeit ist in China üblich und ratsam. Die maximale Dauer richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages und darf maximal sechs Monate betragen.

3. Welche Regelungen gibt es im chinesischen Arbeitsrecht zu Lohn und Gehalt?

Derzeit gibt es in China keinen landesweit einheitlichen Mindestlohn, sondern die Mindestlöhne werden von den einzelnen chinesischen Provinzen anhand der lokalen Gegebenheiten unterschiedlich festgelegt - in Shanghai beträgt dieser etwa RMB 2.590 pro Monat. Im Vergleich dazu liegt das durchschnittliche Monatsgehalt in Shanghai bei ca. dem Fünffachen des Mindestlohns. Die gesetzlichen Mindestlöhne dürfen in China weder in Kollektivarbeitsverträgen noch in Individualarbeitsverträgen unterschritten werden.

In China ist es üblich und wird von den Arbeitnehmern auch erwartet, dass ein Jahresbonus in Form eines 13. Gehaltes bezahlt wird, obwohl dazu keine ausdrückliche gesetzliche Regelung besteht.

4. Welche Regelungen gibt es im chinesischen Recht zu den Arbeitszeiten?

In der VR China gilt grundsätzlich die 40-Stunden-Woche, wobei gesetzlich festgeschriebene Ausnahmen möglich sind. Überstunden dürfen drei Stunden pro Tag und 36 Stunden pro Monat nicht überschreiten.

Arbeitnehmer, die durchgehend zwölf Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren, haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, wobei der Mindesturlaubsanspruch im Vergleich zu den D-A-CH-Ländern gering ist. Die Anzahl der bezahlten Urlaubstage richtet sich nach Gesamtarbeitsdauer. Einem Arbeitnehmer stehen beispielsweise bei einer Gesamtarbeitsdauer von einem bis weniger als zehn Jahren insgesamt nur fünf Tage bezahlter Urlaub im Jahr zu.

5. Wie sind Arbeitnehmer in China vor Kündigung geschützt?

Ein wesentlicher Unterschied des chinesischen Arbeitsrechtes zu jenem der D-A-CH-Länder besteht in dem noch stärkeren Kündigungsschutz von Arbeitnehmern. Die Kündigungsgründe, unter denen ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen darf, sind abschließend im AVG geregelt. Die Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts seitens des Arbeitgebers ist in China in der Regel rechtswidrig und – bis auf wenige lokale Ausnahmen – unwirksam. Die Entlassung eines Arbeitnehmers in der VR China ist dementsprechend grundsätzlich ein schwieriges Unterfangen, auch wenn der Arbeitnehmer die erwarteten Leistungen nicht erfüllt.

Erfolgt eine Kündigung zu Unrecht, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder auf Schadenersatz (in der Regel das Doppelte der Abfindung, die im Falle einer rechtmäßigen Kündigung zu zahlen gewesen wäre). Um ein Arbeitsverhältnis rechtsgemäß zu kündigen, muss der Arbeitgeber eine Reihe von Maßnahmen ergreifen und es empfiehlt sich, die Hilfe von Rechtsexperten in Anspruch zu nehmen.

6. Welche Sozialleistungen sind in China gesetzlich vorgesehen?

Im Jahr 2011 hat die VR China durch die Einführung des Sozialversicherungsgesetzes ein einheitliches Sozialversicherungssystem geschaffen, welches aus fünf Sparten besteht:

  • Pensionsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitsunfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Mutterschaftsversicherung

Daneben wurde ein Wohnungsfonds (Housing Fund) eingerichtet, welcher Arbeitnehmer in China bei deren Wohnraumbeschaffung finanziell unterstützen soll.

Bei Krankheit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf krankheitsbedingte Abwesenheit und Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dabei kann das Gehalt gekürzt werden, was örtlich unterschiedlich geregelt wird. Die maximale Länge der krankheitsbedingten bezahlten Abwesenheit wird in China auf nationaler Ebene geregelt und beträgt je nach Gesamtarbeitsdauer 3 bis 24 Monate.

7. Gibt es in China spezielle Regelungen zum Streikrecht und zu Gewerkschaften?

Das chinesische Recht kennt weder ein Streikrecht noch ein Streikverbot. Das Gewerkschaftsgesetz sieht vor, dass die Gewerkschaften im Falle von Streiks zu intervenieren haben, damit die normale Produktion bald wieder aufgenommen werden kann. Dies bedeutet ein implizites Streikrecht für die Arbeitnehmer sowie ein explizites Streikverbot für die Gewerkschaften. In China sind ausschließlich Gewerkschaften zugelassen, die dem Dachverband des gesamtchinesischen Gewerkschaftsbundes, dem All-China Federation of Trade Unions, angehören. Darin manifestiert sich eine Abhängigkeit der Gewerkschaften von der Zentralregierung. Jedem Arbeitnehmer in China ist es gestattet, einer Gewerkschaft beizutreten oder eine Gewerkschaft zu organisieren, die Teil dieses Dachverbandes ist. Benachteiligungen oder Kündigungen von Arbeitnehmern aufgrund ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit sind verboten.

Sie haben weitere Fragen zum Arbeitsrecht in China oder wünschen Beratung? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Rainer Burkardt in Shanghai berät Sie gerne: burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88


Stand der Bearbeitung: Juli 2023