Gründung eines Unternehmens in China
Immer noch ist für viele ausländische Unternehmen der sich schnell weiterentwickelnde chinesische Markt ein attraktiver Investitionsstandort. Der Markeintritt in die VR China kann in unterschiedlichen Formen erfolgen. Die geeignete Unternehmensform ist oft für die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens allesentscheidend.
Grundsätzlich kann ein Markteintritt durch die Gründung einer rechtlich unselbstständigen Repräsentanz oder einer selbstständigen Tochtergesellschaft erfolgen.
Ein Markteintritt durch Gründung einer Repräsentanz ist nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll, u.a. dann, wenn Investoren keine geschäftlichen Tätigkeiten ausüben, sondern lediglich den chinesischen Markt vor Ort erkunden oder Präsenz zeigen wollen.
Im Fall der Gründung einer rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaft stehen dem Investor unterschiedliche Gesellschaftsformen (GmbH, AG, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) zur Verfügung, wobei die Unternehmensgründung in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die Regel ist. Eine GmbH kann in China entweder als eine ausschließlich in ausländischem Eigentum stehende Tochtergesellschaft (sog. Wholly Foreign Owned Enterprise, WFOE) oder als ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) gegründet werden.
Obwohl ausländisch-investierten Unternehmen chinesischen Unternehmen durch eine Rechtsreform im Jahre 2020 gleichgesetzt wurden, sind Investitionen in bestimmten Industrien weiterhin entweder nur zusammen mit einem chinesischen Partner in Form eines Joint Ventures zulässig oder ganz verboten. Diese Investitionsbeschränkungen ändern sich regelmäßig und es sollte vorher genau geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die geplante Investition zulässig ist.
Finden Sie nachfolgend wichtige Informationen zu möglichen Gesellschaftsformen in China:
Gründung einer Repräsentanz in China
Hören Sie auch unseren aktuellen Podcast:
"Was KMUs bei ihrem China-Engagement wissen müssen“
Sie haben weitere Fragen zur Gründung eines Unternehmens in China? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Rainer Burkardt in Shanghai berät Sie gerne: burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88
Stand der Bearbeitung: Mai 2021