Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in China
CBBL Rechtsanwalt Rainer Burkardt, Kanzlei Burkardt & Partner Rechtsanwälte, Shanghai
Rainer Burkardt
Rechtsanwalt
Burkardt & Partner Rechtsanwälte
Shanghai


Lebensmittelrecht in China

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Shanghai, Herrn Rechtsanwalt Rainer Burkardt, burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88, www.bktlegal.com

Etikettierungspflichten für importierte Lebensmittel in China

Aktuelle Anforderungen und drohende Konsequenzen bei Verstößen

  1. Wie hoch ist der Anteil importierter Lebensmittel auf dem chinesischen Markt?
  2. Rechtslage in China zu Kennzeichnungspflichten für importierte Lebensmittel
  3. Welche Behörde ist in China für die Kennzeichnung von Lebensmitteln zuständig?
  4. Über welchen Importeur erfolgt der Import ausländischer Lebensmittel nach China?
  5. Wer ist in China für die richtige Kennzeichnung importierter Lebensmittel verantwortlich?
  6. Welche Anforderungen gelten für das Etikett und die sonstigen Informationen auf importierten Lebensmitteln in China?
  7. Sanktionen bei fehlerhafter Etikettierung importierter Lebensmittel in China

1. Wie hoch ist der Anteil importierter Lebensmittel auf dem chinesischen Markt?

Der chinesische Markt für importierte Lebensmittel ist in den vergangenen zehn Jahren um durchschnittlich 18 % pro Jahr gewachsen. 2018 lag der Gesamtwert der nach China importierten Lebensmittel bei über 70 Milliarden US-Dollar.

Die USA (10,5 %), Australien (8,9 %) und Neuseeland (8,7 %) führen die Importnationen an. Aus der D-A-CH-Region findet sich hingegen kein Land unter den Top10-Importeuren. Dabei steigt nicht nur der Import von ausländischen Lebensmitteln, sondern auch das frei verfügbare Einkommen der chinesischen Konsumenten: In den vergangenen fünf Jahren stieg dieses um durchschnittlich 8,75 % pro Jahr auf € 3.565 im Jahr (2018). Für den chinesischen Konsumenten stehen nicht nur bei importierten Lebensmitteln vor allen Dingen Lebensmittelsicherheit (61,6 %) und -qualität (50,7 %) im Mittelpunkt der Kaufentscheidung. Der Preis spielt mit einer Gewichtung von nur 31,8 % eine untergeordnete Rolle. Die hohe Bedeutung von Lebensmittelsicherheit und -qualität ist insbesondere auf die zahlreichen Lebensmittelskandale in den vergangenen Jahrzehnten zurückzuführen, die auch heute noch das Vertrauen der chinesischen Konsumenten in die heimische Lebensmittelindustrie erschüttern. Als Beispiel sei der Melamin-Skandal im Jahr 2008 erwähnt, von dem insgesamt 300.000 Klein(st)kinder betroffen waren, von denen sechs verstarben und 54.000(!) stationär behandelt werden mussten.

2. Rechtslage in China zu Kennzeichnungspflichten für importierte Lebensmittel

Die Rechtsquellen betreffend die Kennzeichnung von Lebensmitteln sind überschaubar: Seit 2018 gilt das Lebensmittelsicherheitsgesetz („LSG“), welches für die Etikettierung von verpackten Lebensmitteln auf die nationale Industrienorm GB 7718-2011 verweist. Die geltende Industrienorm GB 28050-2011 für die Regelung zu Nährwertangaben auf verpackten Lebensmitteln wird derzeit überarbeitet und ein aktualisierter Entwurf befindet sich in der öffentlichen Diskussion. Hierbei ist zu beachten, dass es auf der Provinz- bzw. auf Ebene der regierungsunmittelbaren Städte teilweise strengere gesetzlicher Anforderungen gibt als auf nationaler Ebene. Bemerkenswert ist weiterhin, dass in China eine quasi-föderale Gesetzgebung mit einem abstrakt-generellen Normensystem, wie wir es aus Deutschland kennen, Anwendung findet. Allerdings fehlt in China die uns bekannte und für die Konkretisierung der abstrakt-generellen Gesetze wichtige höchstrichterliche Rechtsprechung und wissenschaftliche Kommentarliteratur. Deren Fehlen führt letzten Endes dazu, dass anstatt ausgebildeter Richter, die - hierfür nicht ausgebildeten - Beamten Gesetze und Normen auslegen und ein entsprechendes Ermessen ausüben. Dies führt zu einer lokal abweichenden Anwendung von Gesetzen und Industrienormen und einer entsprechenden Irritation unter ausländischen Geschäftsleuten in China.

3. Welche Behörde ist in China für die Kennzeichnung von Lebensmitteln zuständig?

Zuständig für die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist das neue „Superministerium“, die State Administration for Market Regulation (SAMR). Die SAMR ist im März 2018 aus vier Behörden hervorgegangen: State Intellectual Property Office, der General Administration of Quality Supervision, Inspection & Quarantine, der China Food and Drug Administration als auch der State Administration of Industry & Commerce. Kennzeichnend für diese vier Behörden war, dass sie oft nicht miteinander kommunizierten und unterschiedliche, teilweise auch widersprüchliche Entscheidungen in der gleichen Frage trafen. Trotz einer umfangreichen Webseite (www.samr.gov.cn) findet man auf der Webseite der SAMR – anders als in Deutschland üblich – keine Namen und Kontaktdaten der Fachabteilungsleiter, sondern nur eine Hotline ohne fachlich kompetenten Ansprechpartner. Fragen und Zweifelsfälle können so nicht direkt mit der zuständigen Behörde bzw. Beamten geklärt werden.

4. Über welchen Importeur erfolgt der Import ausländischer Lebensmittel nach China?

Ausländische Lebensmittel werden in der Regel von einem in China ansässigen General Importeur nach China importiert. Der Direktimport von Lebensmitteln ist meist auf die großen Hersteller der Lebensmittelbranche beschränkt. Teilweise gibt es auch mehrere für Süd-, Ost- und Nord-China verantwortliche Importeure. Unterschiedliche Sprachdialekte und Essensgewohnheiten sind hierfür verantwortlich! Neben einem oder mehreren Importeuren entsenden ausländische Hersteller teilweise auch eigene Mitarbeiter nach China, um den Importeur vor Ort zu steuern. Handelt es sich um chinesische Mitarbeiter, muss vor Ort eine eigene juristische Person oder zu mindestens eine sog. Repräsentanz zur Anstellung des Mitarbeiters gegründet werden. Ein Unternehmen mit einer eigenen juristischen Persönlichkeit ist auch für die Registrierung einer Marke in China und die Registrierung eines Social Media Accounts in China notwendig. Ein Importeur ist mit der notwendigen Sorgfalt auszuwählen, da sich viele unterschiedlich große nationale und internationale Importeure auf dem chinesischen Lebensmittelmarkt tummeln.

Durch die wachsende Vorliebe der Chinesen, Lebensmittel online einzukaufen, haben sich in der jüngeren Vergangenheit Online-Verkaufsplattformen wie J. D. und T-Mall etabliert, die für kleinere Lebensmittelhersteller im Wege das Cross Border E-Commerce durchaus eine überlegenswerte Alternative darstellen können. Aber Achtung: Auch hier ist ein lokaler Fulfillment Partner in China erforderlich!

5. Wer ist in China für die richtige Kennzeichnung importierter Lebensmittel verantwortlich?

Laut dem LSG ist grundsätzlich der ausländische Lebensmittelhersteller bzw. Exporteur für die Richtigkeit und Gesetzmäßigkeit des Etiketts und dessen Inhalt verantwortlich. Jedoch hat der chinesische Importeur bzw. Distributor eine Prüfpflicht und darf Lebensmittel mit fehlenden oder falschen Etiketten nicht importieren und vertreiben. Daher tragen in der Praxis der Importeur und der Distributor die Verantwortung für das Etikett.

Der chinesische Importeur kümmert sich in der Regel auch um die Gestaltung und das Aufbringen des Etiketts auf die verpackten Lebensmittel vor deren Verzollung in China. Dies ist meist die wirtschaftlich günstigste Option, da der Aufdruck von chinesischen Etiketten auf die Originalverpackung durch den Hersteller sich nur bei großen Importvolumina rechnet. Eine Alternative ist das Aufbringen des chinesischen Etiketts durch den Exporteur vor der Verschiffung der Lebensmittel nach China.

6. Welche Anforderungen gelten für das Etikett und die sonstigen Informationen auf importierten Lebensmitteln in China?

Nach dem LSG muss das Etikett gut lesbar, präzise und leicht verständlich sein. Es muss richtig und vollständig sein und darf keine Informationen enthalten, die eine Verwechslungsgefahr mit anderen Produkten hervorrufen. Insbesondere dürfen keine Informationen, die eine gesundheitsfördernde Wirkung oder die Vorbeugung oder Heilung von Krankheiten implizieren auf dem Etikett enthalten sein. Insbesondere die letztgenannte Anforderung ist genau zu prüfen, da bestimmte Substanzen wie Zimt, Holunderextrakt und künstliches Koffein in China teilweise als Stoffe klassifiziert werden, die den strengeren Regeln von Medikamenten unterliegen.

Die auf dem Etikett enthaltenen Informationen müssen – außer dem Markennamen – in chinesischen Schriftzeichen geschrieben sein, wobei zusätzlich Umschriften, wie Pinyin, und ausländische Schriften erlaubt sind. Diese dürfen aber nicht größer als die entsprechenden chinesischen Schriftzeichen sein. Ausgenommen hiervon sind die – weil haftungsrelevant – Kontaktangaben des Herstellers und des Importeurs, die immer auch auf Chinesisch enthalten sein müssen. Die korrekte Übersetzung ausländischer Etikette ist nicht ganz trivial, da es sich gerade bei den Inhaltstoffen oft um Begriffe handelt, die auch dem durchschnittlich gebildeten Chinesen nicht vertraut sind.

Angaben, die laut LSG zwingend auf dem Etikett enthalten sein müssen, beinhalten Produktname, Inhaltsstoffe, Nettogewicht und Stückzahl, Name, sowie Adresse und andere Kontaktinformation des Herstellers, Importeurs bzw. des Distributors. Weiterhin sind zwingend das Herstellungs- und Verfallsdatum als auch Lagerungsempfehlungen auf dem Etikett anzugeben. Schließlich sind auch die Nährwerte auf dem Etikett kenntlich zu machen, wobei, sich die entsprechende Industrienorm gerade in der Überarbeitung befindet.

Neben den vorstehenden beschriebenen zwingenden Angaben werden weiterhin die Batch- Nummer, die Zubereitungs- und Konsumierungsmethode, als auch Allergiewarnungen als zusätzliche Informationen auf dem Etikett empfohlen.

Trotz der vorstehend beschriebenen – vergleichsweise präzisen – Gesetze und Normen, ist es ratsam, lokale Expertise bei der Gestaltung des Etiketts hinzuzuziehen. Einer der Gründe sind sogenannte „behörden-interne“, nicht öffentliche Arbeitsanweisungen, welche beispielsweise für die Reihenfolge und die spezifischen Schriftzeichen der Inhaltsstoffe gelten. Wegen der fehlenden Möglichkeit, sich direkt mit den zuständigen SAMR-Beamten auszutauschen, ist ein Importeur mit guten Beziehungen zur SAMR erforderlich, um diese nicht öffentlichen Kriterien zu erfahren!

7. Sanktionen bei fehlerhafter Etikettierung importierter Lebensmittel in China

Bei fehlenden oder falschen Informationen auf dem Etikett, die nicht irreführend sind und keine Verwechslungsgefahr beim Konsumenten hervorrufen, z.B. Schreibfehler, fordert die SAMR den Importeur zunächst nur auf, diesen Fehler innerhalb einer bestimmten Frist richtigzustellen. Verstreicht die Frist ohne Korrektur, kann eine Verwaltungsstrafe von RMB 2.000 (ca. € 250) verhängt werden.

Bei einem fehlenden oder rechtswidrigen Etikett, d.h. u.a. bei fehlenden oder falschen Informationen, die irreführend sind oder eine Verwechslungsgefahr hervorrufen, kann die SAMR die Lebensmittel, die für die Produktion erforderlichen Rohmaterialien und die Produktionsmittel konfiszieren. Bei einem Wert der konfiszierten Lebensmittel von unter RMB 10.000 (€ 1260.-) droht eine Strafe von RMB 5.000 (€ 630) bis RMB 50.000 (€ 6.300). Sollte der Wert der konfiszierten Lebensmittel RMB 10.000 übersteigen, kann die Behörde eine Strafe in Höhe des 5- bis 10-fachen Werts der eingezogenen Lebensmittel verhängen. Bei schweren Verstößen kann zudem die Produktion der Lebensmittel gestoppt und die Geschäftslizenz des Herstellers entzogen werden. Letzteres betrifft nur in China ansässige Hersteller.

Zu beachten ist schließlich, dass es sich hierbei um eine verschuldensunabhängige Haftung handelt! D.h., der Importeur haftet auch dann, wenn das Etikett mit der notwendigen Sorgfalt hergestellt und aufgebracht wurde.

Professional Shopper

Sogenannte „professional Shoppers“ sind meist ehemalige Beamte oder solchen Beamten nahestehende Personen mit dem notwendigen Fachwissen, die beim privaten Einkauf Etiketten auf deren Gesetzeskonformität prüfen. Stellt der „professional Shopper“ ein fehlerhaftes Etikett fest, wird zunächst kein offizielles Behördenverfahren eingeleitet, sondern private Dritte informiert, die unter Androhung der Meldung der fehlerhaften Etiketten bei den Behörden vom Hersteller oder Importeur „Entschädigungszahlungen“ verlangen. Sollten sich der Hersteller oder der Importeur weigern eine Entschädigung zu zahlen, so wird der Fehler zur Anzeige gebracht, wobei die Behörden den Importeur oftmals zu einem Vergleich mit dem „professional Shopper“ drängen, da nicht nur der anzeigende Dritte, sondern auch der ehemalige Beamte einen Teil der geleisteten Entschädigungszahlungen kassiert. Der amtierende chinesische Präsident Xi und die von ihm vor einigen Jahren ins Leben gerufene und auch heute noch mit Nachdruck vorangetriebene Anti-Korruptionskampagne versucht diese Praxis seit einiger Zeit zu unterbinden. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich dies langfristig auswirken wird.

Fazit

Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass:

  • China für bestimmte, jedoch nicht für alle Lebensmittel ein attraktiver Markt ist
  • die Gesetzeslage übersichtlich, aber lokale Expertise erforderlich ist
  • es nur eine Fachbehörde gibt, aber Fachfragen oft nicht beantwortet werden
  • der Import meist über einen General-Importeur erfolgt, der auch das Etikett prüft oder formuliert, aufbringt und dafür haftet
  • zusätzlich zu den öffentlichen gesetzlichen Anforderungen für Etikettierung von importierten Lebensmitteln es weitere, nicht-öffentliche behördeninterne Regelungen gibt
  • die chinesische Sprache und deren Schriftzeichen eine nicht zu unterschätzende sprachliche Hürde bei der Formulierung des Etiketts darstellt
  • bei Verstößen die Strafen bei kleinen Mengen vergleichsweise gering, jedoch bei größeren Mengen empfindlich hoch sein können
  • eine verschuldensunabhängige Haftung gilt
  • durch sog. „professionele Shoppers“ das Entdeckungsrisiko hoch ist

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Rainer Burkardt in Shanghai berät Sie gerne: burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88


Stand der Bearbeitung: November 2020