- Arbeitsrecht in Kanada
- Besteuerung von Kapitalgesellschaften und weitere Steuern in Kanada
- Kanadisches Einwanderungsrecht
- Erbrecht in Kanada
- Forderungsbeitreibung und Erlangung eines Vollstreckungstitels in Kanada
- Gewerblicher Rechtsschutz in Kanada
- Unternehmensgründung in Kanada
- Handelsvertreter (agent) in Kanada
- Händler/Distributor in Kanada
- Immobilieninvestitionen in Kanada: Wahl der Rechtsform
- Immobilienrecht und Mietrecht in Kanada
- Insolvenz in Kanada
- Produkthaftung in Kanada
Dale & Lessmann LLP
Dale & Lessmann LLP ist eine „full service“ Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Toronto, dem Wirtschafts- und Finanzzentrums Kanadas. Die Ursprünge der Kanzlei reichen bis in das Jahr 1919 zurück.
Seit über 50 Jahren sind wir auf die Beratung privater und öffentlicher Unternehmen mit Hauptniederlassung in Deutschland, Österreich und der Schweiz, ebenso wie deren Tochtergesellschaften mit Sitz in Kanada und den USA spezialisiert und unterstützen diese bei ihren kanadaweiten Geschäftsaktivitäten.
Gründung: 1919
Rechtsanwälte gesamt: 26, davon deutschsprachig: 2
Standorte: Toronto
Mandantenstruktur - Ansprechpartner: Geschäftsführung und Führungsebene sowie Personal- und Finanzabteilung von mittelständischen Unternehmen und Großunternehmen
Branchen: Wir betreuen Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftszweigen, wovon jedoch viele Unternehmen aus dem Bereich Maschinenbau, der Bauindustrie und dem Dienstleistungsgewerbe stammen.
Standort
Dale & Lessmann LLP
Sven Walker
Rechtsanwalt
University Avenue 181
Suite 2100
Toronto, Ontario
Kanada
Tel. +1 416 369-7848
Fax +1 416 863-1009
Beratungsfelder: Unternehmensrecht, Steuerrecht, Handels- und Vertriebsrecht, Mergers and Acquisitions, Franchising, Gewerblicher Rechtschutz, Arbeits- und Einwanderungsrecht, Bau- und Immobilienrecht (Leasing und Ankauf von Immobilien), Bank- und Finanzrecht, Insolvenzrecht, Erbrecht und Unternehmensnachfolge und Zivilprozessrecht.
Besondere Spezialisierungen: Wir sind auf die Beratung privater und öffentlicher Unternehmen mit Hauptniederlassung in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie deren Tochtergesellschaften mit Sitz in Kanada und den USA, spezialisiert. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Etablierung sowie Expansion auf dem kanadischen Markt. Weiterhin unterstützen wir unsere Mandanten bei deren kanadaweiten Geschäftsaktivitäten.
Repräsentative Tätigkeiten: Tätigkeit für die voestalpine AG hinsichtlich einer Multi-Millionen Dollar Übernahme der kanadischen, U.S. und mexikanischen Herstellerfirmen der SUMMO Gruppe in Form eines Share und Asset Deals; Tätigkeit für Hörmann KG hinsichtlich einer Multi-Millionen Dollar Übernahme eines kanadischen Türenherstellers; Tätigkeit für die voestalpine Edelstahl GmbH im Zusammenhang mit der Übernahme eines kanadischen 3D-Druckunternehmens; Tätigkeit für die Baier + Köppel GmbH & Co.KG hinsichtlich einer Multi-Millionen Dollar Übernahme der kanadischen und US-amerikanischen Tochtergesellschaften von BEKA Lube Products; Tätigkeit für Thomas Sabo hinsichtlich der Übernahme von Aktien eines in Quebec lokalisierten Vertreibers; Tätigkeiten für ein Schweizer Unternehmen, welches an der Frankfurter Börse notiert ist, hinsichtlich eines $60 Millionen Reverse Takeovers eines Bergbauunternehmens, welches an der Börse in Toronto notiert ist
Repräsentative Mandanten: FESTO, Hörmann KG Verkaufsgesellschaft, HOMAG, SMA SOLAR TECHNOLOGY AG, DEKRA, ZÜBLIN, KAERCHER, SEW-EURODRIVE, BSH Hausgeräte AG und voestalpine AG
Was uns auszeichnet: Wir haben uns darauf spezialisiert, mittelständische europäische Unternehmen umfassend zu beraten und kompetent zu vertreten. Wir bieten unseren Mandanten sowohl beim Markteintritt als auch beim Ausbau bereits bestehender unternehmerischer Aktivitäten in Kanada und dem übrigen NAFTA-Raum eine engagierte und reaktionsschnelle Betreuung. Zur Vermeidung unnötiger Kosten garantieren wir Ihnen überdies eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschneiderte Beratung durch unser hochqualifiziertes Anwaltsteam.
Wir sprechen Ihre Sprache - Das Team von Dale & Lessmann LLP besteht aus mehrsprachigen Anwälten und Mitarbeitern auf dem Niveau von Muttersprachlern in den folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch, Bulgarisch und Niederländisch. Herr Rechtsanwalt Walker ist zudem in Deutschland geboren und spricht fließend sowohl Deutsch, Englisch als auch Französisch und hat sowohl in Kanada als auch in Deutschland studiert.
Unser Netzwerk: Unser Beratungsangebot wird ergänzt durch die Dienstleistungen erfahrener und effizienter Kooperationspartner. Dazu zählen unter anderem deutschsprachige Steuerberater sowie deutschsprachiges Bankpersonal.
Wussten Sie schon, dass...
- Kanada mit einer Fläche von 10 Millionen Quadratkilometern das zweitgrößte Land der Welt ist, aber eine Bevölkerungszahl von nur 33 Millionen hat?
- fast zwei Drittel der kanadischen Bevölkerung in den Provinzen Ontario und Quebec lebt und der Grossraum von Toronto, der Hauptstadt Ontarios, eine Bevölkerung von über 6 Millionen hat und das Wirtschafts- und Geschäftszentrum Kanadas ist?
- ausländische Investoren oft in den kanadischen Provinzen New Brunswick und British Columbia Tochtergesellschaften gründen, weil diese Provinzen keine Erfordernisse hinsichtlich einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis der directors (etwa vergleichbar mit Mitgliedern des Aufsichtsrates) in Kanada haben?
- es in Kanada keine Mindestkapitalanforderung für eine Kapitalgesellschaft gibt?
- die kanadische Provinz Ontario die führende Region Nordamerikas für erneubare Energien ist und dass das Feed-in Tariff (FIT) Program von Ontario Wind-, Solar-, Biogas- und Wasserkraft-Energieprojekte mit einer Einspeisevergütung unterstützt?
- Kanada ein Bundesstaat bestehend aus zehn Provinzen und drei Territorien ist, und dass in den meisten Provinzen und Territorien das Rechtssystem auf den Grundsätzen des common law (Präzendenzfallrecht), wie es aus dem britischen Rechtssystem übernommen wurde, beruht. Dass in der Provinz Quebec gewisse rechtliche Unterschiede aufgrund des Einflusses des französischen Kodifikationsrechts (code civil) bestehen? Und dass daher in Kanada errichtete Verträge, weil das kanadische Recht nicht nur in Gesetzbüchern festgehalten sondern auch durch Präzedenzfälle geschrieben wird, einer detaillierteren Formulierung bedürfen als vergleichbare in Deutschland errichtete Verträge?
- es – sollte man in Kanada Eigentum besitzen – unablässig ist, ein nach kanadischem Recht gültiges Testament zu errichten, weil ein im Ausland angefertigtes Testament in Kanada nicht unbedingt anerkannt wird?
- Urteile ausländischer Gerichte in Kanada unter gewissen Voraussetzungen vollstreckt werden können, wenn eine wesentliche Verbindung zwischen dem Land, in dem das Urteil erlassen wurde, und dem Angeklagten besteht?
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