Händler/Distributor in Kanada
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Toronto, Ontario, Herrn Sven Walker, Rechtsanwalt und Partner, walker@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 416 369-7848, www.dalelessmann.com
Der Vertragshändler in Kanada
Vertragshändler üben oft eine ähnliche wirtschaftliche Funktion wie Handelsvertreter, nämlich die Förderung von Absatz und Vermarktung der Waren und Dienstleistungen des Geschäftsherrn, aus. Der Vertragsinhalt eines agency agreement unterscheidet sich jedoch in gewisser Hinsicht von dem mit einem Vertragshändler abzuschließenden Vertrag. Der Stellvertreter übernimmt im Namen des Geschäftsherrn den Absatz und erhält als Gegenleistung eine Provision. Demgegenüber sehen kanadische Vertragshändlerverträge in der Regel vor, dass die Produkte vom Geschäftsherrn erworben und an die eigenen Kunden des Vertragshändlers weiterverkauft werden. Diese Verträge enthalten auch oftmals Elemente, welche dem Geschäftsherrn einen gewissen Einfluss auf das Geschäft seiner Mittelsmänner gewähren, um den Absatz der Waren oder Dienstleistungen zu regulieren oder den goodwill des Geschäftsherrn, die Produktintegrität, die Verkaufs- und Vertriebsmethoden, sowie den Markenschutz zu gewährleisten.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Sven Walker, Rechtsanwalt und Partner und sein Team in Toronto, Ontario, Kanada, stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Tel. +1 416 369-7848, walker@cbbl-lawyers.de
Stand der Bearbeitung: Dezember 2022