Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Kanada
CBBL Rechtsanwalt Sven Walker, Kanzlei Dale & Lessmann LLP, Toronto, Ontario
Sven Walker
Rechtsanwalt
Dale & Lessmann LLP
Toronto, Ontario


Handelsvertreter (agent) in Kanada

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Toronto, Ontario, Herrn Sven Walker, Rechtsanwalt und Partner, walker@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 416 369-7848, www.dalelessmann.com

Das Handelsvertreterrecht in Kanada

Das Handelsvertreterrecht in Kanada ist geprägt von einem Gemenge aus Vertrags- und Richterrecht und unterliegt einer Reihe von Gesetzen über die verschiedensten Geschäftstätigkeiten, wie Kapitalanlagen und Kreditsicherheiten, Immobilienhandel, Versicherungs- und Bankwesen, sowie Treuhandgeschäfte. Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, empfiehlt es sich aus Gründen der Rechtssicherheit, das Rechtsverhältnis zwischen Geschäftsherrn und Stellvertreter einschließlich sämtlicher Rechte, Pflichten und Haftungsfragen detailliert vertraglich niederzulegen.

Die nähere vertragliche Ausgestaltung eines agency agreement – eines Handelsvertretervertrages im weitesten Sinne, der sowohl das Grundverhältnis als auch die Bevollmächtigung umfasst –, hängt vom Wesen des Rechtsverhältnisses ab, vor allem von der Art der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien. Aus diesem Grund sind Aspekte wie z. B. Abberufung oder räumliche Begrenzung der Vertretungsbefugnis in der Regel Verhandlungssache zwischen den Vertragsparteien.

Das Agency Agreement in Kanada

Grundsätzlich gibt es nahezu keine formalen oder sonstige Erfordernisse für agency agreements mit der Ausnahme, dass sowohl der Geschäftsherr als auch der Handelsvertreter geschäftsfähig sein müssen. Ist der Vertrag einmal zwischen den Parteien abgeschlossen, gibt es daneben weder eine gesetzliche Pflicht, ihn zu registrieren, noch ein zuständiges Registergericht. Jeder Vertrag enthält eigene Regelungen, die sich nach den Vorstellungen der Parteien, sowie dem Wesen des Rechtsverhältnisses richten.

In jedem Handelsvertreterverhältnis schuldet der Handelsvertreter seinem Geschäftsherrn bestimmte treuhänderische Pflichten, die je nach ausdrücklicher Vereinbarung im agency agreement unterschiedliche Ausprägung haben. Der Handelsvertreter muss die ihm vom Geschäftsherrn gewährte Vertretungsmacht mit angemessener Sorgfalt, Geschick und Umsicht einsetzen. Im Allgemeinen darf der Vertreter seine Vollmacht nicht ohne Zustimmung des Geschäftsherrn an Dritte übertragen, sofern dies nicht im Vertrag ausdrücklich anders geregelt ist. Darüber hinaus muss der Vertreter Interessenkonflikte mit dem Geschäftsherrn vermeiden.

Der Geschäftsherr muss dem Vertreter sämtliche Informationen zukommen lassen, welche für die vom Vertreter abzuschließenden Geschäfte relevant sind. Der Geschäftsherr wird aus den vom Vertreter im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises abgeschlossenen Geschäften unmittelbar berechtigt und verpflichtet. Er ist ferner verpflichtet, den Vertreter für die geleisteten Dienste zu entlohnen, sowie ihm alle aus seiner pflichtgemäßen Tätigkeit herrührenden Verluste und Aufwendungen zu erstatten und ihn von eingegangenen Verbindlichkeiten freizustellen.

Die Vergütung des Stellvertreters ist frei verhandelbar, besteht jedoch in der Regel aus einer erfolgsabhängigen Provision (commission). Manchmal richtet sie sich auch nach einem bestimmten Stundensatz oder besteht in einer pauschalen Abgabe.

Vertragsdauer

Ein agency agreement kann sowohl auf befristete als auch auf unbefristete Zeit eingegangen werden. Die meisten wirtschaftsbezogenen Stellvertretungsverhältnisse enden wenn der Vertreter entweder seine Verpflichtungen umfassend erfüllt hat (Zweckerfüllung) oder aber nach Ablauf einer festgelegten Laufzeit (Befristung). Die meisten agency agreements enthalten eine Vertragsklausel, wonach sowohl der Geschäftsherr als auch der Stellvertreter den Vertrag kündigen können.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Grundsätzlich können die Parteien im agency agreement das maßgebende Recht sowie den Gerichtsstand frei vereinbaren. Sie können sich ebenso im Voraus auf die außergerichtliche Schlichtung künftiger Streitigkeiten einigen. Hat jedoch die vereinbarte Gerichtsbarkeit oder das gewählte Recht mit dem konkreten Inhalt des agency agreement keine tragfähige Verbindung, ist es möglich, dass die Gerichte die entsprechende Vertragsklausel verwerfen und den Gerichtsstand, sowie das anwendbare Recht danach bestimmen, was dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am ehesten entspricht.

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Stand der Bearbeitung: Dezember 2022