Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Kanada
CBBL Rechtsanwalt Sven Walker, Kanzlei Dale & Lessmann LLP, Toronto, Ontario
Sven Walker
Rechtsanwalt
Dale & Lessmann LLP
Toronto, Ontario


Erbrecht in Kanada

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Toronto, Ontario, Herrn Sven Walker, Rechtsanwalt und Partner, walker@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 416 369-7848, www.dalelessmann.com


Grundlegende Informationen zum Erbrecht in Kanada

Obwohl jede kanadische Provinz bzw. jedes Territorium im Hinblick auf die Rechtsnachfolge in das Vermögen (Immobilien und bewegliche Vermögensgegenstände) über ein eigenes Erbrecht verfügt, haben die Rechtsordnungen der meisten Common-Law-Provinzen (alle Provinzen und Territorien außer Quebec) bestimmte Grundsätze gemeinsam.

1. Errichtung eines Testaments in Kanada

Am bedeutsamsten bei der Errichtung eines Testaments in Kanada ist die grundsätzliche Testierfreiheit des Erblassers. Danach kann dieser in jeder gewünschten Weise letztwillig verfügen. Dieser Grundsatz unterliegt jedoch bestimmten Beschränkungen. So müssen zunächst die Nachlassverbindlichkeiten, also die Schulden, die auf dem Vermögen lasten, erfüllt und Ansprüche unterhaltsberechtigter Personen (insbesondere des Ehegatten) befriedigt werden. Einige Provinzen und Territorien räumen den Ehegatten ferner bestimmte Rechte am Vermögen ein, was jedoch teilweise von deren gemeinsamem Wohnsitz ist abhängig.

Einige Provinzen und Territorien in Kanada erkennen Testamente an, welche in einem anderen Land errichtet wurden. Andere Provinzen und Territorien wiederum erkennen (außerhalb ihres Gebietes errichtete) letztwillige Verfügungen, entweder überhaupt nicht oder nur bezüglich des beweglichen Vermögens, also nicht bezüglich des Grundeigentums, an. Dementsprechend sollte bei Vorhandensein von Vermögen in Kanada (ob beweglich oder unbeweglich) auf jeden Fall Rechtsrat eingeholt werden, um sicherzustellen, dass ein wirksames Testament errichtet oder andere geeignete Verfügungen von Todes wegen getroffen wurden. Sofern sich das Vermögen über mehr als eine Provinz bzw. ein Territorium erstreckt, sollte in jeder Provinz bzw. jedem Territorium ein Rechtsbeistand beauftragt werden, um die erforderlichen Veranlassungen zu treffen.

Ein Testament kann auf eine bestimmte Rechtsordnung abgestimmt werden. Oft werden kanadische Testamente von in Kanada nicht ansässigen Personen (Non-Residents) ausschließlich auf deren kanadisches Vermögen beschränkt. Üblicherweise wird in jenem Testament, welches im Heimatstaat errichtet wird, ein entsprechender Verweis auf das kanadische Testament aufgenommen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass durch ein nachfolgend errichtetes Testament das kanadische Testament nicht aufgehoben wird.

2. Gesetzliche Erbfolge (ohne Testament) in Kanada

Sollte kein rechtsgültiges kanadisches Testament errichtet worden sein, richtet sich die Erbfolge im Hinblick auf das in Kanada vorhandene Vermögen nach dem Recht der jeweiligen Provinz bzw. des entsprechenden Territoriums, in dem das Vermögen sich befindet. In der Regel ist die gesetzliche Erbfolge in Kanada derart geregelt, dass die nächsten Angehörigen bestimmte Anteile am Vermögen des Erblassers erben. Wenn dieser beispielsweise eine Ehefrau und drei Kinder hinterlässt und Vermögen in Ontario besitzt, jedoch kein gültiges Testament errichtet hat, hat die Ehefrau Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten Geldbetrag sowie ein Drittel der verbleibenden Erbmasse. Der Rest des Nachlasses fällt den Kindern zu gleichen Anteilen zu.

In den meisten Provinzen ist der Erbteil eines minderjährigen Kindes bei Gericht zu hinterlegen. Der Betrag wird mit Eintritt der Volljährigkeit an das Kind ausgezahlt, wobei auch die Volljährigkeit in den Provinzen und Territorien gesetzlich nicht einheitlich geregelt ist.

3. Nachlassplanung in Kanada

Bei der Nachlassplanung sollte auch der Fall bedacht werden, dass die eingesetzten Erben vorversterben. Ein sorgfältig errichtetes Testament sollte daher für einen derartigen Fall Vorsorge treffen und zumindest jeweils einen Ersatzerben für die im Testament genannten Erben benennen.

Das Testament kann einen oder mehrere Treuhänder für das Nachlassvermögen einsetzen. Ein Treuhänder ist beispielsweise in jenen Fällen sinnvoll, in welchen der Erblasser sowohl seine zweite Ehefrau für deren Lebenszeit absichern sowie gleichzeitig sicherstellen möchte, dass seine Kinder aus erster Ehe einen entsprechenden Anteil des Nachlasses erhalten, nachdem der Ehegatte aus der ersten Ehe gestorben ist. Die Verwaltung des Nachlasses durch Einsetzung eines Treuhänders bietet sich ferner bei minderjährigen Erben an, weil dadurch sichergestellt werden kann, dass der Begünstigte das Vermögen nicht vor Vollendung eines bestimmten Lebensjahres erhält.

4. Erbschaftsteuer in Kanada

In Kanada gibt es keine Erbschaftssteuer. Es ist dennoch ratsam, das kanadische Steuerrecht bei Errichtung eines Testaments zu berücksichtigen. Der Erblasser kann unter das Einkommensteuergesetz (Income Tax Act) fallen, das als Bundesrecht in allen Provinzen und Territorien Kanadas in Bezug auf das kanadische Vermögen Anwendung findet. Es ist wichtig, dass dem Erblasser die Kosten und der Marktwert des Nachlasses bewusst sind.

Der Stichtag für die Bestimmung des kanadischen Vermögens im Nachlass ist der Todestag des Erblassers. Der Nachlass ist verpflichtet, Steuern für jeden Vermögenszuwachs am Wert des Nachlasses für den Zeitraum ab dem Kaufdatum bis zum Todestag zu zahlen. Es gibt jedoch auch Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerpflicht, die vom Nachlass zu bezahlen ist, zu minimieren. Im Einzelfall sollte zu dieser Frage Rat eines Anwaltes und/oder eines Steuerberaters eingeholt werden. Selbstverständlich müssen bei der Testamentserrichtung die steuerlichen Besonderheiten sowohl des kanadischen Rechts als auch des Heimatstaates berücksichtigt werden.

In zahlreichen Provinzen und Territorien Kanadas werden von den Gerichten gesonderte Steuern für die Beurkundung des Testaments durch den Testamentsvollstrecker eingehoben. In Ontario beispielsweise beträgt die Steuer für die Nachlassverwaltung CAD $5,00 pro CAD $1.000,00 für ein Nachlassvermögen im Wert von bis zu CAD $50.000,00 und CAD $15,00 für jede CAD $1.000,00 über einem Wert von CAD $50.000,00. Auch hier bestehen Gestaltungsmöglichkeiten zur Verringerung der Steuerpflicht für die Nachlassverwaltung. In Ontario ist der Testamentsvollstrecker gesetzlich verpflichtet, der Steuerbehörde eine gesonderte Auflistung der Aktiva zu übermitteln, um die Berechnung der Steuer für die Nachlassverwaltung zu rechtfertigen. Dementsprechend ist es für den Testamentsvollstrecker von Bedeutung, den konkreten Wert des Nachlassvermögens ermitteln zu lassen.

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Stand der Bearbeitung: Dezember 2022