Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Kanada
CBBL Rechtsanwalt Sven Walker, Kanzlei Dale & Lessmann LLP, Toronto, Ontario
Sven Walker
Rechtsanwalt
Dale & Lessmann LLP
Toronto, Ontario


Insolvenz in Kanada

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Toronto, Ontario, Herrn Sven Walker, Rechtsanwalt und Partner, walker@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 416 369-7848, www.dalelessmann.com

Allgemeines zum Insolvenzrecht in Kanada

Das kanadische Insolvenzrecht ist verhältnismäßig schuldnerfreundlich. Ergebnis sind zumeist die gerichtliche Entschuldung des Betroffenen und die Weiterführung des Betriebes. Auch im Insolvenzrecht zeigt sich der föderale Charakter des kanadischen Rechtssystems: Rechte und Pflichten von Schuldnern und Gläubigern, Kreditgewährung und -besicherung sind Angelegenheit der jeweiligen Provinzgesetzgebung. Erst mit dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und des Insolvenzverfahrens wird Bundesrecht zur Anwendung gebracht. Das kanadische Insolvenzrecht stützt sich dabei auf folgende Rechtsgrundlagen:

  • Bankruptcy and Insolvency Act (BIA)
  • Companies’ Creditors Arrangement Act (CCAA)

Der BIA ist der umfangreichere der beiden Gesetzestexte und behandelt den Ausgleich und Konkurs von natürlichen und juristischen Personen. Der CCAA dient ausschließlich der Restrukturierung einer juristischen Person, deren Schulden mehr als CAD $5.000.000,--betragen.

Insolvent im Sinne des BIA ist eine natürliche oder juristische Person mit Schulden von über CAD $1.000,--, welche die Zahlung ihrer Schulden eingestellt hat oder über unzureichende Mittel verfügt, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Das Insolvenzverfahren kann sowohl vom Schuldner wie auch den Gläubigern mit dem Ziel eingeleitet werden, entweder eine Liquidation oder eine Restrukturierung des Schuldners herbeizuführen. Die im Rahmen des Insolvenzverfahrens gefundene Lösung muss von einer qualifizierten Mehrheit der Gläubiger akzeptiert und vom zuständigen Gericht gutgeheißen werden. Zuständig nach BIA und CCAA ist der jeweilige Provincial Superior Court.

Der kanadische Trustee in Bankruptcy

Der Antragsteller im Insolvenzverfahren bestimmt einen trustee in bankruptcy, dessen Rolle in etwa der eines Insolvenzverwalters im deutschen Recht entspricht. Dieser muss von der ersten Gläubigerversammlung in seiner Funktion bestätigt werden. Seine Zuständigkeit besteht in der Sammlung und Verwertung der Vermögenswerte des Schuldners, der Überprüfung und Bestimmung der Ansprüche der Gläubiger und der Verteilung des Ergebnisses an die Gläubiger. In dieser Funktion kann er von sogenannten inspectors, welche von den Gläubigern zur Vertretung ihrer Interessen ernannt werden, unterstützt werden. Gegen Entscheidungen des trustee kann das beaufsichtigende Gericht angerufen werden.

Bei Reorganisationen, also Ausgleichsverfahren, wird der trustee für gewöhnlich nicht im Tagesgeschäft tätig, sondern beschränkt sich zumeist darauf, das bestehende Management zu beaufsichtigen und den Gläubigern und dem beaufsichtigenden Gericht Bericht zu erstatten.

Der trustee in bankruptcy hat die Aufgabe, alle feststellbaren Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen aufzufordern und ansonsten in geeigneter Weise auf die Insolvenz hinzuweisen, um bislang unbekannt gebliebenen Gläubigern die Möglichkeit zur Anmeldung zu geben.

Klassen von Gläubigern im kanadischen Insolvenzrecht

Die Gläubiger werden in folgende drei Klassen eingeteilt:

  • besicherte,
  • bevorrechtete und
  • gewöhnliche.

Besicherte Gläubiger haben durch eine Hypothek an einer unbeweglichen Sache oder durch ein eingetragenes Pfandrecht an einer beweglichen Sache einen direkten Zugriff auf diese, um aus deren Verwertung ihre Ansprüche gegenüber dem Schuldner zu befriedigen. Ist dies nicht möglich, so wird die Höhe des Anspruchs den gewöhnlichen Ansprüchen zugerechnet.

Zu den bevorrechteten Gläubigern gehören die öffentliche Hand, soweit ihre Forderungen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen (z.B. Sozialabgaben), die Kosten der Insolvenzabwicklung, Gemeindeabgaben, Forderungen des Vermieters für jeweils drei Monate vor und nach Eintritt der Insolvenz, sowie Forderungen von Arbeitnehmern.

Lieferanten können im Insolvenzfall ihres Kunden ihre Waren zurückverlangen, sofern diese innerhalb der letzten 30 Tage vor Zahlungsunfähigkeit bzw. Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers geliefert wurde und falls sich die Sachen noch im Besitz des insolventen Kunden befinden, nicht verändert wurden und eindeutig identifizierbar sind.

Alle anderen Gläubiger sind gewöhnliche.

Innerhalb von 21 Tagen nach Vorliegen des vom trustee in bankruptcy unterbreiteten Entwurfs zur Beendigung des Insolvenzverfahrens müssen die Gläubiger über diesen abstimmen. Dazu werden je nach Art ihrer Ansprüche in Gruppen zusammengefasst. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Gruppe der gewöhnlichen Gläubiger, die den Vorschlag mit einfacher Gläubigermehrheit, welche aber zwei Drittel der Summe der Ansprüche auf sich vereinen muss, annehmen kann.

Ausgang des Insolvenzverfahrens in Kanada

Das Insolvenzverfahren kennt zwei mögliche Resultate, die liquidation und die reorganisation, die dem Ausgleich ähnelt. Im Falle der liquidation gehen das Vermögen des Schuldners und die Forderungen an ihn unter, soweit nicht Gründe zu ihrer Aufrechterhaltung, wie etwa betrügerische Vermögensverschleierung, bestehen. Mit der liquidation endet auch die Existenz einer juristischen Person. Eine natürliche Person hingegen wird entschuldet aus der Insolvenz entlassen, kann jedoch keine Kreditwürdigkeit mehr aufweisen.

Die reorganisation dagegen berührt nur die vom Verfahren erfassten Forderungen, alle anderen bleiben unverändert bestehen. Insofern besteht ein beachtlicher Ansporn für den Schuldner, in einem Reorganisationsverfahren alle ausstehenden Forderungen zu erfassen, und mit allen Gläubigern zu einer Einigung zu kommen.

Das Insolvenzverfahren wird durch eine entsprechende Entscheidung des Gerichts beendet.

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Stand der Bearbeitung: Dezember 2022