Ablauf von Prozessen vor den Arbeitsgerichten in Tschechien
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Prag, Frau Mgr. Šárka Gregorová, LL.M., gregorova@cbbl-lawyers.de, Tel. +420 - 2 - 215 063 00, www.schaffer-partner.cz
Grundlegende Informationen zum Ablauf von Prozessen vor den Arbeitsgerichten in Tschechien
- Wie verläuft das Arbeitsgerichtsverfahren in Tschechien in erster Instanz?
- Wie sind die Arbeitsgerichte in Tschechien besetzt?
- Welche Beweismittel sind vor dem tschechischen Arbeitsgericht zulässig?
- Wie lange dauern arbeitsrechtliche Prozesse in Tschechien?
Antworten:
1. Wie verläuft das Arbeitsgerichtsverfahren in Tschechien in erster Instanz?
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind in der Tschechischen Republik die Zivilgerichte zuständig, die in diesen Fällen als Arbeitsgerichte fungieren.
Nach Einreichung der Klageschrift kann sich der Beklagte zunächst schriftlich zur Klage äußern. Nach Austausch der Schriftsätze beraumt das Gericht eine mündliche Verhandlung an, in der die Beweisaufnahme vorgenommen wird. Danach ergeht das Urteil des Gerichts.
Während des gesamten Verfahrens kann bis zur Entscheidung des Gerichts ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen werden, um den Rechtsstreit einvernehmlich zu beenden.
2. Wie sind die Arbeitsgerichte in Tschechien besetzt?
Das Arbeitsgericht entscheidet in der Tschechischen Republik in einem Senat. Der Senat besteht in erster Instanz aus dem Senatspräsidenten, der stets ein Richter ist, und aus zwei Gerichtsbeisitzern. In zweiter Instanz besteht der Senat aus dem Senatspräsidenten und zwei Richtern.
3. Welche Beweismittel sind vor dem tschechischen Arbeitsgericht zulässig?
Es besteht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, so dass jede Form von schriftlichen oder mündlichen Beweisen vorgebracht werden kann.
4. Wie lange dauern arbeitsrechtliche Prozesse in Tschechien?
Ein Prozess in erster Instanz kann ein bis fünf Jahre dauern. Die Berufungsinstanz nimmt in Tschechien in der Regel mindestens zwei weitere Jahre Zeit in Anspruch.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Mgr. Šárka Gregorová, LL.M., und ihr Team in Prag stehen Ihnen gerne zur Verfügung: gregorova@cbbl-lawyers.de, Tel. +420 - 2 - 215 063 00
Stand der Bearbeitung: Januar 2023