Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in der Tschechischen Republik

CBBL Advokátka/Partner Šárka Gregorová, Kanzlei Schaffer & Partner, Prag
Šárka Gregorová
Advokátka/Partner
Schaffer & Partner
Prag


Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen der Verwaltung von Arbeitnehmern in Tschechien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Prag, Frau Mgr. Šárka Gregorová, LL.M., gregorova@cbbl-lawyers.de, Tel. +420 - 2 - 215 063 00, www.schaffer-partner.cz


Grundlegende Informationen zu den Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen der Verwaltung von Arbeitnehmern in Tschechien

  1. Welche Erklärungspflichten bestehen vor Beginn der Tätigkeit eines Arbeitnehmers in der Tschechischen Republik?
  2. Wo sind die Sozialabgaben zu zahlen?
  3. Welche Vorgehensweise ist für die Erstellung der Gehaltszettel und die Abführung der Sozialabgaben in Tschechien zu empfehlen?
  4. Wer muss den Arbeitnehmer bei den tschechischen Sozialversicherungsträgern anmelden?
  5. Wer hat die gesetzliche Pflicht zur Abführung der Sozialabgaben?
  6. Welche Möglichkeiten bestehen im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern von Deutschland in die Tschechische Republik?
  7. Wer führt die Lohnsteuer ab?
  8. Kann der Arbeitnehmer in Tschechien einen Dienstwagen mit deutschem Kennzeichen haben?
  9. Wie werden in der Tschechischen Republik grundsätzlich Spesen abgerechnet?
  10. Welche Steuerverwaltung ist bei der Anerkennung der Spesenabrechnung zuständig?

Antworten:

1. Welche Erklärungspflichten bestehen vor Beginn der Tätigkeit eines Arbeitnehmers in der Tschechischen Republik?

Vor Abschluss des Arbeitsvertrags ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer mit seinen Rechten und Pflichten sowie mit den Arbeits- und Lohnbedingungen für die zu verrichtende Arbeit vertraut zu machen.

Bestimmte Arbeitgeber haben weiter zu gewährleisten, dass sich eine natürliche Person noch vor Abschluss des Arbeitsvertrages einer ärztlichen Antrittsuntersuchung unterzieht. In diesem Zusammenhang ist in gesetzlich vorgesehenen Fällen der Arbeitgeber verpflichtet, einen schriftlichen Vertrag über die Durchführung arbeitsmedizinischer Dienste mit einem Arzt auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin oder auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin zu schließen.

Zugleich gilt, dass jeder Arbeitgeber eine sog. Kategorisierung der Arbeiten vorzunehmen hat (nach dem Maß der Faktoren, die die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinflussen). Einzige Ausnahme gilt für Arbeiten, die an vorübergehend im Probebetrieb genutzten Bauwerken durchgeführt werden, wenn dieser Probebetrieb ein Jahr nicht übersteigt.

Enthält der Arbeitsvertrag keine Angaben über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer hierüber schriftlich spätestens binnen eines Monats nach Entstehung des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Diese Informationen müssen folgende Punkte enthalten:

  • Name des Arbeitnehmers sowie Bezeichnung und Sitz des Arbeitgebers (bei einer juristischen Person) oder den Namen sowie die Anschrift des Arbeitgebers (bei einer natürlichen Person),
  • nähere Bezeichnung der Art und des Ortes der Arbeitsverrichtung,
  • Angaben zur Dauer des Urlaubs bzw. zur Art der Urlaubsbestimmung,
  • Angaben zu den Kündigungsfristen,
  • Angaben zur Wochenarbeitszeit,
  • Angaben zum Lohn/Gehalt sowie zur Art der Entlohnung, Fälligkeit des Lohns/Gehalts, zu den Terminen der Lohn- oder Gehaltsauszahlung,
  • Angaben zu den Tarifverträgen, in denen die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer geregelt sind, sowie die Bezeichnung der Vertragsparteien der jeweiligen Tarifverträge.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich beim zuständigen Finanzamt zur Lohnsteuer anzumelden.

Ferner hat er sich zur Sozial- und Krankenversicherung zu registrieren.

Jeder Arbeitnehmer muss bei der Sozial- und Krankenversicherung angemeldet werden.

2. Wo sind die Sozialabgaben zu zahlen?

Die Sozialabgaben sind grundsätzlich an dem Ort zu zahlen, an dem der Arbeitnehmer tätig ist. Dies gilt unabhängig vom Ort des Sitzes des Unternehmens.

Dies bedeutet, dass alle in der Tschechischen Republik tätigen und in der Tschechischen Republik wohnhaften Arbeitnehmer ihre Sozialabgaben in der Tschechischen Republik abführen müssen.

Arbeitet der Arbeitnehmer in der Tschechischen Republik und hat er seinen Wohnsitz in Deutschland, sind die Sozialabgaben in der Tschechischen Republik abzuführen.

Ist der Arbeitnehmer jedoch an zwei oder mehreren Orten parallel tätig, so wird der Staat, in dem die Sozialabgaben zu zahlen sind, nach den Kriterien der entsprechenden EU-Regelungen bestimmt.

3. Welche Vorgehensweise ist für die Erstellung der Gehaltszettel und für die Abführung der Sozialabgaben in Tschechien zu empfehlen?

Da die Vorschriften zur Einkommensteuer und zu den Sozialabgaben recht komplex sind, ist es empfehlenswert, die Erstellung der Gehaltszettel sowie die Abführung der Sozialabgaben einem spezialisierten Beratungsunternehmen zu übertragen.

4. Wer muss den Arbeitnehmer bei den tschechischen Sozialversicherungsträgern anmelden?

Die Anmeldung zur Sozial- und Krankenversicherung hat durch den Arbeitgeber zu erfolgen.

5. Wer hat die gesetzliche Pflicht zur Abführung der Sozialabgaben?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sozialabgaben abzuführen und kann dafür auch haftbar gemacht werden. Diesbezüglich sind vom Arbeitgeber Erklärungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern abzugeben.

6. Welche Möglichkeiten bestehen im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern von Deutschland in die Tschechischen Republik?

Es bestehen im Prinzip folgende drei Möglichkeiten:

a) Entsendung des Arbeitnehmers

Der ausländische Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit der tschechischen Gesellschaft, meist ist dies ein Vertrag über die Besorgung von Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen führt der ausländische Arbeitnehmer namens des ausländischen Arbeitgebers physisch in der Tschechischen Republik aus. Der Arbeitnehmer wird dabei vom ausländischen Arbeitgeber kontrolliert.

Ist die Dauer einer solchen Arbeitstätigkeit in der Tschechischen Republik kürzer als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 aufeinanderfolgenden Monaten, so ist das Gehalt des Arbeitnehmers in der Tschechischen Republik steuerfrei, wenn in der Tschechischen Republik keine ständige Betriebstätte entsteht.

b) Vermietung einer Arbeitskraft

Die ausländische Firma stellt Arbeitnehmer für eine Arbeit in der Tschechischen Republik bereit, sie leitet jedoch nicht die Durchführung der eigentlichen Arbeit und ist für die durchgeführte Arbeit auch nicht verantwortlich.

„Faktischer Arbeitgeber“ ist dabei die tschechische Firma.

Das Einkommen des ausländischen Arbeitnehmers ist in der Tschechischen Republik zu versteuern.

c) Der Arbeitnehmer arbeitet für die Niederlassung

Wichtig ist die Frage, ob die Niederlassung eine ständige Betriebstätte ist.

Ist die Niederlassung keine ständige Betriebstätte und dauert die Arbeitstätigkeit in der Tschechischen Republik weniger als 183 Tage in einem Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten, so ist das Einkommen des Arbeitnehmers in der Tschechischen Republik steuerfrei. Andernfalls (d. h. falls die Niederlassung eine ständige Betriebstätte ist) kann keine Steuerbefreiung geltend gemacht werden.

7. Wer führt die Lohnsteuer ab?

In der Tschechischen Republik führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer des Arbeitnehmers ab.

Der Arbeitgeber nimmt einmal jährlich die Lohnsteuerabrechnung vor, diese kann aber auch vom Arbeitnehmer vorgenommen werden.

8. Kann der Arbeitnehmer in Tschechien einen Dienstwagen mit deutschem Kennzeichen haben?

Solange Ihr Unternehmen keine Niederlassung in der Tschechischen Republik hat, wird es in der Praxis nur die Möglichkeit geben, dass Ihr Arbeitnehmer in der Tschechischen Republik ein Dienstfahrzeug mit deutschem Kennzeichen fährt. Dies ist auch ohne weiteres zulässig.

Zwar besteht daneben theoretisch die Möglichkeit, dass Sie Ihrem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, das in der Tschechischen Republik geleast und angemeldet wird und damit über ein tschechisches Kennzeichen verfügt. Dies ist jedoch in der Praxis kaum durchführbar, da ein ausländisches Unternehmen große Schwierigkeiten haben wird, einen Leasingvertrag mit einem tschechischen Anbieter abzuschließen. Im Ergebnis können Sie also nur dann ein tschechisches Kennzeichen erhalten, wenn Sie eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft in der Tschechischen Republik gründen, die dort dann ein Fahrzeug anmeldet oder least.

Darüber hinaus sollten Sie Ihrem Arbeitnehmer aus versicherungsrechtlichen Gründen die private Nutzung des Dienstfahrzeugs vertraglich gestatten. Ansonsten wäre das Fahrzeug bei rein privaten Fahrten des Arbeitnehmers nicht versichert.

Dabei ist zu beachten, dass die private Nutzung eines Firmenwagens durch den Arbeitnehmer steuerlich als pauschalierter Sachvorteil angesehen wird.

Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich ein Kraftfahrzeug zur Nutzung für dienstliche und private Zwecke, so wird für jeden begonnenen Kalendermonat der Gewährung des Fahrzeuges ein Betrag in Höhe von 1 % des Listenpreises des Fahrzeuges als Einkommen des Arbeitnehmers behandelt.

Ist der Betrag, der als Einkommen des Arbeitnehmers für jeden Kalendermonat der Zurverfügungstellung des Fahrzeugs behandelt wird, geringer als 1.000,00 CZK, so gilt als anzusetzendes Einkommen des Arbeitnehmers der Betrag in Höhe von 1.000,00 CZK.

9. Wie werden in der Tschechischen Republik grundsätzlich Spesen abgerechnet?

In der Tschechischen Republik hat der Arbeitnehmer für eine durchgeführte Dienstreise einen gesetzlichen Reisekostenanspruch.

Dieser Anspruch entsteht nicht nur bei inländischen, sondern auch Dienstreisen ins Ausland.

Der Arbeitgeber erstattet dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Dienstreise folgende Kosten:

  • Reisekosten (z. B. Kraftstoff, Fahrkarten für Fortbewegungsmittel)
  • Aufwendungen für Unterkunft
  • Verpflegungspauschale
  • Reisekosten für einen Besuch der Familie, wenn die Dienstreise länger als 7 Kalendertage dauert
  • notwendige Nebenkosten.

Reisekosten, Übernachtungskosten und notwendige Nebenkosten werden in der Regel gegen Vorlage von Belegen erstattet.

Die Höhe der Verpflegungspauschale ist im Gesetz geregelt und hängt von der Dauer der Dienstreise ab.

Die Verpflegungsbasispauschale für Reisen ins Ausland wird vom Finanzministerium bestimmt.

10. Welche Steuerverwaltung ist bei der Anerkennung der Spesenabrechnung zuständig?

Wird das Arbeitsverhältnis nach tschechischen Vorschriften abgeschlossen, so gelten für die Spesenabrechnung die entsprechenden tschechischen Vorschriften (tschechisches Arbeitsgesetzbuch, tschechisches Einkommensteuergesetz).

Wird das Arbeitsverhältnis hingegen nach ausländischen Vorschriften abgeschlossen, kann aus dem Arbeitsvertrag resultieren, dass sich die Spesenabrechnung auch nach den ausländischen Vorschriften richten wird.

Es ist zu beachten, dass durch eine Rechtswahl im Arbeitsvertrag die arbeitnehmerschützenden Vorschriften nicht abbedungen werden können. Im Bereich der Spesen bedeutet dies: Wäre bei Nichtvorliegen einer vertraglichen Vereinbarung auf das Arbeitsverhältnis tschechisches Recht anwendbar (z. B.: weil der regelmäßige Arbeitsort in Tschechien liegt), müssen die ggf. höheren Spesen des tschechischen Rechts angewendet werden.

Sie wünschen Beratung zu den Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen der Verwaltung von Arbeitnehmern in Tschechien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Mgr. Šárka Gregorová, LL.M., und ihr Team in Prag stehen Ihnen gerne zur Verfügung: gregorova@cbbl-lawyers.de, Tel. +420 - 2 - 215 063 00


Stand der Bearbeitung: Januar 2023