Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Belarus
CBBL Anwalt in Belarus, Pavel Pankratov, Kanzlei Brand & Partner
Pavel Pankratov
Jurist LL.M. oec.int., Partner
Brand & Partner
Minsk


Arbeitsrecht in Belarus/Weißrussland

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Minsk, Herrn Pavel Pankratov, LL.M. oec.int., pankratov@cbbl-lawyers.de, Tel. +37 - 5 - 173 96 39 75, Mobil +37 - 5 - 29 661 97 17, www.bbpartners.ru

Grundlegende Informationen zum belarussischen Arbeitsrecht für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Belarus beschäftigen

Grundsätzlich ist zu beachten, dass das belarussischen Arbeitsrecht sehr arbeitnehmerfreundlich ist. Auch für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Belarus einstellen, ist dies wichtig zu wissen, weil sie ihre Verträge an das belarussische Arbeitsrecht anpassen müssen.

Wollen Sie einen Arbeitnehmer für den belarussischen Markt einstellen, ist es deshalb sehr wichtig, die Rahmenbedingungen eines belarussischen Arbeitsverhältnisses zu kennen, um zu wissen, welche Vorschriften in Belarus zwingend sind und welche Sie im Interessen Ihres Unternehmens vertraglich abbedingen können.

Beachtung verdienen im Hinblick auf das belarussische Arbeitsrecht zunächst die Anforderungen an die Erstellung und den Abschluss von belarussischen Arbeitsverträgen, die Einholung einer Arbeitsgenehmigung und einer Aufenthaltsgenehmigung sowie die Abführung der Sozialabgaben.

Des Weiteren sollte die Möglichkeit eines befristeten (bis 5 Jahre) oder eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses geprüft werden. Der belarussische Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag nach seinem Ermessen mit einer Probezeit (von bis zu 3 Monaten) oder auch ohne Vereinbarung einer Probezeit abschließen.

Schließlich sei besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten der Kündigung oder sonstigen Beendigung eines belarussischen Arbeitsverhältnisses hingewiesen, welche in Belarus einem streng geregelten Verfahren unterliegen.

Finden Sie nachfolgend aktuelle Ausführungen zum Arbeitsrecht in Belarus/Weißrussland:

  • Sondergenehmigung für ausländische Arbeitskräfte in Belarus/Weißrussland
  • Arbeitnehmer mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Belarus/Weißrussland

Sie suchen Beratung im belarussischen Arbeitsrecht oder benötigen Unterstützung bei der Einstellung eines Arbeitnehmers in Belarus/Weißrussland? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Minsk, Herr Pavel Pankratov, LL.M. oec.int., steht Ihnen gerne zur Verfügung: pankratov@cbbl-lawyers.de, Tel. +37 - 5 - 173 96 39 75, Mobil +37 - 5 - 29 661 97 17


Stand der Bearbeitung: April 2021