Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Belarus
CBBL Anwalt in Belarus, Pavel Pankratov, Kanzlei Brand & Partner
Pavel Pankratov
Jurist LL.M. oec.int., Partner
Brand & Partner
Minsk


Immobilienrecht in Belarus/Weißrussland

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Minsk, Herrn Pavel Pankratov, LL.M. oec.int., pankratov@cbbl-lawyers.de, Tel. +37 - 5 - 173 96 39 75, Mobil +37 - 5 - 29 661 97 17, www.bbpartners.ru

Grundlegende Informationen zum Immobilienrecht in Belarus

Die meisten größeren Investitionen in Belarus sind mit immobilienrechtlichen Fragen verbunden. Zu Immobilien zählen nach belarussischem Recht Grundstücke, das Erdinnere, bestimmte Gewässer und alles, was mit der Erde fest verbunden ist. Hierzu gehören auch Wälder, langjährige Pflanzungen, Gebäude und Anlagen. Auch Unternehmen als Sachgesamtheit, Luftschiffe, Hochseeschiffe, Binnenschiffe, Schiffe des sog. Typs „Fluss – See“ und Weltraumobjekte sind Immobilien.

Das Eigentum an Grundstücken und den darauf befindlichen Gebäuden fällt allerdings formalrechtlich auseinander. Zur Übertragung eines Gebäudes ist daher immer auch das Grundstücksnutzungsrecht zu übertragen. Ausländische Unternehmen können in Belarus keine Grundstücke zum Eigentum erwerben, auch nicht über Tochtergesellschaften. Privateigentum an Grund und Boden ist ansonsten auch für belarussische Unternehmen und Bürger nur sehr eingeschränkt möglich.

Allerdings können Grundstücke langfristig gepachtet werden (ähnlich einem Erbbaurecht). Nach Artikel 17 des Bodengesetzbuches können Grundstücke bis zu 99 Jahre gepachtet werden, für landwirtschaftliche Flächen beträgt die Frist hingegen maximal zehn Jahre.

Bei Gebäuden und Anlagen gibt es keine entsprechenden Einschränkungen. Immobilienkaufverträge unterliegen der zwingenden staatlichen Registrierung. Falls Grundstücke erworben werden, richtet sich der Preis nach dem Katasterwert des betreffenden Grundstücks, es sei denn, die Veräußerung erfolgt durch Versteigerung. Bei Versteigerungen hat das Mindestgebot dem Katasterwert zu entsprechen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Minsk, Herr Pavel Pankratov, LL.M. oec.int., steht Ihnen gerne zur Verfügung: pankratov@cbbl-lawyers.de, Tel. +37 - 5 - 173 96 39 75, Mobil +37 - 5 - 29 661 97 17


Stand der Bearbeitung: April 2021