Arbeitszeit in den Niederlanden
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Amsterdam, Frau Rechtsanwältin Dr. Wiebke Bonnet-Vogler, bonnet-vogler@cbbl-lawyers.de, Tel. +31205747474, www.vandiepen.com
- Gibt es eine gesetzliche Arbeitszeit in den Niederlanden?
- Muss Arbeitszeit in den Niederlanden aufgezeichnet werden?
- Wie wird in den Niederlanden mit Überstunden verfahren? Ist Gleitzeit möglich?
1. Gibt es eine gesetzliche Arbeitszeit in den Niederlanden?
Nach niederländischem Recht finden sich Arbeitszeitregelungen sowohl im niederländischen Gesetz über die Arbeitszeit („Arbeidstijdenwet“) als auch in Tarifverträgen, falls anwendbar.
Die wöchentliche Regelarbeitszeit beträgt in den Niederlanden 40 Stunden. Aufgrund des niederländischen Arbeitszeitengesetzes darf ein Arbeitnehmer höchstens 12 Stunden pro Dienst arbeiten. Pro Woche darf die Arbeitszeit höchstens 60 Stunden betragen. Ein Arbeitnehmer darf jedoch nicht jede Woche die maximale Zahl von Arbeitsstunden leisten. Über längere Zeiträume gelten die folgenden Höchstarbeitszeiten:
- Pro Woche im Zeitraum von 4 Wochen: durchschnittlich 55 Wochenstunden im Zeitraum von vier Wochen. Ein Arbeitnehmer darf jedoch niemals mehr als 60 Stunden pro Woche arbeiten.
- Pro Woche im Zeitraum von 16 Wochen: durchschnittlich 48 Wochenstunden im Zeitraum von 16 Wochen
2. Muss Arbeitszeit in den Niederlanden aufgezeichnet werden?
Das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit von Arbeitnehmern aufzuzeichnen ist. Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) in unionskonformer Auslegung verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Damit hat das BAG für Deutschland verbindlich entschieden, dass Arbeitgeber das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (EuGH Rs. 55/18 CCOO) beachten müssen.
Während das Urteil des EuGH grundsätzlich auch für die Niederlande verbindlich ist, wird die Arbeitszeiterfassung in den Niederlanden, unabhängig von den Positionen, zur Zeit nicht überall angewandt. In der Praxis wird in den Niederlanden trotz des Urteils vom EuGH keine Arbeitszeit erfasst, wo das zuvor auch nicht praktiziert wurde. Es gibt anders als in Deutschland außerdem kein nationales niederländisches Urteil, welches das Urteil des EuGH bzw. dessen konkrete Umsetzung in den Niederlanden näher umschreibt. Wir gehen daher davon aus, dass eine Arbeitszeiterfassung, wie sie in Deutschland vorgeschrieben ist, in den Niederlanden in nächster Zeit nicht praktiziert werden wird.
3. Wie wird in den Niederlanden mit Überstunden verfahren? Ist Gleitzeit möglich?
Grundsätzlich gibt es in den Niederlanden von Gesetz wegen keinen Anspruch auf einen Zuschlag im Fall von Überstunden.
In der Regel sind Überstunden in den Niederlanden also nach dem normalen Tarif zu vergüten. In Tarifverträgen sind bisweilen Zuschläge für Überstunden geregelt.
Es ist möglich, in den niederländischen Arbeitsvertrag aufzunehmen, dass der Arbeitgeber bei entsprechendem Arbeitsanfall auch vom Arbeitnehmer verlangen kann, Überstunden zu leisten, und dass diese mit dem Fixgehalt abgegolten sind. Wir empfehlen regelmäßig, eine solche Klausel in Arbeitsverträge mit Vertriebsarbeitern und sonstigen höheren Positionen einzufügen. Genaue Angaben in Bezug auf den Umfang der Überstunden sind in den Niederlanden für die Wirksamkeit der entsprechenden Klausel, anders als in Deutschland, nicht notwendig.
Gleitzeit und flexible Gestaltung des Arbeitsorts, beispielsweise auch das Arbeiten im Home Office, sind in den Niederlanden grundsätzlich problemlos möglich.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Amsterdam, Frau Rechtsanwältin Dr. Wiebke Bonnet-Vogler, berät Sie gerne: bonnet-vogler@cbbl-lawyers.de, Tel. +31205747474
Stand der Bearbeitung: September 2024