Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in den Niederlanden
CBBL Rechtsanwältin und Advocaat Dr. Wiebke Bonnet-Vogler, Kanzlei Van Diepen Van der Kroef Advocaten, Amsterdam
Dr. Wiebke Bonnet-Vogler
Rechtsanwältin und Advocaat
Van Diepen Van der Kroef Advocaten
Amsterdam


Gehalt in den Niederlanden

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Amsterdam, Frau Rechtsanwältin Dr. Wiebke Bonnet-Vogler, bonnet-vogler@cbbl-lawyers.de, Tel. +31205747474, www.vandiepen.com

Im niederländischen Recht gibt es einige Besonderheiten in Bezug auf die Entlohnung.

  1. Urlaubsgeld in den Niederlanden
  2. 30%-Regelung
  3. Gibt es in den Niederlanden gesetzliche Mindestlöhne?
  4. Wie gestalten sich die Sozialabgaben für Arbeitgeber in den Niederlanden?
  5. Das System der Rentenversicherung in den Niederlanden


1. Urlaubsgeld in den Niederlanden

Jeder Arbeitnehmer in den Niederlanden hat einen gesetzlichen Anspruch auf 8% Urlaubsgeld (vakantietoeslag) auf Basis des Brutto-Jahresgehaltes. Es handelt sich faktisch um eine Art dreizehntes Monatsgehalt, welches zumeist im Mai jeden Jahres ausbezahl wird. Manche Arbeitgeber zahlen das Urlaubsgeld auch monatlich aus, dies muss aber gesondert vereinbart werden. Bei Gehaltsverhandlungen mit einem niederländischen Arbeitnehmer ist es deshalb wichtig, auch das Urlaubsgeld mit einzubeziehen.

2. 30%-Regelung

Hoch qualifizierte Arbeitnehmer, die aus dem Ausland in die Niederlande kommen, um zu arbeiten, haben möglicherweise Anspruch auf die sogenannte 30%-Regel. Diese Regel beinhaltet eine steuerliche Begünstigung für Expats. In den Genuss kommen Expats in den Niederlanden, die

  • bei einem Arbeitgeber angestellt sind,
  • außerhalb der Niederlande angeworben wurden und seit mindestens zwei Jahren vor Arbeitsbeginn mehr als 150 km von der niederländischen Grenze entfernt gelebt haben, und
  • über ein spezifisches Fachwissen verfügen, das in den Niederlanden rar ist.

Die Frage, ob ein Arbeitnehmer über ein spezifisches Fachwissen verfügt, wird durch das Finanzamt ausschließlich über die Höhe des Gehalts bestimmt. Wenn das Brutto-Jahresgehalt einen bestimmten Betrag übersteigt, wird von einer besonderen Fachkenntnis ausgegangen.

Der betreffende Arbeitnehmer brauchte nach der bis zum 31.12.2023 geltenden Regelung für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren 30% seines Gehaltes nicht in den Niederlanden zu versteuern. Seit dem 1. Januar 2024 sieht die Steuerbegünstigung so aus, dass der Arbeitnehmer in den Niederlanden in den ersten 20 Monaten des Arbeitsverhältnisses 30% seines Gehaltes steuerfrei ausgezahlt bekommt. Dieser Prozentsatz wird nach weiteren 20 Monaten auf 20% und nach weiteren 20 Monaten auf 10% reduziert, bis nach 60 Monaten der gesamte Lohn versteuert werden muss. Expats in den Niederlanden können den Steuervorteil für ein Gehalt bis zu 233.000 € pro Jahr erhalten (Betrag für 2024).

3. Gibt es in den Niederlanden gesetzliche Mindestlöhne?

Am 1. Januar 2024 ist in den Niederlanden eine Änderung des Gesetzes über den Mindestlohn in Kraft getreten. Nach dieser Änderung sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern in den Niederlanden den gesetzlichen Mindestlohn pro Stunde zu zahlen. Für alle Arbeitnehmer ab 21 Jahren gilt ein einheitlicher Mindestlohn pro Stunde, während für Arbeitnehmer unter 21 Jahren feste Mindestjugendlöhne pro Stunde gelten. Der geltende Mindestlohn pro Stunde wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres indexiert.

Mit der Einführung des Mindestlohns pro Stunde entfallen die bisher gesetzlich vorgeschriebenen festen Mindestlöhne pro Tag, Woche und Monat. Da die Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung in den Niederlanden je nach Branche variieren kann (z.B. 36, 38 oder 40 Stunden pro Woche), führte die vorherige Regelung in der Praxis dazu, dass bei einer 40-Stunden-Woche ein niedrigerer Stundenlohn galt als bei einer 36-Stunden-Woche. Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns pro Stunde gilt in den Niederlanden seit dem 1. Januar 2024 für Arbeitnehmer in allen Branchen ein einheitlicher Mindestlohn pro Stunde.

4. Wie gestalten sich die Sozialabgaben für Arbeitgeber in den Niederlanden?

Auch in den Niederlanden muss der Arbeitgeber monatlich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf das Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt (belastingdienst) abführen. Unter die Sozialversicherungsbeiträge fallen die Einkommensteuer und Beitragszahlungen für die Volksversicherungen „Algemene Ouderdomswet (AOW)“ (Grundrente), „Nabestaandenuitkering (ANW)“ (Hinterbliebenenrente) und „Wet langdurige zorg (WLZ)“ (Pflegeversicherung).

Zusätzlich leistet der Arbeitgeber Beitragszahlungen für die Arbeitnehmerversicherungen gemäß der „Werkloosheidswet (WW)“ (Arbeitslosengeld), „Wet op de arbeidsongeschiktheidsverzekering (WAO)“ (Erwerbsunfähigkeitsversicherung) und „Wet Werk en inkomen naar arbeidsvermogen (WIA)“ (Gesetz über Arbeit und Einkommen entsprechend der Erwerbsfähigkeit).

Die Höhe der Sozialabgaben hängt in den Niederlanden zum Teil von der Branche ab. Ergänzend dazu kann ein ggf. anwendbarer Tarifvertrag vorschreiben, dass ein Arbeitgeber verpflichtend an einem Branchenrentenfonds teilnehmen muss, bzw. kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern in den Niederlanden auch freiwillig die Teilnahme an einer Rentenversicherung gewähren, wodurch die Sozialabgaben erhöht werden.

Grundsätzlich ist abschließend zu beachten, dass die zu leistenden Sozialabgaben für Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen höher ausfallen als für Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen.

5. Das System der Rentenversicherung in den Niederlanden

Das niederländische Rentensystem besteht aus drei Pfeilern, nämlich aus der gesetzlichen Rente (Algemene Ouderdomswet, AOW genannt), einer vom Arbeitgeber in der Regel freiwillig angebotenen Betriebsrente und einer eventuellen Privatvorsorge des Arbeitnehmers. Soweit kein Tarifvertrag anwendbar ist, gibt es in den Niederlanden allerdings keine Pflicht, eine Betriebsrente oder eine anderweitige Rentenregelung anzubieten.

Die AOW-Rente wird in den Niederlanden unabhängig vom Arbeitsverhältnis über die Sozialbeitrage in der Lohnsteuer finanziert. Jeder der ab dem 16. Lebensjahr bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Niederlanden lebt, baut automatisch eine Basisrente auf. Es ist also nicht so, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer Beiträge in eine gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, wie in Deutschland. Die Höhe dieser Basisrente wird jährlich angepasst und richtet sich nach dem Mindestlohn. Die AOW-Rente wird ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausgezahlt.

Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern in den Niederlanden zusätzlich eine Betriebsrente. Für ausländische Arbeitgeber ist es mitunter schwierig, einen Anbieter für eine betriebliche Rentenregelung in den Niederlanden zu finden. Gerne unterstützen wir Sie beim Einholen von entsprechenden Angeboten.

Kleine Arbeitgeber (mit wenig Personal in den Niederlanden) sehen häufig auch vor, dass dem Arbeitnehmer monatlich ein bestimmter Betrag „für seine Rente“ gezahlt wird. Es obliegt dann dem Arbeitnehmer, den Betrag einer Rentenversicherung zuzuführen. Ein solcher Betrag ist zunächst voll zu besteuern. Wenn der Mitarbeiter den Betrag tatsächlich für eine abzugsfähige Altersversorgung einsetzt, so kann er die Lohnsteuer später im Rahmen der Lohnsteuererklärung zurückholen.

Sie wünschen Beratung als Arbeitgeber zum Gehalt in den Niederlanden? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Amsterdam, Frau Rechtsanwältin Dr. Wiebke Bonnet-Vogler, berät Sie gerne: bonnet-vogler@cbbl-lawyers.de, Tel. +31205747474



Stand der Bearbeitung: September 2024