Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in den Niederlanden
CBBL Rechtsanwältin und Advocaat Dr. Wiebke Bonnet-Vogler, Kanzlei Van Diepen Van der Kroef Advocaten, Amsterdam
Dr. Wiebke Bonnet-Vogler
Rechtsanwältin und Advocaat
Van Diepen Van der Kroef Advocaten
Amsterdam


Außergerichtliche und gerichtliche Forderungsbeitreibung in den Niederlanden

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Amsterdam, Frau Rechtsanwältin Dr. Wiebke Bonnet-Vogler, berät Sie gerne: bonnet-vogler@cbbl-lawyers.de, Tel. +31205747474

Wichtige Informationen für ausländische Unternehmen, die eine Forderung bei einem Vertragspartner oder Kunden in den Niederlanden durchsetzen möchten:

  1. Wie erhalte ich Informationen über die Bonität meines Kunden in den Niederlanden?
  2. Wie kann ich in den Niederlanden außergerichtlich mahnen?
  3. Kann ich in Deutschland ein Mahnverfahren gegen einen in den Niederlanden ansässigen Schuldner einleiten?
  4. Europäisches Mahnverfahren
  5. Tipps und Hinweise zur kurzfristigen Sicherung Ihrer Ansprüche in den Niederlanden.
  6. Inkasso im Eilverfahren (kort geding) nach niederländischem Recht

1. Wie erhalte ich Informationen über die Bonität meines Kunden in den Niederlanden?

In den Niederlanden besteht für Rechtspersonen die Pflicht, ihre Bilanzen jährlich bei der Handelskammer (Kamer van Koophandel, KVK) zu hinterlegen. Die jeweiligen Bilanzen (jaarrekening) können bei der KVK gegen ein geringes Entgelt eingesehen werden. Für Einmannbetriebe gilt die Pflicht der Hinterlegung von Bilanzen nicht.

Auflösungen von Gesellschaften werden ebenfalls in das Handelsregister eingetragen. Man kann auf der Webseite der KVK alle verfügbaren Informationen einer Rechtsperson einsehen.

Darüber hinaus kann man im niederländischen Insolvenzregister Informationen über eine Rechtsperson bezüglich einer möglichen Insolvenz einsehen.
Eine Institution wie die Creditreform in Deutschland existiert in den Niederlanden leider nicht.

2. Wie kann ich in den Niederlanden außergerichtlich mahnen?

Bevor ein Vertrag aufgelöst oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht werden kann, muss der Schuldner häufig gemäß dem Gesetz in Verzug sein. Dazu ist häufig eine Inverzugsetzung erforderlich.

Eine Inverzugsetzung ist eine schriftliche Mahnung, mit der dem Schuldner eine angemessene Frist gesetzt wird, um seinen Verpflichtungen doch noch nachzukommen. Diese angemessene Frist wird häufig auf zwei Wochen festgesetzt. Verzug tritt ein, wenn der Schuldner nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist seinen Verpflichtungen immer noch nicht nachgekommen ist. In manchen Fällen ist eine Inverzugsetzung nicht erforderlich. In einigen Fällen ist eine Inverzugsetzung nicht erforderlich, etwa wenn eine bestimmte Frist nicht eingehalten wurde. Das Gesetz spricht von einer Zahlungsfrist (voor de voldoening bepaalde termijn), die abgelaufen sein muss, es sei denn, die Frist hat offensichtlich einen anderen Zweck. Dies gilt auch, wenn die Zahlungsverpflichtung aus einer unerlaubten Handlung resultiert oder dem Schadenersatz wegen einer Vertragsverletzung dient und die Zahlungsverpflichtung nicht sofort erfüllt wird. Schließlich ist keine Inverzugsetzung erforderlich, wenn sich aus einer Mitteilung des Schuldners (oder aus seinem Verhalten) ergibt, dass er den Vertrag nicht erfüllen wird.

3. Kann ich in Deutschland ein Mahnverfahren gegen einen in den Niederlanden ansässigen Schuldner einleiten?

Die Durchführung eines Mahnverfahrens in Deutschland mit Zustellung im Ausland ist möglich.

Voraussetzung ist allerdings, dass das deutsche Gericht aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund einer Gerichtsstandvereinbarung zuständig ist.

Stützen Sie sich auf eine Gerichtsstandvereinbarung (Vertragsklausel, aus der sich ergibt, dass für Streitigkeiten aus dem Vertrag die Gerichte in Deutschland zuständig sind), so müssen Sie dem Mahnantrag die Schriftstücke über diese Vereinbarung beifügen.

4. Europäisches Mahnverfahren

Das Europäische Mahnverfahren (Verordnung (EG) Nr. 1896/2006, die am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten ist) ermöglicht die Beitreibung grenzüberschreitender unbestrittener zivil- und handelsrechtlicher Forderungen durch ein einheitliches formulargestütztes Verfahren. Bei diesem Verfahren müssen die Parteien nicht vor Gericht erscheinen. Die Verordnung gilt für alle EU-Länder außer Dänemark.

In den Niederlanden ist das Bezirksgericht Den Haag das einzige Gericht, das für europäische Mahnverfahren zuständig ist. Wird eine Einrede erhoben, kann das Verfahren nach den üblichen Regeln der relativen Zuständigkeit fortgesetzt werden.

Für die Beantragung eines Europäischen Mahnverfahrens ist das Formblatt A zu verwenden. Beim Bezirksgericht Den Haag können Anträge nur in niederländischer Sprache eingereicht werden.

5. Tipps und Hinweise zur kurzfristigen Sicherung Ihrer Ansprüche in den Niederlanden.

Um zu verhindern, dass der Schuldner nach einem (manchmal jahrelangen) Verfahren mit leeren Händen dasteht und die Forderung daher nicht mehr befriedigt werden kann, kann das Vermögen des Schuldners vorläufig gepfändet werden. Denken Sie zum Beispiel an (Dritt-)Pfändungen von Immobilien, Mobilien (Auto, Bankkonten), Aktien oder Forderungen (z.B. auf Lohn oder andere Beträge, die dem Schuldner von Dritten überwiesen werden). Es ist auch möglich, Güter des Schuldners zu pfänden, die sich im Besitz des Gläubigers befinden (Selbstpfändung). Dazu gehören nicht nur Güter, die der Gläubiger an den Schuldner zu liefern hat, sondern auch Geld, das der Gläubiger an den Schuldner zu zahlen hat.

Außerdem sind die Möglichkeiten der Pfändung nicht auf die niederländischen Grenzen beschränkt. Seit der Einführung der Europäischen Bankpfändung im Jahr 2017 ist es möglich, Bankkonten von Schuldnern mit Wohnsitz oder Sitz in einem teilnehmenden EU-Mitgliedstaat vorläufig zu pfänden.

6. Inkasso im Eilverfahren (kort geding) nach niederländischem Recht

Das Inkasso im Eilverfahren des niederländischen Rechts ist eine schnelle und effektive Möglichkeit, offene Forderungen einzutreiben. Die Bearbeitungszeit für solche Verfahren beträgt in der Regel nur wenige Wochen. Nachdem ein Urteil ergangen ist, können Sie es sofort vollstrecken lassen und Ihre Forderung eintreiben.

Am Gericht in Amsterdam finden Anhörungen zum Inkasso im Eilverfahren immer dienstagvormittags statt.

a. Voraussetzungen

Beim Inkasso im Eilverfahren ist es wichtig, dass die folgenden (kumulativen) Voraussetzungen erfüllt sind.

(1) Es muss sich um eine relativ einfache Forderung handeln. Das bedeutet, dass es sich entweder um eine unbestrittene Geldforderung handeln muss (der Schuldner stimmt der Rechnung oder Forderung zu, kann oder will aber nicht zahlen) oder um eine Forderung, die vernünftigerweise nicht bestritten werden kann, oder dass zu erwarten ist, dass der Schuldner nicht zur Verhandlung erscheinen wird.
(2) Außerdem muss die Forderung hinreichend plausibel sein, d.h. es muss mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein, dass das mit der Sache befasste Gericht dem Zahlungsantrag stattgibt.
(3) Darüber hinaus muss ein dringendes Interesse (spoedeisend belang) an der Zahlung der Forderung bestehen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein Unternehmen aufgrund von COVID-19 eine geschwächte Liquidität hat und dadurch eine kurzfristige Einziehung der Forderung notwendig wird.

b. Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem niederländischen Gericht

Wenn eine Forderung die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, kann ein Inkassoverfahren eingeleitet werden. Nachdem das zuständige niederländische Gericht das Datum und die Uhrzeit der Verhandlung festgelegt hat, wird dem Schuldner die Klageschrift mit allen Einzelheiten zugesandt. Das sollte der Gerichtsvollzieher übernehmen, um sicherzugehen, dass das Schriftstück beim Schuldner eingegangen ist. Der Schuldner erhält dann eine weitere Chance, die Forderung zu begleichen. Erfolgt die Zahlung dann immer noch nicht, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.
Erscheint der Schuldner nicht vor Gericht, erlässt der niederländische Richter im Eilverfahren ein so genanntes Versäumnisurteil (verstekvonnis), wenn bei der Abfassung und Zustellung der Klageschrift keine Fehler gemacht wurden (und somit alle formalen Anforderungen erfüllt sind) und wenn ihm die Klage begründet erscheint. Der Fall wird dann während der Verhandlung nicht im Detail behandelt. Wenn ein Schuldner nicht zur Anhörung erscheint, wird die Forderung in den meisten Fällen zuerkannt.

Sie wünschen Beratung zu (außer-)gerichtlichen Forderungsbeitreibung in den Niederlanden? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Amsterdam, Frau Rechtsanwältin Dr. Wiebke Bonnet-Vogler, berät Sie gerne: bonnet-vogler@cbbl-lawyers.de, Tel. +31205747474


Stand der Bearbeitung: Oktober 2021