Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in den Philippinen
CBBL Rechtsanwalt Lutz Kaiser, Kanzlei VGD Villanueva Gabionza & Dy, Makati City
Lutz Kaiser
Rechtsanwalt
VGD Villanueva Gabionza & Dy
Makati City


Gerichtsverfahren auf den Philippinen

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Makati City, Herrn Rechtsanwalt Lutz Kaiser, kaiser@cbbl-lawyers.de, Tel. +63 2 8813-3351, vgdlaw.ph


Ein Überblick zu Gerichtsverfahren auf den Philippinen – Können ausländische Unternehmen auf den Philippinen klagen und verklagt werden?

Ausländische Unternehmen können vor philippinischen Gerichten in allen Fällen klagen oder verklagt werden, die nach philippinischem Recht zulässig sind. Dies ist durch Abschnitt 150 des Revised Corporation Code geregelt, der besagt: "Einem ausländischen Unternehmen, das auf den Philippinen ohne Lizenz geschäftlich tätig ist, oder seinen Nachfolgern oder Bevollmächtigten, ist es nicht gestattet, vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde der Philippinen eine Klage, einen Prozess oder ein Verfahren anzustrengen oder ihm beizutreten; ein solches Unternehmen kann jedoch vor den philippinischen Gerichten oder Verwaltungsgerichten wegen eines nach philippinischem Recht anerkannten Klagegrundes verklagt oder in ein Verfahren einbezogen werden."

Im Allgemeinen können ausländische Unternehmen auf den Philippinen vor Gericht gehen und verklagt werden, solange sie die geltenden Regeln und Vorschriften beachten. Die Bestimmungen zur Rechtsfähigkeit ausländischer Unternehmen auf den Philippinen werden hauptsächlich im überarbeiteten philippinischen Corporation Code und anderen relevanten Gesetzen und Vorschriften festgelegt. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  1. Registrierung: Um ein Gerichtsverfahren auf den Philippinen anzustrengen, müssen ausländische Unternehmen normalerweise bei der philippinischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (SEC) registriert sein. Dieser Prozess erfordert die Erfüllung bestimmter Anforderungen und die Einreichung erforderlicher Dokumente.
  2. Ortsansässiger Vertreter: Ausländische Unternehmen müssen in der Regel einen ortsansässigen Vertreter auf den Philippinen ernennen. Dieser Vertreter handelt als offizieller Ansprechpartner des Unternehmens für rechtliche Angelegenheiten und ist zustellungsbefugt im Rahmen von Gerichtsverfahren.
  3. Einhaltung philippinischer Gesetze: Ausländische Unternehmen müssen alle geltenden philippinischen Gesetze, Verordnungen und Steuervorschriften einhalten, wenn sie auf den Philippinen tätig sind. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
    Bevor ausländische Unternehmen rechtliche Schritte auf den Philippinen unternehmen, sollten sie sorgfältig prüfen, ob sie die Registrierungsvorschriften erfüllen können.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Makati City, Herr Rechtsanwalt Lutz Kaiser, berät Sie gerne: kaiser@cbbl-lawyers.de, Tel. +63 2 8813-3351


Stand der Bearbeitung: September 2023