Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Singapur
CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Singapur
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Singapur


Arbeitsrecht in Singapur

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060, www.rflegal.com

Überblick zum Arbeitsrecht in Singapur mit wichtigen Hinweisen für ausländische Arbeitgeber:

  1. Was sollte in Singapur im Arbeitsrecht beachtet werden?
  2. Was gibt es beim Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer in Singapur zu beachten?
  3. Welche Regelungen gibt es im Arbeitsrecht von Singapur zu Lohn und Gehalt?
  4. Welche Regelungen gibt es im singapurischen Arbeitsrecht zur Arbeitszeit?
  5. Wie wird ein Arbeitsverhältnis nach singapurischem Recht beendet?
  6. Welche Sozialleistungen sind in Singapur gesetzlich vorgesehen?
  7. Was ist im Kollektivarbeitsrecht von Singapur zu beachten?
  8. Welche Regelungen bestehen für ausländische Arbeitnehmer in Singapur?

1. Was sollte in Singapur im Arbeitsrecht beachtet werden?

Wie das gesamte Rechtssystem Singapurs ist auch das Arbeitsrecht vom Richterrecht (Common Law) geprägt. Die wichtigste gesetzliche Grundlage stellt der Employment Act (EA) dar, welcher das Individualarbeitsrecht regelt. Im Jahr 2019 wurde dieser revidiert und findet nunmehr auf sämtliche Arbeitnehmer Anwendung. Daneben gelten der Industrial Relations Act für das Kollektivarbeitsrecht und weitere Rechtsgrundlagen wie der Workplace Safety and Health Act.

2. Was gibt es beim Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer in Singapur zu beachten?

Nach singapurischem Recht kann der Arbeitsvertrag grundsätzlich mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder konkludent abgeschlossen werden. Eine schriftliche Fassung ist jedoch zu empfehlen, da dies zu mehr Rechtssicherheit verhilft. Seit 2016 besteht die Pflicht, gewisse, gesetzlich vorgeschriebene Kernbedingungen (Key Employment Terms oder KET) des Arbeitsvertrages (Namen der Parteien, Berufsbezeichnung, Dauer der Arbeitszeit, Probezeitvereinbarungen und Lohn) dem Arbeitnehmer schriftlich zur Verfügung zu stellen. Ohne besondere Vereinbarung gilt ein Arbeitsvertrag grundsätzlich als unbefristet abgeschlossen, es besteht aber die Möglichkeit einen Arbeitnehmer befristet einzustellen.

Es ist möglich eine Probezeit zu vereinbaren, welche durchschnittlich drei bis sechs Monate beträgt. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden.

3. Welche Regelungen gibt es im Arbeitsrecht von Singapur zu Lohn und Gehalt?

Es gibt in Singapur keinen gesetzlich geregelten Mindestlohn, sondern es gilt die Prämisse «Employers should pay their employees (whether local or foreign), based on their skills, capabilities and competencies” (Zitat: MOM). Der Vergütungsrahmen entspricht weitgehend dem Lohnniveau in Deutschland.

Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt nach singapurischem Arbeitsrecht für maximal 14 Krankheitstage pro Jahr, ebenfalls gestaffelt nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Bei einem Krankenhausaufenthalt kann die Lohnfortzahlung sich auf bis zu 60 Tage ausdehnen.

4. Welche Regelungen gibt es im singapurischen Arbeitsrecht zur Arbeitszeit?

Die maximale Arbeitszeit pro Tag beläuft sich nach singapurischem Recht auf acht Stunden, kann aber vertraglich im Einzelfall auf zwölf Stunden erweitert werden. Werden weniger als 35 Stunden pro Woche Arbeitszeit geleistet, wird dies als Teilzeitarbeit eingeordnet. Pro Monat sind maximal 72 Überstunden erlaubt. Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub von mindestens 7 bis 14 Tagen, abhängig von der Beschäftigungsdauer.

5. Wie wird ein Arbeitsverhältnis nach singapurischem Recht beendet?

Nach singapurischem Arbeitsrecht kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien einseitig gekündigt werden (termination). Auch kann ein Auflösungsvertrag geschlossen werden unter Zahlung einer Abfindung.

Die Kündigung kann auf zwei Arten erfolgen: unter Einhaltung einer gesetzlich oder vertraglich festgelegten Frist oder fristlos. Die Frist richtet sich nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Eine fristlose Kündigung ist nach singapurischem Recht möglich, wenn ein besonderer, rechtfertigender Grund besteht. Bei dieser hat der Gekündigte ein einmonatiges Recht, eine Stellungnahme an das Ministry of Manpower einzureichen. In beiden Fällen muss die Kündigung schriftlich erfolgen.

6. Welche Sozialleistungen sind in Singapur gesetzlich vorgesehen?

Es gibt in Singapur kein mit Deutschland vergleichbares Sozialversicherungssystem. Es besteht jedoch die Pflicht zur Renten- und Gesundheitsvorsorge für einheimische und permanent residents (ausländische Arbeitnehmer und Selbständige mit einem Einkommen ab SGD 6.000 pro Jahr), die dann über den Central Provident Fund (CPF) versichert werden.

Arbeitgeber und lokale Arbeitnehmer sowie permanent residents in Singapur sind verpflichtet, in eine Rentenkasse einzuzahlen. Die Beitragshöhe richtet sich nach Alter und Einkommen.

Bei Geburt eines Kindes habend die Eltern Anspruch auf Elternurlaub und die Mutter Anspruch auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub. Ist der Vater mit der Mutter verheiratet und besitzt die singapurische Staatsangehörigkeit, hat er neben seinem Anspruch auf zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub auch die Möglichkeit, für die Zeit der maximal vier Wochen Mutterschaftsurlaub eine Entgeltfortzahlung von maximal SGD 2.500 pro Woche in Anspruch zu nehmen.

7. Was ist im Kollektivarbeitsrecht von Singapur zu beachten?

Das singapurische Kollektivarbeitsecht ist im Industrial Relations Act geregelt. Es erfasst neben dem Gewerkschaftsrecht (trade union) das selten bestehende und erlaubnispflichtige Streikrecht und das Tarifvertragsrecht. Hier besteht die Möglichkeit von Tarifvereinbarungen (collective bargaining agreements), der Fokus liegt dabei aber auf der außergerichtlichen Streitbeilegung. Gewerkschaften dürfen Arbeitnehmer bei allen arbeitsrechtlichen Fragen nach außen vertreten.

8. Welche Regelungen bestehen für ausländische Arbeitnehmer in Singapur?

Um als ausländischer Staatsbürger in Singapur tätig zu sein, benötigt man eine Arbeitserlaubnis. Diese wird vom MOM auf Grundlage des Immigration Act ausgestellt. Die verschiedenen Pässe und Visa existieren für verschiedene Bedürfnisse und sind abhängig von Gehalt und Qualifikation. Partner und Familienangehörige benötigen einen zusätzlichen Pass, welcher jedoch nicht automatisch ein Recht gewährt, in Singapur zu arbeiten.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060


Stand der Bearbeitung: Juli 2023