Streitbeilegung in Singapur
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060, www.rflegal.com
Grundlegende Informationen zu den Möglichkeiten der Streitbeilegung in Singapur mit wichtigen Hinweisen für ausländische Unternehmen, die in eine Streitigkeit mit Bezug zu Singapur involviert sind.
1. Welche Möglichkeiten zur Streitbeilegung gibt es in Singapur?
Singapur zeigt auch in der Durchsetzung von Rechten eine globale Ausrichtung. Es gibt sowohl die Option der gerichtlichen als auch außergerichtlichen Streitbeilegung (z.B. Schiedsgerichtsbarkeit oder Mediation). Mit dem Singapore International Arbitration Centre (SIAC) ist Singapur ein international führendes Zentrum für Schiedsverfahren.
2. Wie ist die ordentliche Gerichtsbarkeit in Singapur gestaltet?
In Singapur gibt es eine Aufteilung der Gerichtsbarkeit in Straf- und Zivilgerichtsbarkeit. Die zivile Gerichtsbarkeit besteht aus den Unterinstanzen der Subordinate Courts und dem Supreme Court of Judicature. Die Subordinate Courts umfassen die Magistrate Courts, District Courts und Small Claims Tribunals. Der Streitwert liegt bei SGD 10.000 vor dem Small Claims Tribunal, SGD 60.000 vor dem Magistrates Court und bis zu SGD 250.000 vor dem District Court.
Der Supreme Court of Judicature besteht aus dem High Court, der für handels- und geselöschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von SGD 250.000 zuständig ist, und dem Court of Appeal als höchstem Rechtsmittelgericht. Der District Court bietet auch ein kostenfreies Güteverfahren namens Court of Dispute Resolution (CDR) an, das von Anfang an auf eine gütliche Einigung abzielt.
Juristische Personen müssen anwaltlich vertreten sein. Die Gerichtssprache ist Englisch. Es ist zu beachten, dass grundsätzlich nur singapurische Anwälte bei Gericht vertretungsberechtigt sind. (In sämtlichen Schiedsverfahren dürfen allerdings ausländische Anwälte uneingeschränkt auftreten.)
Nachteile des „klassischen“ gerichtlichen Verfahrens sind die teilweise längere Verfahrensdauer und die vergleichsweise hohen Gerichtskosten. Die internationale Anerkennung und Vollstreckung sowohl inländischer als auch ausländischer Gerichtsentscheidungen erfordert ein separates Verfahren.
3. Was ist bei der Schiedsgerichtsbarkeit in Singapur zu beachten?
Die rechtliche Grundlage für die internationale Schiedsgerichtsbarkeit in Singapur ist der International Arbitration Act (IAA) von 1994, der auf dem UNCITRAL-Modellgesetz basiert. In Singapur bietet sich diese Form der Streitbeilegung besonders aufgrund des zunehmenden internationalen Warenverkehrs an, da sie mehr Rechtssicherheit auf globaler Ebene und eine erleichterte Vollstreckbarkeit internationaler Schiedssprüche gewährleistet.
Die Wahl des Schiedsgerichts und damit seine ausschließliche Zuständigkeit beruht auf dem Grundsatz der Privatautonomie. Parteien können in ihren Verträgen individuell eine Schiedsvereinbarung oder -klausel festlegen, worin sie Ort und Rechtswahl frei bestimmen können. Singapur ist 2016 dem Haager Gerichtsstandsübereinkommen beigetreten und erkennt die ausschließliche Zuständigkeit eines Gerichtes eines Vertragsstaates an, wie es in der Gerichtsstandsvereinbarung festgelegt wurde. Dies gilt jedoch nur für Kaufleute und Unternehmen, nicht aber für Privatpersonen.
Die Schiedsgerichtsbarkeit bietet zahlreiche Vorteile. Ein Schiedsspruch ist wie ein staatliches Gerichtsurteil bindend und es kann grundsätzlich keine Berufung gegen den Schiedspruch eingelegt werden. Da es keine höhere Instanz gibt, sind schiedsgerichtliche Verfahren gegenüber staatlichen Verfahren oftmals schneller. Insbesondere für ausländische Investoren bietet die Schiedsgerichtsbarkeit weitere Vorteile wie flexible und effiziente Verfahren, Vertraulichkeit (zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen), Fachkompetenz, praxistaugliche Lösungen und Rechtswahlfreiheit. Zudem ermöglicht sie die internationale Vollstreckbarkeit in über 170 Ländern gemäß dem New Yorker Übereinkommen. Auch besteht mit Deutschland seit 1958 ein Abkommen über die Anerkennung und Vollsterckung ausländischer Schiedssprüche.
Nachteile der Schiedsgerichtsbarkeit sind jedoch die teilweise erheblichen Kosten, welche in der Regel auch streitwertabhängig sind.
Singapur verfügt über verschiedene Institutionen für die Schiedsgerichtsbarkeit. Seit 2015 gibt es beim High Court eine spezielle Kammer, den Singapore International Commercial Court (SICC), die aus Fachrichtern besteht und sich auf internationale Wirtschaftsstreitigkeiten spezialisiert hat. Der SICC kombiniert sowohl Elemente der Schiedsgerichtsbarkeit als auch der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ein Vorteil für ausländische Investoren besteht darin, dass sie sich vor diesem Gericht von einem ausländischen Anwalt vertreten lassen können, der dort zugelassen ist. Das SICC verfügt über ein eigenes flexibles Verfahrensrecht, das eine beschleunigte Verfahrensdurchführung durch Verzicht auf Rechtsmittel ermöglicht.
Darüber hinaus können wirtschaftliche Streitigkeiten seit 1991 vor dem Singapore International Arbitration Centre (SIAC), dem Schiedsgericht in Singapur, ausgetragen werden. Die Schiedsordnung des SIAC (SIAC Rules) basiert auf den UNCITRAL Arbitration Rules und den Rules of the London Court of Arbitration. Diese Regelungen werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Im Zuge der COVID-19 Pandemie wurden auch Videokonferenzen für Schiedsverfahren eingeführt, was auch zukünftig finanzielle und ökonomische Vorteile mit sich bringt.
4. Welche anderen Formen der Streitbeilegung gibt es in Singapur?
Seit 2015 stellt eine weitere Methode der Streitbeilegung die Mediation dar. Das Singapore International Mediation Center (SIMC) ist für diese Art der Streitbeilegung zuständig. Am 7. August 2019 wurde die Singapurer Konvention über die Mediation (Singapore Convention on Mediation) vorgestellt und von UNCITRAL erarbeitet. Diese Konvention zielt auf die grenzüberschreitende Durchsetzung von in Mediationsverfahren erzielten Settlements ab.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060
Stand der Bearbeitung: Juli 2023