Gründung einer (Zweig)Niederlassung in Marokko
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Casablanca, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Steiner, c.steiner@cbbl-lawyers.de, Tel. +212 - 648 120 763, mideastlaw.de
Durch die Gründung einer Niederlassung in Marokko kann ein ausländisches Unternehmen sein Geschäft ausweiten, ohne eine Gesellschaft nach marokkanischem Recht gründen zu müssen. Der Begriff Zweigniederlassung bezieht sich auf eine stabile Einheit, die zu einer Muttergesellschaft gehört und ein gewisses Maß an Autonomie in Bezug auf Management und Leitung hat, aber keine Rechtspersönlichkeit besitzt.
Prozess der Gründung einer Niederlassung in Marokko
Die Abhängigkeit der Zweigniederlassung von einer bestehenden (ausländischen) Muttergesellschaft macht das Verfahren zur Gründung einer Zweigniederlassung im Prinzip einfacher als die Gründung einer Tochtergesellschaft. Dies liegt auch daran, dass durch die Gründung einer Zweigniederlassung keine neue juristische Person geschaffen wird.
1. Welche Schritte sind für die Einrichtung einer Niederlassung notwendig?
- Zunächst muss die Niederlassung in Marokko ein Zertifikat erhalten, das die Verfügbarkeit des gewählten Namens bescheinigt.
- Anschließend müssen die Leitungsorgane der Muttergesellschaft ein Beschlussprotokoll (procès-verbal) aufsetzen, in dem der Name der Zweigniederlassung, der Ort ihres Sitzes in Marokko und der benannte gesetzliche Vertreter der Zweigniederlassung angegeben werden.
- Das Protokoll muss bei der zuständigen Steuerbehörde registriert, beim örtlich zuständigen Handelsgericht hinterlegt und schließlich in das Handelsregister eingetragen werden.
- Die Errichtung der Zweigniederlassung unterliegt der Publizitätspflicht. Sie wird in französischer Sprache in einer der Zeitschriften für rechtliche Hinweise und in arabischer Sprache im Amtsblatt veröffentlicht.
- Am Ende des Verfahrens muss die Niederlassung bei der Nationalen Sozialversicherungskasse registriert werden.
2. Welchen rechtlichen Status hat die Niederlassung in Marokko?
Wir haben gesehen, dass die Niederlassung keine Rechtspersönlichkeit hat. Ihr Vermögen ist mit dem des Mutterunternehmens verbunden, von dem sie abhängt und in dessen Namen und Auftrag sie handelt.
Das marokkanische Handelsgesetzbuch erwähnt die Niederlassungen im Zusammenhang mit der Eintragung ins Handelsregister.
3. Wie ist die steuerliche Behandlung der Niederlassung in Marokko?
Die von der Zweigniederlassung erwirtschafteten Gewinne unterliegen der Körperschaftssteuer, genau wie bei lokalen Unternehmen. Die Zweigstelle muss ihre Konten verwalten, auch wenn sie kein eigenes Vermögen hat.
Sie haben weitere Fragen zum Ablauf bei Gründung einer (Zweig)Niederlassung in Marokko oder der MENA-Region? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Casablanca, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Steiner, steht Ihnen gerne zur Verfügung: c.steiner@cbbl-lawyers.de, Tel. +212 - 648 120 763
Stand der Bearbeitung: März 2023