Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Marokko
CBBL Rechtsanwalt und Abogado Dr. Christian Steiner, Kanzlei MIDEAST | Law, Casablanca
Dr. Christian Steiner
Rechtsanwalt und Abogado
MIDEAST | Law
Casablanca


Welche Unternehmensart brauchen wir in Marokko?

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Casablanca, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Steiner, c.steiner@cbbl-lawyers.de, Tel. +212 - 648 120 763, mideastlaw.de


Sofern ein Handelsvertreter oder eine einfache Niederlassung für die Bedürfnisse des Markteintritts in Marokko nicht geeignet ist, steht uns dort eine breite Palette von Gesellschaften zur Verfügung, die uns aus dem kontinentaleuropäischen Recht bekannt sind. Das marokkanische Gesellschaftsrecht sieht die folgenden Gesellschaftsformen vor:

  • die Aktiengesellschaft (geregelt durch Gesetz Nr. 17-95) einerseits

und die im Gesetz Nr. 5-96 geregelten anderen Gesellschaftsformen, namentlich

  • die OHG,
  • die Kommanditgesellschaft,
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien,
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • die Beteiligungsgesellschaft,
  • die vormals im Gesetz Nr. 17-95 geregelte vereinfachte Aktiengesellschaft.

Die Gesellschaften unterscheiden sich zunächst danach, ob es sich um eine Personengesellschaft (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) oder eine Kapitalgesellschaft (juristische Person) handelt; sodann gibt es Unterschiede mit Blick auf die Anzahl der erforderlichen Gesellschafter, die maximalen Lebensdauer der Gesellschaft, den Inhalt der Satzung und das für die Gründung erforderliche Mindeststammkapital.

Welche sind die häufigsten Unternehmensformen, die von ausländischen Unternehmern, die in Marokko investieren, genutzt werden?

Die am häufigsten verwendeten Gesellschaften in Marokko sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à Responsabilité Limitée, SARL) und die Aktiengesellschaft (Société Anonyme, SA). Die vereinfachte Aktiengesellschaft in ihrer neuen Regelung dürfte den bisherigen Stars in der Familie der Kapitalgesellschaft aufgrund ihrer Flexibilität künftig Konkurrenz machen.

Was sind die Merkmale einer marokkanischen Aktiengesellschaft?

Eine Aktiengesellschaft ist eine Handelsgesellschaft, deren Kapital in handelbare Anteile aufgeteilt ist, die die Kapitaleinlagen der Gesellschafter darstellen. Letztere, auch Aktionäre genannt, müssen mindestens fünf Personen sein und haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur mit dem eingebrachten Teil des Kapitals. Die Gründung einer Aktiengesellschaft erfordert ein Mindeststammkapital von 3.000.000 MAD, wenn die Gesellschaft börsennotiert ist; ansonsten reduziert sich das erforderliche Kapital auf 300.000 MAD. Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft muss schriftlich abgefasst und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Zwei Hauptorgane leiten das Unternehmen: die Aktionärsversammlung und der Verwaltungsrat. Das Gesetz Nr. 17-59 legt nicht nur die grundlegenden Merkmale der Aktiengesellschaft fest, sondern verlangt auch eine Reihe von Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz und externe Kontrolle, deren Nichteinhaltung strafrechtliche Konsequenzen für die Verwalter der Gesellschaft nach sich zieht.

Aufgrund ihrer Eigenschaften und Anforderungen, die wesentlich komplexer sind als die der SARL, wird die SA in der Regel für große Geschäftsprojekte aktiviert.

Was sind die Merkmale der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Marokko?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die häufigste Gesellschaftsform in Marokko. Sie ist eine Handelsgesellschaft und erlangt nach der Eintragung ins Handelsregister Rechtspersönlichkeit. Die Anzahl der Gesellschafter kann von mindestens einem (in diesem Fall handelt es sich um eine Einzelfirma) bis zu maximal 50 variieren. Bei mehr als 50 Gesellschaftern muss die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Es steht den Gesellschaftern frei, in der Satzung die Höhe des ursprünglich eingebrachten Stammkapitals zu bestimmen. Ein Minimum gibt es nicht mehr. Das Stammkapital muss auf einem gesperrten Bankkonto hinterlegt werden, wenn es 100.000 MAD übersteigt, von dem es nicht abgehoben werden kann, bis die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Die Einlagen der Teilhaber können auch in Form von Sacheinlagen erfolgen; in diesem Fall werden sie von einem Wirtschaftsprüfer (commissaire aux comptes) bewertet.

Außer in Ausnahmefällen ist die Haftung der Gesellschafter auf das eingebrachte Kapital beschränkt.

Der Gesellschaftsvertrag / die Satzung der SARL muss schriftlich vorliegen, legalisiert sein und mindestens die Art der Tätigkeit / den Gesellschaftszweck, den Sitz und das Steuerdomizil der Gesellschaft, die Identifikation des oder der Geschäftsführer enthalten. Auch Nicht-Gesellschafter dürfen Geschäftsführer einer SARL werden. Wenn die Gesellschaft kein Einzelunternehmen ist, müssen die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag das Haftungsregime festlegen, dem sie unterliegen.

Was sind die Merkmale der vereinfachten Aktiengesellschaft in Marokko?

Die vereinfachte Aktiengesellschaft wurde 2021 eingeführt und bietet neue Flexibilität für kreative Unternehmensgründungen. Dabei wird es größtenteils den Aktionären selbst überlassen, wie sie ihr Unternehmen gestalten wollen.

Im Gegensatz zur klassischen Aktiengesellschaft ist kein Grundkapital nötig. Des Weiteren bedarf es lediglich mindestens eines Aktionärs. Die SAS genießt große Flexibilität hinsichtlich ihrer internen Organisation, welche das Management durch Satzung bestimmen kann. Obligatorisch ist lediglich ein Vorsitzender. Ein Wirtschaftsprüfer ist nur erforderlich, wenn der Umsatz den in einer Verordnung festgelegten Schwellenwert überschreitet. Aktionäre können die Häufigkeit der Verwaltungsratssitzungen und Aktionärsversammlungen ebenfalls in der Satzung frei bestimmen. Anteile können abgetreten werden; in der Satzung kann die Unveräußerlichkeit der Aktien für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren vorgesehen werden. Eine Genehmigungsklausel ist möglich.

Welche Formalitäten sind für die Gründung einer Gesellschaft in Marokko erforderlich?

Um die bevorzugte Firma des Unternehmens zu reservieren, ist es erforderlich, ein Negativzertifikat einzuholen.

Der Gesellschaftsvertrag ist der Schlüssel für das ordnungsgemäße Funktionieren des Unternehmens. Hier ist die größte Aufmerksamkeit geboten, denn Fehler in den internen Regeln der Gesellschaft können ihre Arbeit buchstäblich für immer oder bis zur Auflösung behindern, wenn sich die Gesellschafter später nicht auf Nachbesserungen einigen können. Das Gesetz legt einige verbindliche Regeln fest, die nicht zur Disposition der Gesellschafter stehen. Andere Vorschriften sind einer abweichenden Regelung zugänglich.

Als Nachweis des Firmensitzes verlangen die Behörden die Vorlage eines auf den Namen der Gesellschaft lautenden Mietvertrags oder eines vorläufigen Domizilierungsvertrags, wobei letzterer nur vorläufig für sechs Monate gültig ist.

Nach Einreichung der Anmeldung bei der zuständigen regionalen Steuerdirektion stellt diese eine Steuerbescheinigung aus, in der unter anderem die Art der von der Gesellschaft ausgeübten Tätigkeit und das Datum der Aufnahme der Tätigkeit sowie die Steueradresse und -nummer angegeben sind.

Zur Erlangung der Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft ist die Eintragung in das Handelsregister erforderlich.

Damit kann die Existenz des Unternehmens gegenüber den Steuerbehörden deklariert werden. Dieses Verwaltungsverfahren, das bei der örtlichen Unterdirektion der Steuerverwaltung oder bei den regionalen Investitionszentren durchgeführt werden kann, besteht darin, dem Unternehmen eine Steueridentifikationsnummer zuzuweisen, die zwingend auf allen Rechnungen, Berichten und Dokumenten des Unternehmens angegeben werden muss.

Die Gründung der Gesellschaft muss, um gegenüber Dritten wirksam zu sein, in einer lokalen Zeitung oder Zeitschrift und im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Vor der Anstellung von Mitarbeitern muss sich das Unternehmen bei der Arbeitsaufsichtsbehörde anmelden und dem Nationalen Sozialversicherungsfonds anschließen.

Unternehmen sind verpflichtet, ein Girokonto bei einem marokkanischen Finanzinstitut zu eröffnen.

Die Abwicklung der oben aufgeführten Verfahren, die im Fall der Gründung einer Gesellschaft notwendig sind, ist nicht von enormer Komplexität (außer zuweilen die Abfassung des Gesellschaftsvertrags), aber sie erfordern Aufmerksamkeit für Details, Unterschriften, Stempel, Legalisierungen, eine unvermeidliche juristische Folklore für die Geburt einer neuen Person mit rechtlicher Autonomie.

Sie beabsichtigen eine Unternehmensgründung in Marokko oder der MENA-Region und wünschen Beratung zu den möglichen Unternehmensarten? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Casablanca, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Steiner, steht Ihnen gerne zur Verfügung: c.steiner@cbbl-lawyers.de, Tel. +212 - 648 120 763


Stand der Bearbeitung: März 2023