- Arbeitsrecht in Marokko
- Erneuerbare Energien in Marokko
- Geschäftsführerhaftung in Marokko
- Gerichtsverfahren in Marokko
- Konsequenzen des deutschen Lieferkettengesetzes für die Arbeit in und mit Marokko
- Schiedsgerichtsbarkeit in Marokko
- Schiedsverfahren im Nahen Osten und Nordafrika
- Unternehmensgründung in Marokko
- Unternehmensinformationen in Marokko: Zugang und Verfügbarkeit
MIDEAST | Law – Lawyers Avocats Rechtsanwälte
MIDEAST | Law ist ein unkonventioneller One-Stop-Shop von international erfahrenen und auf den Nahen und Mittleren Osten sowie Nordafrika (MENA) spezialisierten Anwälten, die Ihnen für eine umfassende rechtliche Beratung auch im Maghreb zur Verfügung stehen.
Dank unserer innovativen Netzwerkstruktur beraten und vertreten wir Sie auf höchstem Niveau zu attraktiveren Konditionen als herkömmliche internationale Anwaltskanzleien.
Unsere Formel für Ihren Erfolg ist jahrzehntelange regionale Erfahrung, Qualität, schnelle Bearbeitung und lokales Know-how zu lokalen Preisen. Wir konzentrieren uns auf die Beratung des Mittelstands in allen Aspekten des Wirtschaftsrechts im Nahen Osten und in Nordafrika. Wir betreuen Sie bei der Erschließung neuer Märkte, Ausschreibungen, Projekten oder Fertigungsstätten. Und auch bei bereits bestehenden Vertragsverhandlungen, Unternehmungen, Projekten und Aktivitäten sowohl in der MENA-Region (u.a. Ägypten, Marokko und Vereinigte Arabische Emirate) als auch aus dieser Region heraus in Richtung Europa unterstützen wir Sie effizient und zielführend.
Wir beraten Sie auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch und Persisch.
Gründung: 2004 (bis 2015 firmierend unter MENA Legal)
Rechtsanwälte gesamt: 60, davon deutschsprachig: 4
Hauptstandorte: Kairo (mit Libyen und Levante), Casablanca (Maghreb Staaten), Dubai und Ras Al Khaimah (mit GCC Staaten)
Mandantenstruktur - Ansprechpartner: Klein- und mittelständische Unternehmen; multinationale Konzerne; führende Familienunternehmen; Family Offices; Geschäftsführung und Führungsebene; Rechtsabteilungen; Rechtsanwaltskanzleien; private Investoren; Berufsverbände und diplomatische Vertretungen.
Branchen: Wir betreuen Unternehmen aus den Bereichen der klassischen Industrie (Maschinen- und Anlagenbau); herstellende Industrie; Bau und Baumaterial; Pharma- und Arzneimittel; Umwelttechnologie, insb. erneuerbare Energien, Wasser und Abwasser; Lebensmittel; Öl- und Petrochemische Industrie; Bergbau; Software; Immobilien; Infrastruktur; Transport- und Luftfahrtwesen; Finanzdienstleistungen; Großhandel.
Standort
MIDEAST | Law
Dr. Christian Steiner
Rechtsanwalt und Abogado
CWAssociés
17 rue El Bouhtouri
Quartier Gauthier
20060 Casablanca
Marokko
Tel. +212 - 648 120 763
Fax +49 - 3222 - 6473 405
Beratungsfelder in Marokko: Unternehmenskauf, Due Diligence, Corporate Compliance, Kauf von Unternehmen aus der Insolvenz, Restrukturierungen, Unternehmensgründungen (inkl. Branches, Representative oder Liaison Offices, auch in den diversen Freihandelszonen), Geschäftsaufbau und Internationale Joint Ventures, Ausländische Direktinvestitionen (FDI), individuelles und kollektives Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Kündigungen etc.), Vertriebsverträge (Handelsvertretungen), Lieferverträge, Exportgeschäft/Außenhandel, einschl. Akkreditive und Bankgarantien, Anlagenbau und schlüsselfertige Projekte, Projektfinanzierung, strukturierte und Exportfinanzierung, Know-How- und Technologietransfer, Prozessführung vor staatlichen Gerichten, Schiedsgerichtsverfahren, Immobilientransaktionen, Bestellung von Sicherheiten, steuerliche Gestaltungen und Restrukturierungen.
Besondere Spezialisierungen: Wir sind ein unkonventioneller One-Stop-Shop von international erfahrenen und auf den Nahen und Mittleren Osten sowie Nordafrika (MENA) spezialisierten Anwälten. Deutsche Rechtsanwälte dienen als Ihre zentrale Anlaufstelle für eine umfassende rechtliche Beratung in der gesamten MENA-Region ebenso wie für Mandanten aus dieser Region, die sich in Europa engagieren möchten.
Repräsentative Tätigkeiten: Due Diligence und Übernahme von Unternehmen (M&A); Gründung und Liquidierung von Tochtergesellschaften und Niederlassungen; Gründungen Joint-Ventures; Beratung in allen Aspekten des Gesellschafts- und Handelsrechts; Strukturierung von Unternehmungen; Beratung bei öffentlichen Ausschreibungen; Vertragsgestaltung und -prüfung; Auslandsinvestitionen und Investitionsschutz; Technologiertransfer und Lizenzverträge; internationale und nationale Schiedsverfahren sowie örtliche Gerichtsbarkeit.
Repräsentative Mandanten: Wirtgen Group (Maschinen); Doehler Group (Lebensmittel); PERI Group (Baumaterial); STEAG AG (Energie); Engelhard (Arzneimittel); Draeger Safety (Sicherheit); Amazon (Versand); Microsoft; SAP AG (Software); Rhenus Logistics (Transport); Viessmann GmbH (Heizungssysteme); Waldner (Möbel); ED. ZÜBLIN AG (Bau); KHS GmbH (Abfüll und Verpackung); Wirtgen Family Office.
Was uns auszeichnet: Die kulturellen und rechtlichen Herausforderungen einer Öffnung Ihres Unternehmens in die MENA-Region sollten Sie nicht davon abhalten, die sich bietenden Chancen zu nutzen. Wir bringen unsere inter-kulturelle und inter-juristische Erfahrung dafür ein, Ihnen diesen Schritt zu ermöglichen. Hierfür arbeiten erfahrene deutsche Anwälte mit Arabisch-, Englisch-, Französisch- und Spanischkenntnissen mit örtlich exzellent aufgestellten und erfahrenen arabischen Kollegen und Kolleginnen eng zusammen.
Unser Netzwerk: Über die Rechtsberatung hinaus sind wir Dank unserer starken Präsenz vor Ort auch in der Lage, Ihnen begleitende Leistungen für Ihr unternehmerisches Engagement aus einer Hand anzubieten oder vertrauenswürdige Dienstleister zu empfehlen, etwa Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchhalter.
Wussten Sie schon, dass...
- Marokko zu den politisch stabilsten Staaten der Region gehört? Das schlägt sich in einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung nieder: Mit einem BIP-Wachstum von 4,5 % (2.900 USD/Kopf), einer Inflationsrate von lediglich 1,5% und fast 40 Millionen Einwohnern wird Marokko bei Forbes auf Platz 51 der besten Länder weltweit für unternehmerische Betätigung gelistet, an zweiter Stelle in Afrika hinter Südafrika und nur kurz hinter europäischen Staaten wie Italien (#42) und Rumänien (#45). Marokko diversifiziert seine Wirtschaft und macht sich die räumliche Nähe zu Europa und relativ niedrige Lohnkosten zunutze, um sie international zu öffnen und wettbewerbsfähig zu machen.
- so etwa der Immobilienerwerb durch Ausländer lediglich im Agrarsektor Beschränkungen unterliegt, wo gleichwohl langfristige Pachtverträge abgeschlossen werden können? Formvoraussetzungen und Grundbuchregeln ähneln denen in der Bundesrepublik.
- Auslandsinvestitionen dem Schutz des deutsch-marrokanischen Investitionsschutzabkommens (insb. Inländergleichbehandlung und Rechtsförmigkeit von Enteignungen, Klagerecht) unterliegen? Auch im Hinblick auf die Anteilsquote von Ausländern an marokkanischen Gesellschaften bestehen keine Beschränkungen. Maßnahmen zur Investitionsförderung nach dem InvestitionsG 18-95, etwa in Exportbranchen, Freihandelszonen oder besonderen geographischen Regionen, begünstigen einheimische genauso wie ausländische Investoren zum Beispiel mit beachtlichen steuerlichen Anreizen und der partiellen Übernahme der Kosten für den Erwerb von Grundstücken, Investitionen und Ausbildungskosten durch den marokkanischen Staat.
- seit 1974 das deutsch-marokkanische Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft ist? Der Körperschaftssteuersatz liegt grundsätzlich bei 30-37%. Allerdings findet eine Vielzahl von Freistellungen oder Vergünstigungen Anwendung, etwa für Export- und Tourismusunternehmen (fünf Jahre Freistellung. dann 17,5%), den Dienstleistungsexport aus der sog. Casablanca Finance City (fünf Jahre Freistellung. dann 8,75%), ausländische Ingenieur- oder Bauunternehmen, die Projekte in Marokko durchführen (Pauschalbesteuerung 8% des Auftragswertes).
- ob Zweigniederlassung, Repräsentanz oder die Gründung einer eigenständigen Gesellschaft: das marokkanische Recht – im Gegensatz zu der Mehrzahl der Rechtsordnungen der MENA-Region – keine protektionistischen Beschränkungen für die Betätigung ausländischer Unternehmen enthält? Sowohl bei der Société Anonyme (Aktiengesellschaft) als auch bei der Société à Responsabilité Limitée (GmbH) sind einheimische Mitgesellschafter grundsätzlich nicht erforderlich. Ausländische Unternehmen können die Anteile an inländischen Unternehmen zu 100% halten.
- die Ausfuhr von Gewinnen aus Investitionen und aus deren Beendigung unbeschränkt möglich ist ebenso wie die Unterhaltung von Konten in fremder und marokkanischer Währung? Lediglich die Ausfuhr des Erlöses aus dem Verkauf oder der Liquidation einer Investition ist anzumelden.
- im Hinblick auf Rechtssicherheit, Korruptionsbekämpfung, öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Zivilgerichtsbarkeit sich Marokko nach Erhebungen des World Justice Project im Vergleich mit den Staaten der Region und in der Einkommensgruppe gut positionieren kann? Freilich empfiehlt sich gerade bei Großprojekten die Vereinbarung einer Schiedsklausel, um die zum Teil mühselige Durchsetzung von Forderungen über die ordentliche Gerichtsbarkeit zu vermeiden.
Sie wünschen als Unternehmer bzw. Arbeitgeber Beratung zu Fragen des marokkanischen Rechts? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Casablanca, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Steiner, steht Ihnen gerne zur Verfügung: c.steiner@cbbl-lawyers.de, Tel. +212 - 648 120 763
Stand der Bearbeitung: Februar 2021
Artikel im ExportManager 1/2024: Vertriebsvereinbarungen in der MENA-Region
Der Abschluss von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen („commercial agency & distrubutorship agreements“), den gängigsten unter den Vertriebsverträgen, birgt in der Region des Nahen Ostens und Nordafrikas (MENA) eine Reihe von Risiken, die ausländische Unternehmen kennen sollten, um sie zu mindern.
Dieser Beitrag beleuchtet einige Besonderheiten in Marokko, Algerien, Ägypten und Saudi-Arabien.
Lesen Sie den vollständigen Artikel hier: Vertriebsvereinbarungen in der MENA-Region
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