Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Griechenland
CBBL Rechtsanwalt und Dikigoros Abraam Kosmidis, Kanzlei KPAG - Kosmidis & Partner, Angelochori
Abraam Kosmidis
Rechtsanwalt und Dikigoros
KPAG - Kosmidis & Partner
Angelochori


Vertragsschluss Arbeitnehmer in Griechenland

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Angelochori, Herrn Rechtsanwalt Abraam Kosmidis, kosmidis@cbbl-lawyers.de, Tel. +30 - 23 - 920 571 67, www.rechtsanwalt-griechenland.de

  1. Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?
  2. Kann ich mit dem in Griechenland ansässigen Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht abschließen?
  3. Muss ich die griechischen Tarifverträge beachten?
  4. Welche Kategorien von Arbeitnehmern gibt es?
  5. Was ist die gesetzliche Arbeitszeit?
  6. Wie ist die gesetzliche Urlaubsregelung?
  7. Gibt es gesetzliche Mindestlöhne?
  8. Was versteht ein griechischer Arbeitnehmer unter Nettolohn?
  9. Was ist bei der Verhandlung der Entlohnung der Arbeitnehmer zu beachten?
  10. Wie ist die Steuerbelastung für Arbeitnehmer in Griechenland im Vergleich zu Deutschland?
  11. Wie hoch sind in Griechenland die Sozialabgaben?
  12. Kann der Arbeitnehmer an seinem Wohnort einen Telefon- und Faxanschluss einrichten?
  13. Kann ich das bei Streitigkeiten mit Arbeitnehmern zuständige Gericht vertraglich bestimmen?

Antworten:

1. Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?

In Griechenland gibt es befristete und unbefristete Arbeitsverträge. Grundsätzlich sind Arbeitsverträge unbefristet. Befristete Arbeitsverträge sind aber genauso häufig anzutreffen. Für befristete Arbeitsverträge gelten keine speziellen Regelungen (bis auf die Kündigungsregelungen und den dort geltenden Rechtsfolgen). Bei mehrmaliger Befristung ist jedoch darauf zu achten, dass bei diesen sogenannten Kettenarbeitsverträgen ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstehen kann.
Sowohl in unbefristeten als auch in befristeten Arbeitsverträgen kann eine Probezeit vereinbart werden. Eine bestimmte Dauer ist von Gesetzes wegen nicht vorgesehen. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen ergibt sich jedoch eine Probezeit inzident aus dem Umstand, dass der Arbeitgeber bei einer Kündigung binnen der ersten 12 Beschäftigungsmonate keine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu bezahlen hat.

2. Kann ich mit dem in Griechenland ansässigen Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht abschließen?

Sie können mit in Griechenland tätigen und in Griechenland wohnhaften Arbeitnehmern nicht die Verträge verwenden, die Sie normalerweise in Deutschland benutzen. In jedem Falle müssen Mindestschutzvorschriften des griechischen Arbeitsrechts, die zugleich zwingendes Recht darstellen, eingehalten werden. Zu diesen Schutzvorschriften gehören Mindestlohn, Arbeitszeitregelung, einige Kündigungsvorschriften, tarifvertragliche Schutzvorschriften etc. Aufgrund der Verträge von Rom von 1980 ist es theoretisch möglich, deutsches Recht zu vereinbaren. Da die genannten Schutzvorschriften griechischen Rechts jedoch eingehalten werden müssen, ist es sinnvoller, griechisches Recht für den gesamten Vertrag zu vereinbaren. Dies erleichtert die Vertragsgestaltung, bringt Rechtssicherheit und gibt Ihnen eine bessere Position vor griechischen Arbeitsgerichten.

Wird keine Rechtswahl für den Arbeitsvertrag getroffen, ist das Recht des Landes anzuwenden, in dessen Hoheitsgebiet die Arbeitsleistung erbracht wird. (lex loci laboris) oder des Landes, in dessen Hoheitsgebiet sich die Firma befindet, welche den Arbeitnehmer eingestellt hat.

3. Muss ich die griechischen Tarifverträge beachten?

Die griechischen Tarifverträge sind für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend. Die Nichteinhaltung, insbesondere durch die Arbeitgeber hat bzw. hatte verschiedene Bußgelder und weitere Maßnahmen zur Folge. Infolgedessen müssen sämtliche Unternehmen, die in der jeweiligen Branche tätig sind, die Tarifverträge einhalten. Bei der Gestaltung der Arbeitsverträge ist auf die Beachtung der eventuell bestehenden Tarifverträge besonderes Augenmerk zu richten

4. Welche Kategorien von Arbeitnehmern gibt es?

In Griechenland wie in Deutschland wird zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Als Angestellte werden die Mitarbeiter bezeichnet, deren Arbeitsleistung im Wesentlichen oder ausschließlich in der Erbringung geistiger Leistungen besteht, während die Arbeiter ihre Leistung durch körperliche Arbeit erbringen. Es existieren verschiedene Lohn- und Gehaltstabellen für Arbeiter und Angestellte. Weitere Unterschiede bestehen bei der Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes und beim Jahresurlaub.

Eine weitere besondere Untergruppe der Angestellten stellen die leitenden Angestellten dar, welche zwar unter die Regelungen der Arbeitsgesetze für Angestellte fallen, soweit sie in abhängigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind, es finden auf sie jedoch einige Bestimmungen keine Anwendung (z.B. Wochenarbeitszeit, Überstunden, Feiertagsregelungen etc.).

5. Was ist die gesetzliche Arbeitszeit?

Die in Griechenland derzeit geltende gesetzliche Arbeitszeit beträgt 40 Arbeitsstunden pro Woche. Die höheren leitenden Angestellten (ανώτερα διευθυντικά στελέχη-anotera diefthintika stelechi), die die höchste Kategorie der leitenden Angestellten darstellen, sind nicht der gesetzlichen Arbeitszeit unterworfen. Darüber hinaus ist es in manchen Branchen aufgrund von Tarifverträgen erlaubt, eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen oder Arbeitsstunden pro Jahr zu vereinbaren. In diesem Fall unterliegen die davon betroffenen Angestellten nicht der 40-Stunden-Woche.

Überstunden sind gesetzlich und tarifvertraglich begrenzt und müssen erhöht vergütet oder durch zusätzliche Urlaubsansprüche ausgeglichen werden.

6. Wie ist die gesetzliche Urlaubsregelung?

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt in Griechenland 20 Arbeitstage (oder 24 Tage, wenn man eine 6-Tage-Woche zugrunde legt). Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmer vier Wochen pro Jahr gesetzlichen Urlaub haben. Hierbei ist außerdem in den Tarifverträgen zu prüfen, ob zusätzliche Urlaubstage bei bestimmten Ereignissen (z.B. Familienfeiern, Tod von Angehörigen, längere Betriebszugehörigkeit o.ä.) zu gewähren sind. Die Jahresurlaubstage erhöhen sich mit höherer Betriebszugehörigkeit.

7. Gibt es gesetzliche Mindestlöhne?

Es gibt gesetzliche und tarifvertragliche Mindestlöhne. Der gesetzliche Mindestlohn für die Angestellten bis zu 25 Jahre Berufserfahrung beträgt rund 586 € (zzgl.einiger Zuwendungen, so bei Verheirateten), und bei 22,83 Euro Tageslohn für die Arbeiter bis zu 25 Jahre Berufserfahrung. Die tarifvertraglichen Mindestlöhne sind nach Kategorien von Arbeitnehmern und der Berufserfahrung festgelegt. In jedem griechischen Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer einer Einstellungskategorie zugeordnet, aus der sich sein gesetzlicher oder ggf. tarifvertraglicher Mindestlohn ergibt.

8. Was versteht ein griechischer Arbeitnehmer unter Nettolohn?

Spricht ein in Griechenland wohnhafter Arbeitnehmer von Nettolohn, so meint er den Bruttolohn nach Abzug der Sozialabgaben. Vom „griechischen Nettolohn“ sind also noch die Steuern abzuziehen, um auf den „deutschen Nettolohn“ zu kommen.
Darüber hinaus gibt es in Griechenland einen Quellensteuerabzug auf Löhne. Der Arbeitgeber ist gemäß Art. 57 G. 2238/1994 verpflichtet, die Steuern des Arbeitnehmers einzubehalten.

9. Was ist bei der Verhandlung der Entlohnung der Arbeitnehmer zu beachten?

Grundsätzlich besteht in Griechenland bei Arbeitnehmern die Tendenz, ihre Forderungen zunächst sehr hoch anzusetzen. Sie gehen aber nicht immer davon aus, dass sie diese Forderungen durchsetzen können.

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Lohnsteuerbelastung der Arbeitnehmer in Griechenland geringer ausfällt als die Steuerbelastung der in Deutschland versteuernden Arbeitnehmer. Der Vergleich von Bruttolöhnen für die entsprechenden Positionen bei Unternehmen, die in Deutschland und in Griechenland tätig sind, wird also in der Praxis zu Ungleichheiten führen.

Bei Vertriebsmitarbeitern ist zu beachten, dass das Fixgehalt nicht zu hoch sein sollte. Es ist zu empfehlen, einen relativ hohen variablen Teil aufzunehmen. In der Regel ist es schwierig, zu einem späteren Zeitpunkt von einmal zugestandenen Fixgehältern wieder abzurücken, da in den status quo kaum eingegriffen werden kann

10. Wie ist die Steuerbelastung für Arbeitnehmer in Griechenland im Vergleich zu Deutschland?

Die Steuerbelastung für Arbeitnehmer in Griechenland sieht nach den letzten Gesetzesänderungen auf der Grundlage der Gesetze 4386/2016 und 4387/2017 wie folgt aus (auf der linken Seite ist die Höhe des Jahreseinkommens zu ersehen, und auf der rechten Seite der entsprechende Steuersatz:

0 – 20.000 22 %
20.001 – 30.000 29 %
30.001 – 40.000 37 %
40.001 – 45 %

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Beträge sich nun aufgrund neuer Vereinbarungen mit den Geldgebern Griechenlands ändern können / werden.

Auch der noch bestehende Steuerfreibetrag für Lohn- und Gehaltsempfänger, der derzeit zwischen 8.636,35 € und 9.545,45 € liegt, wird aller Wahrscheinlichkeit nach gemindert.

11. Wie hoch sind in Griechenland die Sozialabgaben?

Gem. den Artt. 38 und 41 des Gesetzes 4387/2016 sehen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge ab dem 01.01.2017 wie folgt aus:

AN AG Gesamt
Hauptrente 6,67% 13,33% 20,00%
Gesundheit (Sachzuwendungen) 2,15% 4,30% 6,45%
Gesundheit (Geldzuwendungen) 0,40% 0,25% 0,65%
Gesamt 9,22% 17,88% 27,10%

12. Kann der Arbeitnehmer an seinem Wohnort einen Telefon- und Faxanschluss einrichten?

Zur Reduzierung der Verwaltungskosten wird bei Vertriebsmitarbeitern häufig in deren Wohnung ein Telefon- und Faxanschluss eingerichtet. Dies ist rechtlich zulässig. Der Telefon- und Faxanschluss sollte jedoch von dem privaten Telefon- und Faxanschluss getrennt sein. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der Vertrag des Arbeitnehmers endet. Es sollte schriftlich geregelt werden, was nach Beendigung des Arbeitsvertrages mit diesem Telefon- und Faxanschluss geschieht.

In der Praxis wird es für in Griechenland nicht niedergelassene Unternehmen nicht möglich sein, einen solchen Telefon- und Faxanschluss auf das Unternehmen anzumelden. Der Arbeitnehmer muss demnach diesen Telefon- und Faxanschluss auf seinen Namen anmelden und die Kosten entsprechend als verauslagt in Rechnung stellen.

Es ist darauf zu achten, dass die Art und Weise der Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht dazu führt, dass die griechischen Behörden das Vorliegen einer Betriebsstätte im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens annehmen. Der Arbeitnehmer darf generell und insbesondere bei Erklärungen gegenüber den griechischen Steuerbehörden nicht als die griechische Niederlassung des deutschen Unternehmens auftreten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass von den griechischen Behörden für die in Griechenland erzielten Gewinne Steueransprüche gegenüber dem deutschen Unternehmen geltend gemacht werden. Auch könnte in diesem Fall verlangt werden, dass das deutsche Unternehmen für seine in Griechenland getätigten Umsätze eine zusätzliche Buchhaltung und Bilanz nach griechischem Recht führt.

13. Kann ich das bei Streitigkeiten mit Arbeitnehmern zuständige Gericht vertraglich bestimmen?

Der Arbeitnehmer kann stets bei dem zuständigen Arbeitsgericht seines Wohnorts klagen. Eine Gerichtsstandvereinbarung, die im Arbeitsvertrag bestimmt, dass die Gerichte am Sitz des Arbeitgebers zuständig sind, ist nichtig. Eine solche Gerichtsstandvereinbarung könnte lediglich nach Entstehen der Streitigkeit getroffen werden.

Der Arbeitnehmer kann auch am Sitz des Arbeitgebers klagen. Der Arbeitgeber kann am Sitz des Arbeitnehmers oder am Ort, an welchem die Leistung erbracht wird, klagen.

[Rechtsquellen: Art. 22, 664 griechische ZPO]

Sie wünschen Beratung zum Vertragsschluss mit einem Arbeitnehmer in Griechenland? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Angelochori, Herr Rechtsanwalt Abraam Kosmidis, berät Sie gerne: kosmidis@cbbl-lawyers.de, Tel. +30 - 23 - 920 571 67


Stand der Bearbeitung: Mai 2017