Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Griechenland
CBBL Rechtsanwalt und Dikigoros Abraam Kosmidis, Kanzlei KPAG - Kosmidis & Partner, Angelochori
Abraam Kosmidis
Rechtsanwalt und Dikigoros
KPAG - Kosmidis & Partner
Angelochori


Unselbständige Zweigniederlassung in Griechenland

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Angelochori, Herrn Rechtsanwalt Abraam Kosmidis, kosmidis@cbbl-lawyers.de, Tel. +30 - 23 - 920 571 67, www.rechtsanwalt-griechenland.de


Unselbständige Zweigniederlassung in Griechenland

  1. Ist eine unselbständige Zweigniederlassung meiner deutschen Gesellschaft eine juristisch unabhängige Einheit?
  2. Mit wem kommen die Verträge zustande, die von meiner unselbständigen Zweigniederlassung angebahnt werden?
  3. Welchen Steuern unterliegt die unselbständige Zweigniederlassung, den deutschen oder den griechischen?
  4. Nach welchen Vorschriften muss ich die Bilanz erstellen und die Buchhaltung führen, nach griechischen oder nach deutschen?
  5. Wie vermeide ich eine Doppelbesteuerung?
  6. Was sind die Vorteile der Gründung einer Gesellschaft im Vergleich zur Gründung einer unselbständigen Zweigniederlassung?
  7. Wie gründe ich eine unselbständige Zweigniederlassung?

Antworten:

1. Ist eine unselbständige Zweigniederlassung meiner deutschen Gesellschaft eine juristisch unabhängige Einheit?

Eine unselbständige Zweigniederlassung Ihrer deutschen Gesellschaft (z.B. Vertriebsförderungsbüro) ist keine juristisch unabhängige Einheit.

Steuerlich wird die unselbständige Zweigniederlassung aber wie eine unabhängige Einheit behandelt.

2. Wem kommen die Verträge zustande, die von meiner unselbständigen Zweigniederlassung angebahnt werden?

Sämtliche Verträge mit Kunden, Arbeitnehmern oder sonstigen Dritten kommen mit der in Deutschland ansässigen Muttergesellschaft zustande. Die unselbständige Zweigniederlassung kann nie Vertragspartner sein, da sie keine selbständige juristische Einheit (d.h. keine juristische Person wie z.B. eine Gesellschaft) ist.

3. Welchen Steuern unterliegt die unselbständige Zweigniederlassung, den deutschen oder den griechischen?

Die unselbständige Zweigniederlassung wird steuerlich wie ein selbständiges Unternehmen behandelt.

Sie unterliegt somit der griechischen Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer.

4. Nach welchen Vorschriften muss ich die Bilanz erstellen und die Buchhaltung führen, nach griechischen oder nach deutschen?

Die unselbständige Zweigniederlassung Ihres deutschen Unternehmens wird steuerlich wie eine eigenständige Gesellschaft behandelt.

Dies bedeutet, dass auch bei einer unselbständigen Zweigniederlassung ein unabhängiger Buchungskreislauf für die griechische Niederlassung zu gewährleisten ist. Die Bilanzen sind nach griechischen Rechtsvorschriften zu erstellen.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Konten von Deutschland aus zu führen. Jedoch muss dies stets unter Einhaltung der griechischen Vorschriften und gemäß den griechischen Vorgaben erfolgen.

5. Wie vermeide ich eine Doppelbesteuerung?

Eine Doppelbesteuerung kann vermieden werden, wenn eine eindeutige Abgrenzung und Zuordnung von Aufwand und Umsatz der deutschen und der griechischen Einheit gewährleistet und klar dokumentiert wird.

Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn – wie häufig – im deutschen Unternehmen teilweise für die griechische Zweigniederlassung gearbeitet wird.

6. Was sind die Vorteile der Gründung einer Gesellschaft im Vergleich zur Gründung einer unselbständigen Zweigniederlassung?

  • Präsenz auf dem griechischen Markt: Der Kunde will häufig bei einem griechischen Unternehmen bestellen. Dies gilt insbesondere, wenn der Name der deutschen Gesellschaft in Griechenland nicht bekannt ist.
  • Im Verhältnis zur Verwaltung einer unselbständigen Zweigniederlassung entstehen bei der Verwaltung einer unabhängigen Gesellschaft keine Mehrkosten.
    Durch eindeutige Rechnungsstellung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft kann das Risiko einer Doppelbesteuerung verhindert werden.
  • Für in Deutschland ansässige und in Deutschland und Griechenland tätige Geschäftsführer oder Arbeitnehmer kann eine steuerlich sehr vorteilhafte Gestaltung der Entlohnung erfolgen.
  • Die deutsche Gesellschaft haftet nicht für die Geschäfte einer eigenständigen Gesellschaft in Griechenland, wohl aber für eine unselbständige Zweigniederlassung.

7. Wie gründe ich eine unselbständige Zweigniederlassung?

Zur Gründung einer unselbständigen Zweigniederlassung muss die deutsche Aktiengesellschaft und die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine gewisse Anzahl von Dokumenten (beglaubigte Abschrift der Vollmachtsurkunde des deutschen Vorstands bzw. des Geschäftsführers, beglaubigte Kopie des Handelsregisterauszugs, beglaubigte Kopie der Satzung des deutschen Unternehmens nebst beeidigter griechischer Übersetzung etc.) vorlegen. Die Unterlagen sind bei der Generalhandelskammer (sog, GEMI) -zumeist, aber nicht unbedingt- am geplanten Sitz der griechischen Niederlassung einzureichen. Ferner ist ein rechtlicher Vertreter zu bestellen. Die Gründung unterliegt der Publizitätspflicht.

Sie wünschen Beratung zur unselbständigen Zweigniederlassung in Griechenland? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Angelochori, Herr Rechtsanwalt Abraam Kosmidis, berät Sie gerne: kosmidis@cbbl-lawyers.de, Tel. +30 - 23 - 920 571 67


Stand der Bearbeitung: Mai 2017