Vorteile der möglichen Gesellschaftsformen in Griechenland
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Angelochori, Herrn Rechtsanwalt Abraam Kosmidis, kosmidis@cbbl-lawyers.de, Tel. +30 - 23 - 920 571 67, www.rechtsanwalt-griechenland.de
- Welche Gesellschaftsformen kommen in Betracht?
- Wie ist das Standing der verschiedenen Gesellschaftsformen in Griechenland?
- Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen der EPE und der AE?
- Wann kommt die Gründung einer EPE in Betracht?
- Wie hoch sind die Gründungskosten bei den verschiedenen Gesellschaftsformen
Antworten:
1. Welche Gesellschaftsformen kommen in Betracht?
Grundsätzlich wird, wie allgemein üblich, in Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden.
Zu den Personengesellschaften zählen die Offene Handelsgesellschaft OHG (OE: Omorythimi Eteria), die Kommanditgesellschaft KG (EE: Eterorythimi Eteria) und die stille Gesellschaft griechischen Rechts.
Kapitalgesellschaften sind die griechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EPE: Eteria Periorismenis Efthinis), die griechische Aktiengesellschaft (AE: Anonymi Eteria), die griechische Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA (Eterorithmi Eteria kata metochon), ferner auch die Genossenschaften.
Im Jahr 2012, genauer gesagt mit Gesetz 4072/2012 wurde in Griechenland auch die private Kapitalgesellschaft, die sog. IKE, eingeführt, die weitestgehend an die griechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der EPE, angelehnt wurde. Im Gegensatz zu der EPE kann diese in einem sehr schnellen Verfahren binnen weniger Tage gegründet werden. Zudem setzt die IKE, wie mittlerweile auch die EPE, keine Mindeststammeinlage voraus, sondern kann mit einem Kapital ab 1 € gegründet werden. Ein wesentlicher Unterschied zu der EPE liegt darin, dass sie auch mit einfachem privatschriftlichem Vertrag gegründet werden kann, so dass keine notarielle Beurkundung notwendig ist. Zudem stellt die IKE eine an die stetig voranschreitenden Entwicklungen der markt- und wirtschaftsrechtlichen Gegebenheiten angepasste, modernisierte, flexible und gegenüber der in ihren Strukturen eher starren EPE fortschrittliche Gesellschaftsform dar.
Als Mischform existiert in Griechenland ferner die aus Deutschland bekannte GmbH & Co. KG (EPE & SIA EE). Dabei handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft (Personengesellschaft), deren alleinig haftende Gesellschafterin eine GmbH (Kapitalgesellschaft) ist.
Personengesellschaften werden für die Gründung eines ausländischen Unternehmens in Griechenland, mit Ausnahmen der GmbH & Co. KG griechischen Rechts, weitestgehend bereits aufgrund der weitreichenden Haftung nicht in Frage kommen.
Daher gründen ausländische Unternehmen in Griechenland in den meisten Fällen entweder eine GmbH griechischen Rechts oder eine Aktiengesellschaft, seltener eine GmbH & Co. KG. In den letzten Jahren ist aus den vorgenannten Gründen aber eine verstärkte Bevorzugung der IKE zu verzeichnen.
Während die in Griechenland weit verbreiteten EPE und IKE, die im Übrigen auch mit einem Gesellschafter als „Ein-Mann Gesellschaft“ – Monoprosopi EPE oder Monoprosopi IKE entstehen und auch durch einen Geschäftsführer vertreten werden können, wird die in Griechenland ebenfalls weit verbreitete Aktiengesellschaft durch den Verwaltungsrat geleitet, welchem der Vorsitzende des Verwaltungsrats (Proedros Diikitikou simvouliou) vorsteht. Die Verwaltungsratsmitglieder müssen nicht unbedingt Aktionäre der Gesellschaft sein. Der „diefthinon simvoulos“ ist der Generaldirektor der Gesellschaft, dieser ist kein Gesellschaftsorgan und muss deshalb auch nicht zwingend bestellt werden. Die griechische Aktiengesellschaft hat gewisse Ähnlichkeit mit der vereinfachten französischen Aktiengesellschaft SAS (Société par actions simplifiée). Die in Deutschland bekannte Aktiengesellschaft mit Vorstand und Aufsichtsrat existiert in dieser Form in Griechenland hingegen nicht.
Die Aktiengesellschaft griechischen Rechts hat einen Verwaltungsrat mit meist drei oder fünf Verwaltungsratsmitgliedern sowie einen Generaldirektor. Die Aktiengesellschaft (AE) bietet sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten. Bei der Gründung benötigt man mittlerweile aufgrund aktueller Gesetzesänderung mindestens einen (statt früher zwei) Aktionäre. Damit wird die Form der Ein-Mann-Aktiengesellschaft wie bei der Ein-Mann-GmbH oder der Ein-Mann-IKE auch in Griechenland ermöglicht. Bei einer späteren Übertragung der Aktienanteile kann die Gesellschaft ausnahmsweise auch dann fortbestehen, wenn sich sämtliche Aktien in der Hand eines Aktionärs befinden. In diesem Fall bestehen jedoch besondere Regelungen im Zusammenhang mit der Buchführung der Gesellschaft.
2. Wie ist das Standing der verschiedenen Gesellschaftsformen in Griechenland?
Die GmbH griechischen Rechts (EPE) sowie die private Kapitalgesellschaft IKE werden vorwiegend für kleine, mittlere bzw. mittelständische Unternehmen genutzt. Insbesondere familiengeführte Gesellschaften werden traditionell in Form der EPE -und mittlerweile auch der IKE- geführt.
Auch die griechische Aktiengesellschaft (AE) hat eine weite Verbreitung gefunden, weil sie nicht so strenge Anforderungen wie z.B. die deutsche Aktiengesellschaft stellt und einige Ähnlichkeiten mit der „vereinfachten“ französischen Aktiengesellschaft SAS aufweist, während sie ein relativ hohes Ansehen bei den Geschäftspartnern, Banken etc. genießt.
Heute haben die griechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EPE), die private Kapitalgesellschaft IKE und die Aktiengesellschaft (AE) die anderen Gesellschaftsformen, so auch die restlichen Formen der Kapitalgesellschaften weitgehend verdrängt. Der Vorteil dieser drei Gesellschaftsformen besteht in den relativ flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere die IKE als auch die AE können gut an die Herausforderungen des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden.
Bei der Aktiengesellschaft müssen Abschlussprüfer bestellt werden, welche während des Geschäftsjahres die Buch- und Geschäftsführung der AE zu überwachen haben. Dies hat den positiven Nebeneffekt zur Folge, dass die AE auch beim Auftreten gegenüber den Banken ein bevorzugtes Medium darstellt.
Die griechische GmbH & Co. KG (EPE & SIA EE) als Personengesellschaft mit der Komplementärs-GmbH als alleinig haftende Gesellschafterin vereinigt die Vorteile der GmbH/EPE, also insbesondere der Haftungsbeschränkung auf das einbezahlte Stammkapital mit der relativ einfachen Gesellschaftsführung der KG (EE). Trotz dieser Vorteile hat die GmbH & Co. KG/EPE & SIA EE bislang noch keine nennenswerte Verbreitung in Griechenland gefunden, vor allem seitdem die steuerliche Behandlung aller Gesellschaftsformen ähnlich ausfällt.
3. Was sind die wesentlichen Vorteile der AE und der EPE?
Folgende Möglichkeiten bzw. Vorteile gibt es bei der griechischen Aktiengesellschaft (AE: Anonymi Eteria):
- Das Standing der AE nach außen ist deutlich besser als das der EPE.
- Die Nichtabtretbarkeit von Aktien kann für einen gewissen Zeitraum vereinbart werden.
- Hohe Flexibilität beim Ein- und Austritt von Aktionären bzw. bei der Übertragung von Aktien.
- Aktionäre haben nur Rechte, hingegen bis auf die Leistung der übernommenen Kapitaleinlage keine Pflichten.
- Viele Änderungen können per Gesellschafterbeschlüsse unter Einhaltung des Publizitätsprinzips vorgenommen werden, ohne dass eine notarielle Beurkundung notwendig ist.
Die griechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung bietet folgende Vorteile:
- Vielfältige Möglichkeiten bei der Gestaltung der Satzung, so z.B. im Hinblick auf das Verhältnis der Gesellschafter untereinander (die diesbezüglichen Regelungen sind meist dispositiv) und bei den Gesellschafterversammlungen (für die Beschlussfassung müssen geringe zwingende Erfordernisse, so beispielsweise bei ganz bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Angelegenheiten die im Gesetz vorgesehenen Mehrheitsverhältnisse eingehalten werden).
- Geringerer finanzieller Aufwand, Mindestkapital mittlerweile ab 1 EUR bei der EPE gegenüber 24.000 bei der AE.
- Das GmbH-Recht ist flexibler als das strengere Recht der Aktiengesellschaften.
- Keine Abschlussprüfer als Pflichtorgane wie bei der AE erforderlich.
Die griechische private Kapitalgesellschaft IKE bietet folgende Vorteile:
- Hohe Flexibilität bei der Gestaltung der Satzung, so die Regelung sehr modernisierter Strukturen bei den Organen, neuer Einlageformen und kurzer Beschlussfassungsprozesse
- Keine notarielle Beurkundung notwendig
- Die Firmierung, aber auch die Satzung selbst können in nichtgriechischer Sprache, so beispielsweise in englischer Sprache verfasst sein
- Ein schnelles Gründungsverfahren im Rahmen eines One-Stop-Shops
- Die Möglichkeit der Einschränkung oder gar des Ausschlusses des Rechts auf Übertragung oder Belastung der Gesellschaftsanteile
- Bilanzen können auf der von der Gesellschaft einzurichtenden Homepage veröffentlicht werden
4. Wann kommt die Gründung einer EPE in Betracht?
Die Gründung einer EPE kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Gesellschaftsstruktur zunächst einfach und überschaubar gehalten werden soll, um eine möglichst flexible und kostengünstige Installierung der Gesellschaft im Ausland zu ermöglichen. Die Form der EPE ist auch dann passend, wenn keine hohe Gesellschafterfluktuation zu erwarten ist. Die EPE kann ferner unter der Voraussetzung geeignet sein, dass das Vertrauen in die Gesellschaftsform bei Kunden, Banken und anderen Dritten nicht unmittelbar im Vordergrund der Geschäftsverbindung steht und deshalb keine andere Rechtsform erfordert. Auch bei überwiegendem Geschäftsverkehr mit Privatkunden kann die EPE die richtige Gesellschaftsform sein.
In den betreffenden Fällen sollte aber auch immer die Form der IKE als Alternative berücksichtigt werden, insbesondere wenn die Prozesse innerhalb von verbundenen Unternehmen (so bei Mutter- und Tochtergesellschaft oder anderen Konzerngesellschaften) eher einfach und flexibel gehalten werden sollen. Dies sollte immer anhand des jeweiligen Gesellschaftsmodells und -zwecks sowie weiterer, rechtlicher und steuerlicher Aspekte zusammen mit einem Rechtsanwalt vorab eruiert werden.
5. Wie hoch sind die Gründungskosten bei den verschiedenen Gesellschaftsformen?
In Griechenland muss bei der Gründung einer AE und EPE sowohl ein Rechtsanwalt als auch ein Notar zur Durchführung der Gründungsformalitäten hinzugezogen werden. Bei der IKE bedarf es nur eines Rechtsanwaltes.
Die reinen Kosten für die Durchführung der Formalitäten bis zur Eintragung der Gesellschaft setzen sich wie folgt zusammen:
Bei der AE und EPE:
- Notarkosten ca. 300 - 500 EUR Grundbetrag + 1,3 % des Gesellschaftskapitals,
- Finanzamt 1 % Kapitalkumulationssteuer auf das Gesellschaftskapital,
- diverse Kosten für Veröffentlichungen, Gebühren zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer etc.,
Rechtsanwaltshonorar je nach Vereinbarung.
Bei der Gründung einer griechischen IKE fallen die vorgenannten Notarkosten gänzlich weg.
Vergleichsweise lässt sich festhalten, dass die Gründungskosten bei der AE am höchsten ausfallen, während sie bei der IKE einen geringeren Kostenbetrag ausmachen.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Angelochori, Herr Rechtsanwalt Abraam Kosmidis, berät Sie gerne: kosmidis@cbbl-lawyers.de, Tel. +30 - 23 - 920 571 67
Stand der Bearbeitung: 1. Mai 2017