Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Griechenland
CBBL Rechtsanwalt und Dikigoros Abraam Kosmidis, Kanzlei KPAG - Kosmidis & Partner, Angelochori
Abraam Kosmidis
Rechtsanwalt und Dikigoros
KPAG - Kosmidis & Partner
Angelochori


Besteuerung von Kapitalgesellschaften in Griechenland

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Angelochori, Herrn Rechtsanwalt Abraam Kosmidis, kosmidis@cbbl-lawyers.de, Tel. +30 - 23 - 920 571 67, www.rechtsanwalt-griechenland.de

  1. Wie hoch ist die Körperschaftssteuer in Griechenland?
  2. Unter welchen Voraussetzungen unterliegt meine Gesellschaft in Griechenland dem ermäßigten Steuersatz für kleine und mittelständische Unternehmen?
  3. Wie werden Verluste steuerlich behandelt?
  4. Was muss ich über die Gewerbesteuer wissen?
  5. Wie werden Dividenden besteuert?

Antworten:

1. Wie hoch ist die Körperschaftssteuer in Griechenland?

Gem. Art. 58 des griechischen EStG (G. 4172/2013) wurde der aktuelle Steuersatz für Kapitalgesellschaften auf 29 % für Gewinne, die im Jahr 2011 erwirtschaftet werden, festgesetzt.
Fast alle Gesellschaftsarten in Griechenland unterliegen dieser Körperschaftssteuer. Für die Besteuerung von Unternehmen sieht das griechische Steuerrecht neben der Körperschaftssteuer auch noch die Kapitalkonzentrationssteuer sowie die sog. Unternehmensmehrwertsteuer vor.

2. Unter welchen Voraussetzungen unterliegt meine Gesellschaft in Griechenland dem ermäßigten Steuersatz für kleine und mittelständische Unternehmen?

Einen ermäßigten Steuersatz für die Besteuerung von kleinen und mittleren Unternehmen gibt es in Griechenland nicht. Sämtliche griechische GmbHs und AGs werden bis auf wenige Ausnahmen (Versicherungsunternehmen und Banken) mit demselben Steuersatz besteuert.
Gleichwohl existieren Steuererleichterungen für bestimmte Fälle der Fusion und Umwandlung sowie bei Vermögenszuwächsen aus Immobilienbesitz. Das wesentliche Gesetzeswerk, aus dem diese Steuervorteile für Unternehmen hervorgehen, ist das Gesetzesdekret 1297/1972.

3. Wie werden Verluste steuerlich behandelt?

Verluste aus einem Geschäftsjahr sind für die fünf nächsten Geschäftsjahre vortragsfähig und können gegebenenfalls mit den anfallenden Gewinnen verrechnet werden. (Griechisches Einkommensteuergesetz Art 27 G. 4172/2013).

4. Was muss ich über die Gewerbesteuer wissen?

Das griechische Steuerrecht sieht für die Besteuerung von Unternehmen nur die drei bereits oben genannten Steuerarten vor. Gewerbesteuer fällt in Griechenland nicht an.

5. Wie werden Dividenden besteuert?

Gemäß dem Gesetz 4172/2013 unterliegt die Gewinnausschüttung einer griechischen GmbH, einer Besteuerung iHv 15%, und zwar unabhängig davon, ob die Gewinne an natürliche, juristische, inländische oder ausländische Personen ausgeschüttet werden.

Bei Ausschüttungen einer griechischen Aktiengesellschaft an ihre in einem anderen EU-Staat ansässige Muttergesellschaft besteht Steuerfreiheit, sofern die Bedingungen des Gesetzes 2578/1998 erfüllt sind, u.a. muss die ausländische Muttergesellschaft mit einem Anteil von mindestens 10 % und für die Dauer von mindestens 2 Jahren am Aktienkapital der griechischen Tochtergesellschaft beteiligt sein.

Bei einer griechischen offenen Handelsgesellschaft bzw. Kommanditgesellschaft erfolgt die Besteuerung mit 29% des gesamten Gewinns der Gesellschaft. Sonst fällt keine weitere Steuer für Dividenden an, es sei denn, dass die Gesellschaft relativ hohe Umsätze hat und somit der erhöhten Kategorie der Buchführungspflicht unterliegt.

Einen bemerkenswerten Unterschied stellt schließlich die Tatsache dar, dass die griechische Kommanditgesellschaft (Eterorhytmi Eteria) und die griechische offene Handelsgesellschaft (Omorhythmi Eteria) nach griechischem Recht als Personengesellschaften eigenständige Rechtssubjekte, also juristische Personen sind, während dies nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht der Fall ist. Nach dem deutsch-griechischen Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen diese Gesellschaften (unter gewissen Voraussetzungen auch die griechische Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Astiki Eteria)) als selbständige Rechtsperson dem Abkommen. Gewinne solcher griechischen Tochterpersonengesellschaften werden deshalb in Deutschland als Betriebsstättengewinne behandelt und genießen Steuerfreiheit.

6. Wichtige Informationen und Hinweise zur steuergünstigen Gestaltung der Entlohnung des in Deutschland ansässigen Geschäftsführers

Für Geschäftsführer, die sowohl in Deutschland als auch in Griechenland tätig sind und in Deutschland ihren Wohnsitz haben, sollte Folgendes beachtet werden:

Die Einkommensbesteuerung erfolgt in Griechenland nach Steuerklassen. Das Einkommen, das über den Grundfreibetrag hinausgeht, wird gemäß der nachfolgenden Tabelle besteuert:

Einkommen in € Steuersatz in %

0 - 20.000 22 %
20.001 - 30.000 29 %
30.001 - 40.000 37 %
ab 40.000 45 %

Auf die sich ergebende Einkommensteuer wird eine Steuerminderung vorgesehen, die sich, je nach der Anzahl der Kinder, auf 1.900 € bis 2.100 €, beläuft. Diese Steuerminderung stellt einen indirekten Grundfreibetrag dar. Dieser wird nur gewährt, sofern die steuerpflichtige Person Rechnungen und Belege für ihre Lebenshaltungskosten vorlegt, mithin muss sie ihren Wohnsitz in Griechenland unterhalten. Die Höhe der vorzulegenden Belege wird dabei nach der Höhe des Einkommens bestimmt.
Diese Vergütung muss in Deutschland nicht mehr versteuert werden. Sie unterliegt lediglich dem Progressionsvorbehalt und kann somit den durchschnittlichen Einkommensteuersatz in Deutschland erhöhen.

Für Arbeitnehmer und Selbständige besteht Sozialversicherungspflicht. Günstig ist dieses Modell allerdings nur, wenn in Griechenland die Zahlung von Sozialabgaben vermieden werden kann. In Griechenland sind keine Sozialabgaben zu leisten, sofern die Person, die die Entlohnung bezieht, den Nachweis erbringen kann, dass sie in Deutschland bereits sozialversichert ist. Als Nachweis verlangen die griechischen Sozialversicherungsträger in der Regel das Formblatt A1.

Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung von griechischen Sozialversicherungsabgaben besteht darin, den Geschäftsführer im Rahmen einer Arbeitnehmerentsendung in Griechenland zu beschäftigen. Dazu muss ein Arbeitnehmer auf Weisung seines deutschen Arbeitgebers eine Beschäftigung in Griechenland ausüben. Für die Dauer von bis zu zwölf Monaten gelten dann die deutschen Sozialversicherungsvorschriften weiter. Auch in diesem Fall stellen die deutschen Krankenkassen Bescheinigungen über die Erfüllung der Sozialversicherungspflicht aus.

Sie haben weitere Fragen zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften in Griechenland? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Angelochori, Herr Rechtsanwalt Abraam Kosmidis, berät Sie gerne: kosmidis@cbbl-lawyers.de, Tel. +30 - 23 - 920 571 67


Stand der Bearbeitung: Juni 2017