Mehrwertsteuer in Griechenland
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Angelochori, Herrn Rechtsanwalt Abraam Kosmidis, kosmidis@cbbl-lawyers.de, Tel. +30 - 23 - 920 571 67, www.rechtsanwalt-griechenland.de
Die hier formulierten Antworten werden Ihnen wesentliche, für die Praxis wichtige Hinweise zur Finanzierung eines griechischen Immobilienkaufes und zur Hypothekenbestellung unter griechischem Recht geben. Dabei werden auch solche Aspekte berücksichtigt, die im gewerblichen Bereich bzw. für institutionelle Anleger eine Rolle spielen. Am Ende werden auch die Kosten einer griechischen Hypothekenbestellung (Privatkauf sowie gewerbliche Finanzierung) dargestellt. Den Fragenkatalog sowie die Antworten hat Ihnen die im deutsch-griechischen Rechtsverkehr spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei KOSMIDIS UND PARTNER ANWALTSGESELLSCHAFT mit Büros in Thessaloniki und Athen, Griechenland erstellt.
- Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in Griechenland?
- Muss ich bei Warensendungen nach Griechenland die Mehrwertsteuer in Griechenland abführen?
- Muss ich bei der Erbringung von Dienstleistungen in Griechenland die Mehrwertsteuer in Griechenland abführen?
- Muss ich bei Warenlieferungen in Verbindung mit der Erbringung einer Dienstleistung in Griechenland (z.B. Montage einer verkauften Maschine) die Mehrwertsteuer in Griechenland abführen?
- Wie kann ich die Mehrwertsteuer in Griechenland abführen?
- Wie bekomme ich eine griechische Umsatzsteueridentnummer?
- Welche Vorteile bringt für mich die Bestellung eines Steuerbevollmächtigten, der meine Mehrwertsteuerangelegenheiten regelt?
- Wo sitzt das für mich zuständige Finanzamt?
Antworten:
1. Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in Griechenland?
Der griechische Mehrwertsteuersatz liegt derzeit bei 24 %.
Ausnahmen gibt es bis zum Ende des Jahren 2017 für einige besondere Inseln. Für die restlichen Regionen Griechenlands, einschließlich der nicht die vorgenannten Ausnahme einbezogenen Inseln, gelten für bestimmte, gesetzlich festgelegte Kategorien von Gütern und Dienstleistungen ausnahmsweise ermäßigte Mehrwertsteuersätze von 13% (beispielsweise Hotelaufenthalte) und 6% (Theatertickets, Schubücher).
2. Muss ich bei Warensendungen nach Griechenland die Mehrwertsteuer in Griechenland abführen?
Grundsätzlich mit Umsatzsteuer belegt sind
- Güterlieferungen und Unternehmensleistungen innerhalb Griechenlands
- Güterimporte nach Griechenland
- Der innergemeinschaftliche Erwerb von Gütern gegen Entgelt zwischen umsatzsteuerpflichtigen Personen
- Der innergemeinschaftliche Erwerb von Gütern, die speziellen Verbrauchssteuern unterliegen.
Unter den folgenden Voraussetzungen müssen Sie bei Warensendungen nach Griechenland jedoch keine Mehrwertsteuer in Griechenland abführen:
- Ihr Abnehmer ist ein Unternehmer,
- die Umsatzsteueridentnummern des Lieferanten und des Abnehmers sind beide auf der Rechnung angegeben und
- die Umsatzsteueridentnummern des Lieferanten und des Abnehmers sind beide in der V.I.E.S. Datenbank registriert
- Sie können nachweisen, dass die Lieferung der Waren nach Griechenland erfolgt ist (z.B. durch Lieferschein, Rechnung, Versendungsbelege etc.)
Sind diese Voraussetzungen sämtlich erfüllt, so ist die Lieferung für das deutsche Unternehmen mehrwertsteuerfrei.
3. Muss ich bei der Erbringung von Dienstleistungen in Griechenland die Mehrwertsteuer in Griechenland abführen?
Die Erbringung von Dienstleistungen durch eine umsatzsteuerpflichtige Person eines EU-Staates an eine andere umsatzsteuerpflichtige Person mit Sitz in Griechenland („Business to Business“) ist generell in Griechenland umsatzsteuerpflichtig.
Im Gesetz werden jedoch einige Ausnahmen von dieser generellen Regel vorgesehen, die von der zu erbringenden Leistung abhängig sind.
Ist der Leistungsempfänger keine umsatzsteuerpflichtige Person, werden die Dienstleistungen gemäß der generellen Regel am Ort des Leistungserbringers besteuert. Auch in diesem Fall sieht das griechische Gesetz einige Ausnahmen vor.
4. Muss ich bei Warenlieferungen in Verbindung mit der Erbringung einer Dienstleistung in Griechenland (z.B. Montage einer verkauften Maschine) die Mehrwertsteuer in Griechenland abführen?
Grundsätzlich sind Warenlieferungen nach Griechenland umsatzsteuerfrei (siehe bereits oben).
Eine Warenlieferung aus einem anderen EU-Staat in Verbindung mit einer Dienstleistung oder Montage in Griechenland wird in Griechenland als Warenlieferung besteuert.
Das bedeutet, dass Sie eine griechische Umsatzsteueridentnummer beantragen müssen und die Mehrwertsteuer für die Gesamtleistung in Griechenland einziehen und abführen müssen.
5. Wie kann ich die Mehrwertsteuer in Griechenland abführen?
Voraussetzung ist zunächst, dass Sie bei dem für Ihr Unternehmen zuständigen Finanzamt (siehe dazu unten) eine griechische Umsatzsteueridentnummer beantragen.
Zur Abführung der bei Ihrem Kunden eingezogenen Mehrwertsteuer müssen Sie unter der zugeteilten Umsatzsteueridentnummer eine Mehrwertsteuererklärung elektronisch abgeben und die entsprechenden Beträge an den griechischen Staat abführen.
Die Mehrwertsteuererklärung ist für AGs und GmbHs bis zum 26. eines jeden Monats elektronisch abzugeben. Einzelunternehmer, KGs und OHGs etc., die Bücher der zweiten Kategorie führen, müssen die Mehrwertsteuererklärungen vierteljährlich bis zum 26. des ersten Monats im neuen Quartal abgeben.
Sowohl bei der Beantragung der Umsatzsteueridentnummer als auch bei der Erklärung und Abführung der Mehrwertsteuer kann die Bestellung eines griechischen Steuerbevollmächtigten von großem Nutzen sein.
6. Wie bekomme ich eine griechische Umsatzsteueridentnummer?
Die griechische Umsatzsteueridentnummer muss bei dem für Ihr Unternehmen in Griechenland zuständigen Finanzamt (siehe dazu unten) beantragt werden.
Der Antrag muss auf einem griechischen Formular gestellt werden und ist in griechischer Sprache abzufassen. Diesem Formular ist ein Nachweis (im Original) darüber beizufügen, dass der Antragsteller als steuerpflichtiges Unternehmen eingetragen ist, auf dem auch die deutsche Umsatzsteueridentnummer des Unternehmens angegeben ist.
Nach Prüfung des Antrags wird Ihrem Unternehmen eine Umsatzsteueridentnummer zugeteilt, die Sie bei der Erbringung von Leistungen verwenden müssen, die in Griechenland umsatzsteuerpflichtig sind.
Alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Beantragung der Umsatzsteueridentnummer sowie der übrigen Mehrwertsteuerangelegenheiten können über einen Steuerbevollmächtigten abgewickelt werden.
7. Welche Vorteile bringt für mich die Bestellung eines Steuerbevollmächtigten, der meine Mehrwertsteuerangelegenheiten regelt?
Ein Steuerbevollmächtigter kann für Ihr Unternehmen eine reibungslose Abrechnung mit Ihren Kunden in Griechenland gewährleisten.
Der Steuerbevollmächtigte ist dazu verpflichtet, die steuerlichen Änderungen ständig zu überwachen und Sie über alle aktuellen Entwicklungen zu informieren.
Vor allen Dingen überwacht der Steuerbevollmächtigte die fristgerechte Abgabe der Mehrwertsteuererklärungen sowie die Vermeidung von Verspätungszuschlägen.
In Griechenland können bei nicht fristgerechter Erledigung der Mehrwertsteuerangelegenheiten erhebliche Verspätungs- und Säumniszuschläge drohen.
Die Sanktionen bei der Verletzung steuerrechtlicher Pflichten hängen von Art und Ausmaß des Verstoßes ab. Dabei kann eine rein verwaltungsrechtliche oder aber auch eine strafrechtliche Sanktion verhängt werden.
Werden Steuererklärungen überhaupt nicht oder verspätet eingereicht, muss ein Bußgeld entrichtet werden. Die Höhe des Bußgeldes wird nach dem Ermessen des jeweiligen Finanzamtes bestimmt und kann demnach je nach Finanzamt variieren. Zusätzlich zum Bußgeld wird ein Zuschlag in Höhe von 1,5 % auf den zu zahlenden Mehrwertsteuerbetrag erhoben. Handelt es sich bei der Mehrwertsteuererklärung um ein Mehrwertsteuerguthaben wird lediglich das Bußgeld ohne Zuschlag auferlegt.
Im Falle der Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung werden strafrechtliche Sanktionen verhängt. Die Konsequenzen und die Höhe der Sanktionen werden dabei nach der Höhe der hinterzogenen Beträge bemessen. Zudem kann die Ablehnung der Geschäftsbücher durch das Finanzamt und damit die Schließung der Gesellschaft drohen.
8. Wo sitzt das für mich zuständige Finanzamt?
Für Unternehmen mit Sitz in Griechenland ist das örtliche Finanzamt am Firmensitz zuständig.
Für Unternehmen, welche keinen Sitz in Griechenland haben, sowie für natürliche Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Finanzamt für ausländische bzw. im Ausland wohnende Personen und Gesellschaften zuständig, welches seinen Hauptsitz in Athen hat. Die Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten ist in diesen Fällen von Gesetzes wegen erforderlich.
Sie wünschen Beratung zur Mehrwertsteuer in Griechenland? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Angelochori, Herr Rechtsanwalt Abraam Kosmidis, berät Sie gerne: kosmidis@cbbl-lawyers.de, Tel. +30 - 23 - 920 571 67
Stand der Bearbeitung: Mai 2017