Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Hong Kong
CBBL Solicitor (Hong Kong) & Attorney at Law (Germany) Stefan Schmierer, Kanzlei Ravenscroft & Schmierer, Hong Kong Western District
Stefan Schmierer
Solicitor (Hong Kong) & Attorney at Law (Germany), Ravenscroft & Schmierer, Hong Kong Western District


Streitbeilegung in Hong Kong

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herrn Rechtsanwalt Stefan Schmierer, schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899, www.rs-lawyers.com.hk


Grundlegende Informationen zu den Möglichkeiten der Streitbeilegung in Hong Kong mit wichtigen Hinweisen für ausländische Unternehmen, die in eine Streitigkeit mit Bezug zu Hong Kong involviert sind.

Das Rechtssystem in Hong Kong orientiert sich am englischen Common Law System, welches auf Präzedenzfälle zurückgreift. Das Rechtssystem ist dem des Vereinigten Königreichs sehr ähnlich, da Hong Kong eine frühere britische Kolonie ist.

1. Wie ist die ordentliche Gerichtsbarkeit in Hong Kong gestaltet?

Der Gerichtsaufbau in Hong Kong ist mehrstufig: Es gibt die allgemeine Gerichtsbarkeit, welche zuständig ist für Zivilklagen aller Art und es gibt spezielle Gerichte, die sich mit Spezialgebieten, wie etwa dem Arbeitsrecht befassen. Daneben kann eine Revision zum nächsthöheren Gericht sowie gegebenenfalls eine Revision zum höchsten Gericht in Hong Kong angestrebt werden.

Gerichtssprachen sind Englisch oder Kantonesisch. Ein Übersetzer wird vom Gericht auf Antrag bestellt oder die Verhandlungssprache auf Englisch festgesetzt, falls eine Partei nicht aus Hong Kong stammt.

2. Was ist der Unterschied zwischen einem Solicitor und einem Barrister in Hong Kong?

Wie in anderen Commonwealth Ländern besteht in Hong Kong eine Unterscheidung zwischen dem Solicitor und dem Barrister.

Ein Hong Konger Solicitor ist mit einem deutschen Rechtsanwalt vergleichbar. Er berät seine Mandanten, erstellt oder überarbeitet Verträge oder fertigt Schriftsätze an das Gericht an. Der Solicitor darf jedoch die Mandanten nicht vor Gericht vertreten. Dafür benötigt man einen Barrister: Seine einzige Aufgabe ist es, den Mandanten vor Gericht zu vertreten. Dieser soll als neutrale Person dazwischengeschaltet werden und dem Richter die Sach- und Rechtslage erklären, ohne dem Feld des Mandanten zuzugehören.

3. Wie ist die Schiedsgerichtsbarkeit in Hong Kong gestaltet?

In den letzten 70 Jahren hat sich Hong Kong zu einem Zentrum für internationale Schiedsgerichtsbarkeit entwickelt, was an der Stellung als internationales Finanzzentrum lieht aber auch an der Öffnung von China in den letzten 20 Jahren. Die Öffnung führte dazu, dass viele ausländische Unternehmen den Markteintritt nach China von Hong Kong aus vollzogen bzw. chinesische Unternehmen einen Markteintritt in ausländische Märkte über Hong Kong planten. Dies führte zu einer Ansammlung von Joint-Venture- sowie Holdinggesellschaften in Hong Kong und es lag auf der Hand, für in Zusammenhang stehende Streitigkeiten den Gerichtsstand Hong Kong zu wählen.

Bereits 1985 wurde das Hong Kong International Arbitration Centre HKIAC errichtet. Das HKIAC verfügt über eine Liste international erfahrener Schiedsrichter, von denen die Parteien wählen können (sie können auch Schiedsrichter wählen, die nicht auf der Liste stehen) und eigene Schiedsgerichtsregeln. Um mit aktuellen internationalen Entwicklungen Fuß zu halten, werden diese Regeln regelmäßig auf den neusten Stand gebracht.

Die Regierung in Hong Kong hat zur Unterstützung der Regeln des HKIAC ein spezielles Gesetz für Schiedsgerichtsbarkeit (Arbitration Ordinance AO) erlassen, welches sich hauptsächlich mit dem Verhältnis der ordentlichen Gerichte zu Schiedsverfahren befasst. Es regelt, ob und wie die allgemeinen Gerichte einstweilige Anordnungen und Verfügungen erlassen können, die sich auf laufende Schiedsverfahren beziehen.

Im Allgemeinen sind Hong Konger Gericht Schiedsverfahren gegenüber sehr freundlich eingestellt und es kommt sehr selten vor, dass eine Entscheidung von einem Schiedsgericht von einem Hong Konger Gericht aufgehoben oder geändert wird.

Sie haben weitere Fragen zu den Möglichkeiten der Streitbeilegung in Hong Kong? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herr Rechtsanwalt Stefan Schmierer, berät Sie gerne: schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899


Stand der Bearbeitung: Juli 2023