Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Hong Kong
CBBL Solicitor (Hong Kong) & Attorney at Law (Germany) Stefan Schmierer, Kanzlei Ravenscroft & Schmierer, Hong Kong Western District
Stefan Schmierer
Solicitor (Hong Kong) & Attorney at Law (Germany), Ravenscroft & Schmierer, Hong Kong Western District


Wettbewerbsrecht in Hong Kong (Competition Ordinance)

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herrn Rechtsanwalt Stefan Schmierer, schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899, www.rs-lawyers.com.hk


Lange Jahre war Hong Kong eine der wenigen Jurisdiktionen, das über kein Wettbewerbs- und/ oder Kartellgesetz verfügte. Dies hatte zur Folge, dass sich in Hong Kong ein recht abgeschotteter Markt von lokalen Anbietern entwickeln konnte, die den Markt unter sich aufteilten und denen es gelang, andere internationale Wettbewerber hierdurch fernzuhalten.
Zu sehen ist dies zum Beispiel am Immobiliensektor, der von wenigen familiengeführten Hong Konger Unternehmen dominiert wird, mit der Folge, dass Hong Kong inzwischen die teuersten Immobilienpreise der Welt aufweist.
Weiterhin ist dies zu sehen an der Aufteilung des Nahrungsmittelmarktes, der von zwei lokalen Ketten (Wellcome und Park N‘ Shop) dominiert wird. Diese gehören ebenfalls zu familiengeführten Immobilienkonglomeraten, denen es dann durch entsprechende Absprachen gelang, andere internationale Supermarktketten wie WalMart, Carrefour, etc. aus Hong Kong fern zu halten, bzw. welche dann den Standort Hong Kong wieder aufgaben.

Nachdem auch die Hong Konger Regierung erkannte, dass dieser Zustand die Lebensumstände in Hong Kong negativ beeinträchtigt, wurde im Juni 2012 nach über 3 jähriger Beratung das Wettbewerbs- und Kartellgesetz (Competition Ordinance) verabschiedet, welches dann nach drei weiteren Jahren im Dezember 2015 in Kraft trat. Während diesen drei Jahren wurde eine Competition Commission und ein Competition Tribunal gebildet, wobei die Commission die Aufgabe hat, die Einhaltung des Gesetzes zu überprüfen und eventuelle Vergehen zu ermitteln. Sollte ein Gesetzesverstoß vorliegen, so kann die Commission ein Verfahren vor dem Tribunal anstoßen, wobei das Tribunal dieselben Rechte und Aufgaben hat, wie das ordentliche Hong Konger Gericht (Court of First Instance).

Vom Inhalt her ist die Competition Ordinance ähnlich aufgebaut wie andere Wettbewerbsgesetze weltweit und regelt drei verschiedene Bereiche:

1. Die „First Conduct Rule“ verbietet Absprachen zwischen Markteilnehmern, beispielsweise abgesprochene Preise, örtliche Aufteilung des Marktes, Absprachen bei der Abgabe von Angeboten (bid-rigging), etc.
Allerdings findet diese Regelung keine Anwendung auf kleinere Unternehmen, deren gemeinsamer jährlicher Umsatz unter 200 Millionen HKD (ca. 24 Millionen Euro) liegt, da hier widerlegbar davon ausgegangen wird, dass Abreden dieser Größenordnung keinen oder lediglich geringen wettbewerblichen Schaden bringt.

2. Die „Second Conduct Rule“ verbietet das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung, um hierdurch die Auswahl für die Verbraucher und damit den Wettbewerb einzuschränken. Hierunter fallen vor allem das Anbieten von Waren unter dem Herstellungspreis, Exklusivitätsvereinbarungen, oder die Vereinbarung von Handelsbeschränkungen.
Anders als bei der First Conduct Rule gibt es allerdings keine genaue Grenze, wann ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat, sondern die Competition Commission macht dies an einer Reihe von Auslegungskriterien fest, welche in den Ausführungsvorschriften genauer beschrieben werden.
Weiterhin ist nicht jede der genannten Vereinbarungen von sich aus verboten, sondern diese Vereinbarung muss zum Ziel haben (wenn auch nicht zum alleinigen Ziel), den Wettbewerb zu behindern bzw. einzuschränken.

3. Die „Merger Rule“ soll Unternehmensübernahmen oder Zusammenschlüsse regeln, die den Wettbewerb einschränken könnten. Allerdings bezieht sich diese Regelung zurzeit lediglich auf den Telekommunikationsmarkt und nicht auf andere Märkte.

Direkte Auswirkung des Inkrafttretens des Gesetzes im Dezember 2015 war, dass viele Standesorganisationen, die ihren Mitgliedern in der Regel die Preise für bestimmte Leistungen vorgaben, dies mit sofortiger Wirkung stoppten, bzw. zurzeit prüfen. Zum Beispiel war es in der Vergangenheit die Regel, dass der tägliche Goldpreis für Juweliere und Goldhändler von zwei Standesvereinigungen der Goldschmiede vorgeschlagen wurde und praktisch alle Händler in Hong Kong diesem Vorschlag folgten. Da dies allerdings unter Umständen eine verbotene Preisabsprache nach der „First Conduct Rule“ darstellen kann, wurde dieses Prozedere gestoppt und der Goldpreis kann nun täglich von jedem Händler frei festgelegt werden; es ist aber dennoch zu beobachten, dass in einem so kleinen Markt wie Hong Kong sich Preisänderungen bei Konkurrenten sehr schnell verbreiten und andere Händler entsprechend nachziehen. Weitere Vereinigungen, die die Vorgabe von Preisen gestoppt haben, bzw. dies zurzeit prüfen sind unter anderem die Vereinigung der Containerbetreiber, Notars- und Rechtsanwaltskammer, und die Vereinigung der Versicherer.

Während des ersten Jahres des Inkrafttretens der Competition Ordinance gingen bei der Competition Commission fast 1.900 Beschwerden ein, von denen allerdings lediglich 130 eine genauere Prüfung rechtfertigen und die Competition Commission geht davon aus, dass lediglich ca. 10% dieser Fälle eine Anklage nach sich ziehen werden. Der erste Fall, der von der Competition Commission dem Competition Tribunal am 23. März 2017 vorgelegt wurde, handelt von einer illegalen Preisabsprache bei der Abgabe eines Angebots bei einer Ausschreibung. Eine private Vereinigung hatte eine Ausschreibung für die Installation eines neuen Servers gestartet und den fünf Unternehmen, die sich daran beteiligten und Angebote abgaben wird vorgeworfen, dass vier dieser Angebote absichtlich signifikant über dem Preis des fünften Angebots lagen und dieser fünfte Anbieter seine Preiskalkulation mit den übrigen Wettbewerbern per E-Mail teilte, was eine verbotene Absprache nach der „First Conduct Rule“ darstellt.

Weiterhin gab die Competition Commission an, in 2017 und den Folgejahren jeweils ca. 2 bis 3 Fälle zur Anzeige zu bringen. Unter anderem werden zurzeit weitere mögliche Absprachen auf dem Immobilienmarkt untersucht und auch die Gestaltung des Benzinpreises an Tankstellen ist zurzeit in Prüfung, da die Spritkosten in Hong Kong zu den höchsten der Welt zählen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herr Rechtsanwalt Stefan Schmierer, berät Sie gerne: schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899


Stand der Bearbeitung: Januar 2019