Aktuelle Devisenregeln in Marokko
(Stand 2025)
Veröffentlicht am 06.01.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Casablanca, Herrn Rechtsanwalt Dr. iur. Christian Steiner, c.steiner@cbbl-lawyers.de, Tel. +212 - 648 120 763, mideastlaw.de
Marokko verfolgt seit vielen Jahren einen schrittweisen Liberalisierungsprozess im Devisenrecht. Die geltenden Regeln basieren auf der Instruction Générale des Opérations de Change (IGOC) (Allgemeine Richtlinie für Devisengeschäfte) sowie auf der weitreichenden Delegation von Befugnissen an das Bankensystem. Für Unternehmen bedeutet dies eine grundsätzlich hohe Handlungssicherheit, zugleich aber auch die Notwendigkeit einer sauberen Dokumentation und Einhaltung bestimmter Abläufe. Dieses Update bietet einen kompakten Überblick darüber, was heute möglich ist, welche Vorgänge weiterhin eingeschränkt sind und was zu beachten ist, um Auslandsüberweisungen reibungslos durchzuführen.
- Eckpunkte des geltenden Devisenregimes in Marokko
- Welche Devisenvorgänge in Marokko sind weiterhin eingeschränkt oder genehmigungspflichtig?
- Voraussetzungen für erfolgreiche Auslandsüberweisungen von und nach Marokko
- Fazit und Ausblick zum Devisensystem in Marokko
1. Eckpunkte des geltenden Devisenregimes in Marokko
Die überwiegende Mehrheit der geschäftlichen Auslandszahlungen kann ohne vorherige Genehmigung des Office des Changes (marokkanische Devisenaufsicht) durchgeführt werden, sofern die Dokumentation vollständig ist und die IGOC eingehalten wird. Dazu gehören nahezu sämtliche Zahlungen im Zusammenhang mit Warenimporten, die den größten Teil der Devisenströme ausmachen. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäß vorgenommene Domiciliation im PortNet-System sowie das Vorliegen eines klaren Vertragswerks, einer Rechnung und transport- beziehungsweise zollrelevanter Unterlagen. Vorauszahlungen sind bis zu 30 Prozent frei möglich; bis zu 100 Prozent können ohne Genehmigung geleistet werden, wenn der Betrag unter 200.000 MAD liegt oder die Zahlung im Rahmen eines Dokumentengeschäfts erfolgt.
Auch der Import von Dienstleistungen ist weitgehend ohne Einsicht des Office des Changes zulässig, sofern ein Vertrag, eine Rechnung und ein Nachweis der tatsächlich erbrachten Leistung vorliegen. Für typische Dienstleistungen wie Beratung, Software-Lizenzen oder technische Unterstützung reicht diese Dokumentation in der Regel aus. Entsprechend können die meisten wiederkehrenden geschäftlichen Auslandszahlun-gen über das Bankensystem abgewickelt werden.
Ausländische Investoren profitieren weiterhin von der freien Transferierbarkeit von Dividenden und Gewinnen, sofern die Kapitalinvestitionen ordnungsgemäß registriert wurden und bilanzielle sowie steuerliche Voraussetzungen erfüllt sind. Marokkanischen Unternehmen wiederum steht die Möglichkeit offen, jährlich bis zu 200 Millionen MAD im Ausland zu investieren, wenn die IGOC-Bedingungen eingehalten werden. Start-ups können, wenn sie über das entsprechende staatliche Label verfügen, zusätzliche digitale Ausgaben direkt über Banken tätigen.
2. Welche Devisenvorgänge in Marokko sind weiterhin eingeschränkt oder genehmigungspflichtig?
Trotz einer weitreichenden Öffnung bestehen weiterhin klare Grenzen. Insbesondere konzerninterne Dienstleistungen, Kostenumlagen, globale Lizenzgebühren oder IT-Recharges sind häufig genehmigungspflichtig, wenn der Nachweis der tatsächlichen Leistung schwierig oder strukturell nicht eindeutig ist. In diesen Fällen prüft das Office des Changes Transferpreislogik, Effektivität und Angemessenheit. Einzelne, schwer einzuordnende Zahlungen, insbesondere immaterielle Leistungen ohne klare Vertragsgrundlage, können nicht direkt über Banken ausgeführt werden.
Auch private oder geschäftliche Investitionen im Ausland, die nicht unter eine der ausdrücklich vorgesehenen Kategorien fallen, bleiben genehmigungspflichtig. Zahlungen aus nicht deklarierten Devisenbeständen oder Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowerten sind nicht zulässig. Die vollständige Konvertibilität des Dirham bleibt weiterhin ein Fernziel und hängt von der Entwicklung der makroökonomischen Gleichgewichte – insbesondere dem strukturellen Handelsbilanzdefizit – ab.
3. Voraussetzungen für erfolgreiche Auslandsüberweisungen von und nach Marokko
Die Erfahrung zeigt, dass Schwierigkeiten bei Auslandsüberweisungen meist weniger aus regulatorischen Grenzen resultieren als vielmehr aus lückenhafter Dokumentation oder unvollständigen Abläufen. Entscheidend ist, dass Unternehmen sämtliche Verträge, Rechnungen und Leistungsnachweise vollständig und nachvollziehbar bereitstellen. Zahlungen müssen in der korrekten Reihenfolge erfolgen: Zunächst Registrierung oder Domiciliation, dann Leistungserbringung, anschließend die Fremdwährungszahlung. Besonders wichtig ist die frühzeitige Abstimmung mit der Bank, da diese die regulatorischen Vorgaben auslegt und im Zweifel zusätzliche Informationen anfordert.
Für digitale Einreichungen sollten Unternehmen die Plattform SMART konsequent nutzen, da das Office des Changes bis 2029 eine nahezu vollständige Digitalisierung der Antragsprozesse anstrebt. Wiederkehrende konzerninterne Zahlungen können häufig über Rahmenbewilligungen erleichtert werden, sofern die Struktur gut dokumentiert und wirtschaftlich nachvollziehbar ist.
Bei ausländischen Gesellschaftern empfiehlt es sich sicherzustellen, dass sämtliche Kapitalzuflüsse über den offiziellen Bankkanal erfolgen und im Registre des Investissements (marokkanisches Investitionsregister) nachweisbar sind. Gleiches gilt für Immobiliengeschäfte von Expatriates, bei denen der Einsatz eines Dirham-Convertible-Kontos die spätere Repatriierung erheblich erleichtert.
4. Fazit und Ausblick zum Devisensystem in Marokko
Marokko verfügt heute über ein modernes, klar strukturiertes und zunehmend liberalisiertes Devisensystem. Die meisten geschäftlichen Transaktionen sind ohne direkte Einbindung des Office des Changes möglich. Einschränkungen bestehen vor allem bei immateriellen Leistungen, konzerninternen Strukturen und atypischen Vorgängen. Unternehmen, die auf vollständige Dokumentation, eine klare vertragliche Basis und eine saubere Abwicklung achten, können Auslandsüberweisungen sicher und effizient durchführen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass mit der neuen Version der IGOC sowie der fortschreitenden Digitalisierung ab 2026 zusätzliche Vereinfachungen wirksam werden.
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