Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Portugal
CBBL Advogada Tânia Pinheiro, Kanzlei Monereo Meyer Advogados, Lissabon
Tânia Pinheiro
Advogada
Monereo Meyer Advogados
Lissabon


Arbeitsvertrag in Portugal

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Lissabon, Frau Tânia Pinheiro, Advogada, pinheiro@cbbl-lawyers.de, Tel. +351 - 210 203 478, www.mmmm.pt


Wichtige Hinweise für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmern in Portugal beschäftigen wollen.

Die häufigsten Arten von Arbeitsverträgen in Portugal sind der unbefristete Arbeitsvertrag und der befristete Arbeitsvertrag (mit einer festen Laufzeit oder auf unbestimmte Zeit).

  1. Der unbefristete Arbeitsvertrag nach portugiesischem Recht
  2. Der befristete Arbeitsvertrag nach portugiesischem Recht
  3. Das Gehalt eines Arbeitnehmers in Portugal
  4. Die Urlaubsvergütung nach portugiesischem Arbeitsrecht
  5. Überstundenvergütung in Portugal
  6. Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Portugal

1. Der unbefristete Arbeitsvertrag nach portugiesischem Recht

Der unbefristete Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen;

Seine Beendigung kann durch Vereinbarung zwischen den Parteien oder – in bestimmten Fällen - durch einseitige Kündigung seitens des Arbeitgebers erfolgen (komplexes Verfahren).

2. Der befristete Arbeitsvertrag nach portugiesischem Recht

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist nach portugiesischem Arbeitsrecht zulässig, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, wie z.B.:

  • Saisonale Tätigkeiten;
  • Außergewöhnlicher Anstieg der betrieblichen Aktivität;
  • Aufnahme einer neuen Tätigkeit (neue Firma).
  • Der befristete Vertrag unterliegt der Schriftform und muss den vom Gesetz vorgeschriebenen Befristungsgrund nennen.
  • Wird der Befristungsgrund nicht genannt, so gilt der Vertrag als unbefristet.

3. Das Gehalt eines Arbeitnehmers in Portugal

Das Gehalt umfasst die Grundvergütung, das Weihnachtsgeld (der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatslohns, der bis zum 15. Dezember zu zahlen ist), den Verpflegungszuschuss (dieser Zuschuss ist nicht obligatorisch und wird nur dann als Gehalt betrachtet, wenn sein Wert den gesetzlichen Höchstwert übersteigt), Urlaubsgeld, sowie diverse andere regelmäßige und periodische Leistungen.

4. Die Urlaubsvergütung nach portugiesischem Arbeitsrecht

Die Vergütung der Urlaubszeit entspricht der Vergütung, die ein Arbeitnehmer erhalten würde, wenn er normal Arbeit leistet. Neben der normalen Vergütung hat der Arbeitnehmer insoweit Anspruch auf ein Urlaubsgeld, das seiner Grundvergütung entspricht.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 22 Arbeitstage im Jahr. Per Gesetz haben Arbeitnehmer das Recht, ihren Urlaub ab dem 1. Januar eines jeden Jahres zu nehmen.

5. Überstundenvergütung in Portugal

Normaler Arbeitstag

25% der üblichen Stundenvergütung für die erste Überstunde;
37,5% der üblichen Stundenvergütung für jede weitere Überstunde.

Wöchentlicher Ruhetag oder Feiertag

50% der üblichen Stundenvergütung pro Überstunde.

6. Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Portugal

Die in Deutschland bekannte ordentliche Kündigung mit Fristsetzung gibt es in Portugal nicht.

Es existiert im portugiesischen Arbeitsrecht die verhaltensbedingte Kündigung und die betriebsbedingte Kündigung. In beiden Fällen muss eine tragfähige Begründung zugrunde gelegt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Eine Einvernehmliche Kündigung, d.h. einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden, wird bevorzugt.

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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Lissabon, Frau Tânia Pinheiro, Advogada, berät Sie gerne: pinheiro@cbbl-lawyers.de, Tel. +351 - 210 203 478


Stand der Bearbeitung: Januar 2023