Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Portugal
CBBL Advogada Tânia Pinheiro, Kanzlei Monereo Meyer Advogados, Lissabon
Tânia Pinheiro
Advogada
Monereo Meyer Advogados
Lissabon


Insolvenz in Portugal

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Lissabon, Frau Tânia Pinheiro, Advogada, pinheiro@cbbl-lawyers.de, Tel. +351 - 210 203 478, www.mmmm.pt


  1. Was sind die Voraussetzungen für die Stellung des Insolvenzantrags eines Unternehmens in Portugal?
  2. Wie läuft das Insolvenzverfahren eines Unternehmens in Portugal ab?
  3. Welches sind die wichtigsten Beteiligten des portugiesischen Insolvenzverfahrens?

1. Was sind die Voraussetzungen für die Stellung des Insolvenzantrags eines Unternehmens in Portugal?

Ein Insolvenzantrag kann von dem Schuldner selbst oder von einem Gläubigen eingereicht werden.

Der Schuldner ist verpflichtet sich zur Insolvenz anzumelden und zwar innerhalb von 60 Tage nach Feststellung seiner Unfähigkeit, um die fälligen Forderungen zu bezahlen.

Wenn der Schuldner ein Unternehmen ist, wird vermutet, dass dieser Kenntnis der Insolvenzlage hat, wenn über drei Monate ein Schuldverzug hinsichtlich Schulden an die Finanzbehörde oder Sozialversicherung oder Schulden aus Arbeitsverträge oder Miete- oder andere Leasinggeschäfte existieren.

Der Schuldner muss mit dem Insolvenzantrag, u.a. eine Liste der Gläubiger und den Betrag der entsprechenden Forderung abgeben, sowie sämtliche Buchhaltung – und Steuerunterlagen (zumindest von den letzten drei Jahren) und eine Liste von eventuelle anhängige Gerichtsverfahren.

Die Insolvenz kann ebenso von einem Gläubigen angemeldet werden wenn, u.a. (i) eine allgemeine Zahlungseinstellung der offenen Rechnungen festgestellt wird, (ii) ein Schuldverzug von einer oder mehreren Zahlungspflichten existiert, das unter Berücksichtigung des Werts des offenen Betrags und der unterliegenden Umstände darauf hinweisen lässt, dass der Schuldner die allgemeine Zahlungspflichten nicht pünktlich einhalten kann, (iii) unzureichendes pfändbares Vermögen existiert, um die Forderung des Klägers in einem Vollstreckungsverfahren zu erfüllen, (iv) allgemeiner Schuldverzug in den letzten sechs Monate, hinsichtlich Schulden an die Finanzbehörde, Sozialversicherung oder Schulden aus Arbeitsverträge oder Miete- oder andere Leasinggeschäfte existieren.

2. Wie läuft das Insolvenzverfahren eines Unternehmens in Portugal ab?

In Portugal beginnt ein Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzantrag, der von dem Schuldner /Insolventen selbst oder von einem Gläubiger im zuständigen Gericht eingereicht wird. Wenn die Insolvenz von einem Gläubiger angemeldet wird, hat der Schuldner die Möglichkeit diesem Antrag zu wiedersprechen.

Es folgt eine erste Beurteilung, gemäß welcher der Richter entscheidet, ob genügend Insolvenzgrundlagen existierten. Wenn solche festgestellt werden, erklärt der Richter den Schuldner insolvent und dieser wird im portugiesischen Staatsanzeiger (Diário da República) bekannt gemacht. Ab diesem Moment wird die Insolvenz förmlich eröffnet.

Die Schuldner haben in der Regel 30 Tage nach Bekanntmachung des Insolvenzurteils, um die entsprechenden Forderungen dem Insolvenzverwalter anzumelden (Reclamação de créditos). Dieser wird die eingegangenen Forderungsanmeldungen analysieren, u.a. feststellen, ob genügend Forderungsgrundlagen existieren und demzufolge wird der entsprechend Rang der Forderung geprüft, der später von den Gläubiger angefochten werden kann. Zwecks Forderungsanmeldung, die in Form eines Schriftsatzes erfolgt, ist es erforderlich ein Anwalt in Portugal zu bestellen und zu bevollmächtigen, um im Insolvenzverfahren den Gläubiger zu vertreten.

In der Gläubigerversammlung, in der die Gläubiger oder dessen Anwälte anwesend sein sollen, wird der von dem Insolvenzverwalter angefertigten Insolvenzplan abgestimmt, wobei ein von zwei Ergebnisse existieren können: Liquidation / Schließung oder Sanierung.

Unabhängig von den erwähnten Ergebnissen der Gläubigerversammlungsabstimmung werden die Forderungen, unter Berücksichtigung des entsprechenden Ranges, an die Gläubigern bezahlt. Wenn es zur Liquidation kommt, werden die Forderungen nur bis zum Wert der Insolvenzmasse erfüllt, der in der Regel geringer als die gesamten Forderungen sind. Im Falle einer Sanierung, können die Forderungen in Raten bezahlt werden, wobei manchmal ein bestimmter Schuldenerlass abgestimmt wird.

3. Welches sind die wichtigsten Beteiligten des portugiesischen Insolvenzverfahrens?

Die wichtigsten Beteiligten des portugiesischen Insolvenzverfahrens sind das Gericht (Tribunal), der Insolvenzverwalter (Administrador de Insolvência), und der Gläubigerausschuss (Comissão de credores).

Das Gericht entscheidet darüber, ob die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind, damit der Insolvenzantrag erfolg hat. Des Weiteren überwacht dieser das Insolvenzverfahren und den Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäfte des Schuldners oder kontrolliert diesen, wenn diesem die Geschäftsbefugnisse nicht entzogen wurde. Zu seinen Aufgaben gehört zum Beispiel die eventuelle Zahlung anfälliger Steuern.

Der Gläubigerausschuss besteht aus drei oder fünf Gläubigern. Der Präsident dieses Ausschusses ist bevorzugend der Gläubiger mit der größten Forderung.

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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Lissabon, Frau Tânia Pinheiro, Advogada, berät Sie gerne: pinheiro@cbbl-lawyers.de, Tel. +351 - 210 203 478


Stand der Bearbeitung: September 2022