Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Portugal
CBBL Advogada Tânia Pinheiro, Kanzlei Monereo Meyer Advogados, Lissabon
Tânia Pinheiro
Advogada
Monereo Meyer Advogados
Lissabon


Remote von Portugal aus arbeiten

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Lissabon, Frau Tânia Pinheiro, Advogada, pinheiro@cbbl-lawyers.de, Tel. +351 - 210 203 478, www.mmmm.pt


Was müssen Arbeitgeber beachten, die Mitarbeiter Remote in Portugal beschäftigen? – Wichtige Hinweise zu Recht, Gehaltsabrechnung und Steuern sowie zu Visumspflichten.

Homeoffice und Remote-Office sind seit längerer Zeit ein wichtiges Thema in der Arbeitswelt. Die Pandemie hat in dieser Hinsicht vieles angekurbelt und dazu geführt, dass eine schnellere Umsetzung stattfand.

Einige Vorteile sprechen für Portugal:

Aufgrund der günstigen Lebenshaltungskosten, der guten Internetverbindung und der hervorragenden Infrastruktur rangiert Portugal in der Regel ganz oben auf der Liste der besten Orte für Fernarbeit. Das großartige mediterrane Wetter, nur wenige Minuten vom Strand entfernt, Sicherheit im Land, einfacher Zugang zu Gesundheitseinrichtungen sowie diverse Kultur- und Freizeitangebote – dies alles sind die perfekten Bedingungen für die Arbeit aus der Ferne.

Auf der anderen Seite bietet Portugal qualifizierte Arbeitskräfte.

  1. Anwendbares Recht: In der Regel gilt das portugiesische Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer, die in Portugal arbeiten.
  2. Gehaltsabrechnung und Sozialversicherung: Auch bei Fernarbeit ist die Sozialversicherung in der Regel in Portugal fällig. Sollte der Arbeitnehmer als in Portugal steueransässiger gelten, gilt der Steuer-Einbehalt.
  3. Günstige Steuerregelungen für natürliche Personen (NHR): Die NHR-Steuerregelung trat 2009 in Portugal in Kraft und bietet qualifizierten Fachkräften, Privatpersonen und Rentnern die Möglichkeit, in Portugal steuerlich ansässig zu werden und dabei von besonderen Steuerregelungen für einen Zeitraum von 10 Jahren zu profitieren.
  4. Das Visum für digitale Nomaden ist 2022 neu eingeführt: Es handelt sich um ein Visum, das speziell für ausländische Fachkräfte gedacht ist, die ihre Dienstleistungen „aus der Ferne“ erbringen. Es besteht die Möglichkeit, das Visum für Digitale Nomaden für Portugal für einen befristeten Zeitraum von weniger als einem Jahr oder als Aufenthaltsvisum für mehr als ein Jahr zu beantragen, so dass jeder ausländische Berufstätige, der in diese Situation passt und in Portugal leben möchte, das Visum für Digitale Nomaden beantragen kann, wenn er die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Achtung: Risiko der Einrichtung einer ausländischen Betriebsstätte

Für Arbeitgeber, die selbst nicht in Portugal ansässig sind, müssen bei der Beschäftigung von Mitarbeitern in Portugal große Vorsicht walten lassen. Je nach Anzahl und Funktion der Mitarbeiter besteht die Möglichkeit, dass die Behörden diese Situation so einstufen, dass sie vom Bestehen einer lokalen Repräsentanz des Unternehmens im Ausland (hier Portugal) ausgehen. Dies kann relevante steuerliche Auswirkungen (Besteuerung der Betriebsstätte in Portugal) haben.

Es sollte eine sorgfältige Bewertung vorgenommen werden, um für jegliche Herausforderungen, die sich aus der Remote-Arbeit im Ausland ergeben können, gewappnet zu sein.

Sie wünschen Beratung zur Remote-Beschäftigung von Mitarbeitern in Portugal? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Lissabon, Frau Tânia Pinheiro, Advogada, berät Sie gerne: pinheiro@cbbl-lawyers.de, Tel. +351 - 210 203 478


Stand der Bearbeitung: Januar 2023