Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Portugal
CBBL Advogada Tânia Pinheiro, Kanzlei Monereo Meyer Advogados, Lissabon
Tânia Pinheiro
Advogada
Monereo Meyer Advogados
Lissabon


Grundlagen zum Steuersystem in Portugal

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Lissabon, Frau Tânia Pinheiro, Advogada, pinheiro@cbbl-lawyers.de, Tel. +351 - 210 203 478, www.mmmm.pt


Wichtige Informationen zu den Grundlagen der Besteuerung und den verschiedenen Steuerarten in Portugal

Die wichtigsten Steuerarten in Portugal im Überblick

  1. IRS (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares) - Persönliche Einkommensteuer
  2. IRC (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas) - Körperschaftsteuer
  3. IVA (Imposto sobre o Valor Acrescentado) - Mehrwertsteuer
  4. Contribuições Segurança Social - Sozialversicherungsbeiträge
  5. IUC (Imposto Único de Circulação) - Jährliche Kraftfahrzeugsteuer
  6. IS (Imposto do Selo) - Stempelsteuer
  7. IMI (Imposto Municipal sobre Imóveis) - Kommunale Vermögensteuer
  8. IMT (Imposto Municipal sobre as Transmissões Onerosas de Imóveis) - Grunderwerbsteuer

1. IRS – Persönliche Einkommensteuer in Portugal

Die IRS-Steuer wird bei Personen, die in Portugal ansässig sind, auf sämtliche Einkünfte erhoben (world-wide-income) und bei Personen, die nicht in Portugal wohnhaft sind, nur auf all diejenigen Einkünfte, die direkt in Portugal erzielt werden.

Die Steuersätze sind progressiv und können bis zu 48% betragen.

Es gibt diverse Ausnahmen sowie reduzierte Steuersätze, welche in speziellen Steuerregimes zur Anwendung gelangen können (z.B.: beim sog. NHR-Regime).

Die Frist für die Einreichung der jährlichen IRS-Erklärungen geht vom 1. April bis zum 30. Juni.

2. IRC – Portugiesische Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer wird auf den Jahresgewinn, der von Unternehmen in Portugal erzielt wird, erhoben. Die Unternehmen haben hierzu eine Jahreserklärung abzugeben, und die damit korrespondierende Steuerzahlung ist in der Regel im Anschluss und bis zum 31. Mai des Folgejahres zu entrichten.

Der Standardsteuersatz beträgt auf dem portugiesischen Festland im Jahr 2023 21%; daneben können kommunale und staatliche Zuschläge anfallen.

Der kommunale Steuerzuschlag wird jährlich von den verschiedenen Bezirken festgelegt, bezieht sich insoweit auf den jährlich vom Unternehmen in Portugal erzielten Gewinn und kann bis zu 1,5% betragen.
Unternehmen mit einem Jahresgewinn über 1.500.000€ unterliegen hingegen der staatlichen Zusatzsteuer, die zwischen 3% und 9% variiert.

3. IVA – Portugiesische Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer und wird in Portugal auf Waren, Dienstleistungen, kommerzielle Transaktionen und Importe erhoben.

Es gilt ein Normalsteuersatz von 23%, sowie ein ermäßigter Steuersatz von 6% und ein Zwischensteuersatz von 13%, jeweils abhängig von der Art der Waren oder Dienstleistungen.

Der ermäßigte Steuersatz iHv 6% gilt zum Beispiel für:

  • Nahrungsmittel
  • Arzneimittel
  • Medizinische Geräte
  • Personenbeförderung
  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften
  • kulturelle Veranstaltungen
  • landwirtschaftliche Güter
  • Hoteldienstleistungen

Der Zwischensatz von 13% findet Anwendung auf:

  • Wein
  • landwirtschaftliche Geräte
  • Treibstoff für die Landwirtschaft
  • Geräte und Leistungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

In Portugal sind Mehrwertsteuererklärungen sowohl von Unternehmen als auch von Einzelpersonen mit aktueller Tätigkeit abzugeben.

4. Sozialversicherungsbeiträge in Portugal

Das portugiesische Sozialversicherungssystem wird sowohl durch Beiträge der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer finanziert.

Der Arbeitgeber ist hierbei verpflichtet, monatlich einen Beitrag in Höhe von 23,75% für jeden Arbeitsvertrag in die Sozialversicherungskasse einzubezahlen. Für den Arbeitnehmer beträgt der Beitrag 11% seines Bruttogehalts, welcher direkt von seinem Gehalt abgezogen wird.

Der Arbeitgeber muss monatlich eine Monatserklärung bis zum 10. des Folgemonats abgeben und die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 20. desselben Monats abführen.

5. IUC – Jährliche Kraftfahrzeugsteuer in Portugal

Die Kraftfahrzeugsteuer basiert auf dem Besitz eines Fahrzeugs, die endgültige Höhe der Steuer variiert je nach Motorleistung und CO2-Ausstoß des Fahrzeugs.

Die Frist für die Zahlung der KFZ-Steuer endet im Monat der Zulassung des Fahrzeugs bei der KFZ-Behörde.

6. Portugiesische Stempelsteuer

Die Stempelsteuer wird auf Handlungen, Verträge, Dokumente, Titel und andere in der allgemeinen Stempelsteuer-Tabelle aufgelisteten rechtlichen Akte erhoben, die in Portugal vollzogen werden und weder der Mehrwertsteuer unterliegen noch hiervon befreit sind. Die Steuersätze sind in der allgemeinen Stempelsteuertabelle festgelegt.

Beispiele für stempelsteuerpflichtige Handlungen sind die Vermietung von Immobilien, der Immobilienerwerb und Darlehen oder Kredite.

7. IMI - Kommunale Vermögensteuer in Portugal

Die kommunale Vermögensteuer wird nach dem Grundsteuerwert von städtischen und ländlichen Grundstücken in Portugal berechnet. Der Grundsteuerwert wird hierbei von den portugiesischen Finanzbehörden bestimmt und unterscheidet sich insoweit vom Erwerbswert der Immobilie.

Die Steuersätze betragen für:

  • Ländliche Grundstücke in Portugal: 0,8%;
  • Städtische Grundstücke in Portugal: 0,3% bis 0,45%;
  • Immobilien, die von Unternehmen gehalten werden, die in einem Land, einer Region oder einem Gebiet ansässig sind, in dem das Steuersystem deutlich vorteilhafter ist (Offshore): 7.5%.

Die Zahlungen dieser Steuer erfolgen auf jährlicher Basis und sind vom Eigentümer (jeweils am 31.12.) zu entrichten.

8. IMT – Grunderwerbsteuer in Portugal

Die IMT wird auf die Übertragung von in Portugal gelegenen Immobilien angewendet. Derartige Transaktionen können darüber hinaus auch der Stempelsteuer unterliegen.

Die IMT ist vom Käufer zu entrichten und ist vom Kaufpreis bzw. dem Grundsteuerwert (je nachdem, welcher Wert der höhere ist) abhängig. Auch die Steuersätze per se variieren je nach angesetztem Wert/Preis und Art der Immobilie (Grundstück, Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilien).
In einigen Fällen gibt es Ausnahmen von der Zahlung der Grunderwerbsteuer, wie z.B. beim Erwerb von Immobilien zum Weiterverkauf durch Immobiliengesellschaften oder beim Erwerb von städtischen Immobilien mit dem Ziel der Stadtsanierung.

Die Grunderwerbsteuer wird mit dem Vollzug der Transaktion fällig.

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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Lissabon, Frau Tânia Pinheiro, Advogada, berät Sie gerne: pinheiro@cbbl-lawyers.de, Tel. +351 - 210 203 478


Stand der Bearbeitung: Januar 2023