Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Portugal
CBBL Advogada Tânia Pinheiro, Kanzlei Monereo Meyer Advogados, Lissabon
Tânia Pinheiro
Advogada
Monereo Meyer Advogados
Lissabon


Mitarbeiterentsendung nach Portugal

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Lissabon, Frau Tânia Pinheiro, Advogada, pinheiro@cbbl-lawyers.de, Tel. +351 - 210 203 478, www.mmmm.pt


Wichtige Hinweise für ausländische Arbeitgeber, die Mitarbeiter nach Portugal entsenden möchten

Durch das Anwachsen von Cross-Border-Transaktionen und internationales Geschäft spielt auch die Mitarbeiterentsendung immer wieder eine wichtige Rolle.

  1. Verfahren zur Anmeldung von entsendeten Mitarbeitern in Portugal
  2. Wichtiges zur Dauer der Entsendung

1. Verfahren zur Anmeldung von entsendeten Mitarbeitern in Portugal

Das Prozedere zur Entsendung von Arbeitnehmern nach Portugal wird in Portugal einfach gehalten und online durchgeführt. Die Anmeldung findet somit bei der folgenden portugiesischen Behörde statt: Autoridade para as Condições de Trabalho.

Die wichtigsten Informationen müssen hierbei angegeben werden und eine Kontaktperson muss benannt werden. Das bedeutet auch, dass die zuständige portugiesische Behörde Inspektionen durchführen kann und bestimmte Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Typischerweise geht es bei diesen Cross-Border-Transaktionen hauptsächlich um die Entsendung eines Mitarbeiters zur Erfüllung eines Vertrags im Namen und unter der Leitung des ausländischen Arbeitgebers oder um gruppeninterne Entsendungen, beispielsweise in einem Konzern.

2. Wichtiges zur Dauer der Entsendung

Innerhalb der Europäischen Union gilt die Entsenderichtlinie und bei einer Entsendung bis zu 24 Monaten, ist die Regelung klar gehalten. Damit der entsandte Mitarbeiter weiterhin über die Sozialversicherung des Heimatlandes versichert bleiben kann, muss der Arbeitgeber von der Sozialversicherung im Heimatland das Formular A1 anfordern.

Wird die Entsendungsdauer von 24 Monaten überschritten, ist eine Ausnahmevereinbarung nötig (acordo de excepção).

Sie wünschen Beratung zur Entsendung von Mitarbeitern nach in Portugal? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Lissabon, Frau Tânia Pinheiro, Advogada, berät Sie gerne: pinheiro@cbbl-lawyers.de, Tel. +351 - 210 203 478


Stand der Bearbeitung: Januar 2023