Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Brüssel / Belgien

Frank Weinand

Rechtsanwalt
Cairn Legal, Brüssel

Telefon: +32 (0) 2 787 70 70
E-Mail: weinand@cbbl-lawyers.de
 Kontakt


Cairn Legal – Avocats Advocaten Lawyers Rechtsanwälte
Ihre deutschsprachigen Anwälte in Belgien


Cairn Legal ist eine belgische Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Brüssel, die in den wesentlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts tätig ist: Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Bankrecht, Kreditrecht, Vertriebsrecht, unlauterer Wettbewerb und Wettbewerbsrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht, IP-IT.

Unser German Desk besteht aus einem Team von deutschsprachigen Juristen, das Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum im belgischen Recht auf Deutsch berät und vertritt.

Wir arbeiten unternehmensorientiert und in fachübergreifenden Teams, um unseren Mandanten auf diesem Wege eine umfassende und zugleich individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratungsleistung zu bieten.

Unsere Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch.
 

Gründung: 2005

Rechtsanwälte gesamt: 11, davon deutschsprachig: 3

Standorte: Brüssel

Mandantenstruktur - Ansprechpartner:
Mittelständische Unternehmen: Geschäftsführung und Führungsebene; Großunternehmen: Rechtsabteilung, Personalabteilung, Finanzabteilung; Rechtsabteilungen von Banken und Fonds.

Branchen
Wir betreuen sowohl Unternehmen aus den Bereichen der klassischen Industrie (Maschinenbau, Automobil-Zulieferer, Werkzeughersteller sowie Handelsunternehmen und Finanzdienstleister) als auch Unternehmen der Internetbranche (E-Commerce, Privacy, GDPR, …) und Privatpersonen im Bereich von Immobilienangelegenheiten und bei Nachfolgeregelungen. 
 

Beratungsfelder
Gesellschaftsrecht,Vertragsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Vertriebsrecht, Bankrecht, Handelsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Verkehrs- und Versicherungsrecht, Insolvenzrecht, Informationstechnologie und Immobilienrecht.

Besondere Spezialisierungen
Unser German Desk ist ein Team von deutschsprachigen Juristen, das Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum im belgischen Recht auf Deutsch berät und vertritt. Pragmatische Lösungen stehen hier im Vordergrund.

Repräsentative Tätigkeiten
Beratung und Vertretung deutscher Produzenten bei der Verhandlung, dem Abschluss bzw. der Beendigung von  Vertriebsverhältnissen in Belgien. Vertretung deutscher Hersteller von Spezial-Software im Logistikbereich (Warehouse-Management) bei belgischen sozialrechtlichen Themen. Erstellen und Kündigung von Arbeitsverträgen sowie Entsendung. Beratung und Vertretung eines deutschen Immobilienfonds. Geschäftsübernahme oder -verkauf für deutsche oder österreichische Investoren.

Was uns auszeichnet:
Wir sind unternehmungsorientiert und arbeiten mit fachübergreifenden Teams, um unseren Mandanten auf diesem Wege umfassende und individuelle, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratungsleistungen zu bieten.

Wir beraten von Mensch zu Mensch:
Wir garantieren einen optimalen Kontakt zwischen Mandant und bearbeitendem Anwalt. Wir halten es für wichtig, dass dieser für den Mandanten verfügbar ist und jederzeit eine vollständige und aktuelle Auskunft zum Projekt erteilen kann. 

Wir sprechen Ihre Sprache:
Unsere Rechtsanwälte beraten in den drei Amtssprachen Belgiens (Französisch, Niederländisch und Deutsch) sowie auf Englisch.   

  • eine natürliche Person in Belgien eine Personengesellschaft mit Beschränkter Haftung mit einem gezeichneten Kapital von 18.550 € gründen kann, wovon in den ersten 5 Jahren nur 1 € eingezahlt werden muss?
  • nationale belgische Vereine durch eine privatschriftliche Urkunde gegründet werden und ihre Rechtspersönlichkeit erlangen, sobald die Satzung und die Ernennung der ersten Geschäftsführer veröffentlicht werden? Internationale belgische Vereine werden durch notarielle Urkunde gegründet. Ihre Rechtspersönlichkeit erhalten Sie durch einen königlichen Erlass,
  • belgische Arbeitsverträge jederzeit mit einer Kündigungsfrist oder einer entsprechenden Entschädigung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden können? Seit dem 1. April 2014 kann der Arbeitnehmer allerdings beantragen, dass ihm die wirklichen Kündigungsgründe mitgeteilt werden, aber der Arbeitgeber kann diese Information verweigern. Diese Weigerung wird durch eine Pönale geahndet,
  • berufliche Bauherrn und Auftraggeber in Belgien für die Gehalts- und Lohnschulden, Steuern und Sozialabgaben ihrer Unternehmer bzw. Subunternehmer gesamtschuldnerisch haften, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Einbehalte nicht machen und diese nicht direkt an die entsprechenden Ämter abführen? (dies gilt nicht für Unternehmer, die nicht in Belgien niedergelassen sind und deren Arbeiter im Rahmen einer Entsendung im Belgien leisten),
  • das belgische Gesetz über die gerichtliche Reorganisierung dem Unternehmen in der Krise bis zu 12 Monaten Gläubigerschutz bieten kann, um eine Sanierung zu planen und umzusetzen?
  • der Eigenhändler, der in Belgien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Produkte verkauft, einen besonderen Kündigungsschutz genießt, wenn ihm Gebietsschutz zugestanden wurde?

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