Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Belgien
CBBL Rechtsanwalt in Belgien, Oliver Weinand, Kanzlei Cairn Legal
Oliver Weinand
Rechtsanwalt
Cairn Legal
Brüssel


Umsatzsteuer in Belgien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Brüssel, Herrn Rechtsanwalt Oliver Weinand, o.weinand@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 787 70 72, www.cairnlegal.be


In diesem Beitrag finden Sie einen Überblick über die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer in Belgien mit Hinweisen für Unternehmen, die nicht in Belgien ansässig sind.

  1. Wer unterliegt der Umsatzsteuer in Belgien
  2. Welche Umsatzsteuersätze gelten in Belgien
  3. Wie erfolgt die Umsatzsteuererklärung in Belgien in der Praxis?

1. Wer unterliegt der Umsatzsteuer in Belgien

In Belgien muss sich grundsätzlich fast jedes Unternehmen bei der Finanzbehörde identifizieren und seinen Kunden Umsatzsteuer berechnen. Nur wenige Unternehmen, die im Bereich bestimmter soziokulturellen Aktivitäten, Finanzen oder im medizinischen Bereich tätig sind, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit (Artikel 44 des Mehrwertsteuergesetzbuches).

Steuerpflichtig ist, „wer in Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, gewöhnlich und selbstständig, ob hauptberuflich oder nebenberuflich, mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht, Lieferungen von Gütern oder Dienstleistungen bewirkt ungeachtet des Ortes, an dem die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird“ (Artikel 4 des Mehrwertsteuergesetzbuches vom 3. Juli 1969).

Seit Januar 2014 fallen auch anwaltliche Leistungen unter diese Definition.

2. Welche Umsatzsteuersätze gelten in Belgien

Der normale Umsatzsteuersatz in Belgien beträgt 21%. Unter bestimmten Umständen kommen ermäßigte Sätze von 6% (Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen und Transport) und 12% (Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, Margarine, soziale Wohnungshilfe) zur Anwendung.

3. Wie erfolgt die Umsatzsteuererklärung in Belgien in der Praxis?

Jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen muss dem örtlich zuständigen Amt für Umsatzsteuerkontrolle die Aufnahme seiner Tätigkeiten in Belgien mitteilen. In der Regel muss die Umsatzsteuererklärung monatlich hinterlegt werden. Steuerpflichtigen kann jedoch gestattet werden, eine vierteljährliche Erklärung abzugeben, wenn ihr Jahresumsatz (ohne Umsatzsteuer) unter 2.500.000 EUR liegt.

Umsatzsteuerpflichtige können die Steuer, die für die ihnen gelieferten Waren und Dienstleistungen berechnet wurden, insoweit abziehen, als sie für mehrwertsteuerpflichtige Umsätze verwendet wurden. Dieser Abzug folgt in der Umsatzsteuererklärung. Die Umsatzsteuer auf einen Gegenstand, der sowohl für private als auch für geschäftliche Zwecke genutzt wird, ist grundsätzlich nur in Höhe des geschäftlichen Anteils abzugsfähig.

Sie wünschen Beratung zur Umsatzsteuer oder zur Umsatzsteuererklärung in Belgien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Brüssel, Herr Rechtsanwalt Oliver Weinand, berät Sie gerne: o.weinand@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 787 70 72


Stand der Bearbeitung: Januar 2024