Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Finnland
CBBL Advokat / Partner Mikko Leppä, Kanzlei HPP ATTORNEYS, Helsinki
Mikko Leppä
Advokat / Partner
HPP ATTORNEYS
Helsinki


Arbeitsrecht in Finnland

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Helsinki, Herrn Mikko Leppä, Advokat, leppa@cbbl-lawyers.de, Tel. +358 - 9 - 474 21, www.hpp.fi

I. Arten von Arbeitsverhältnissen in Finnland

Nach finnischem Recht sind Arbeitsverhältnisse grundsätzlich unbefristet. Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Die Vertragsparteien können für das Arbeitsverhältnis eine Probezeit für die Dauer von maximal sechs Monaten vereinbaren. Die Probezeit beginnt mit dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

II. Arbeitszeit nach finnischem Arbeitsrecht:

1. Zeitliche Grenzen

Die gesetzliche Maximalarbeitszeit beträgt in Finnland grundsätzlich acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kann auch so vereinbart werden, dass der Durchschnitt über einen Zeitraum von nicht mehr als 52 Wochen 40 Arbeitsstunden beträgt. Diese Arbeitszeitbestimmungen gelten für Arbeitnehmer. Sie gelten hingegen nicht für Personen, die Arbeiten übernehmen, die aufgrund der entsprechenden Pflichten und der Stellung als Führungskraft als Managementaufgaben des Unternehmens einzuordnen sind.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auf ein Gleitzeitmodell einigen, das es dem Arbeitnehmer ermöglicht, innerhalb festgelegter Grenzen den Anfang und das Ende der täglichen Arbeitszeit selbst zu bestimmen. Dabei ist zu beachten, dass die tägliche Arbeitszeit um höchstens drei Stunden verlängert oder reduziert werden darf.

2. Überstundenvergütung nach finnischem Arbeitsrecht

Für eine Überschreitung der Arbeitszeit gilt in der Regel, dass zusätzlich 50% zum normalen Lohn für die ersten zwei Stunden und 100% zum normalen Lohn für die folgenden Stunden gezahlt wird. Für Überstunden, die über die wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen, beträgt der Zuschlag 50%. Nach Vereinbarung können Überstunden auch teilweise oder vollständig in entsprechende Freizeit während der regulären Arbeitszeiten umgewandelt werden.

3. Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Finnland

Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Urlaubsanspruch auf zweieinhalb Wochentage für jeden Kalendermonat, in dem er mindestens 14 Tage gearbeitet hat. Folglich, kann sich ein Anspruch auf bis zu 30 Tage pro Jahr ergeben. Ferner hat der Arbeitnehmer generell den Anspruch, für die Zeit des jährlichen Urlaubs mindestens seinen regelmäßigen oder durchschnittlichen Lohn zu erhalten. Arbeitnehmerinnen haben zudem Anspruch auf 105 Werktage Mutterschutz. Arbeitnehmer haben Anspruch auf 18 Werktage Vaterschaftsurlaub und 158 Werktage Elternzeit. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, die vorgenannte Familienzeit mit dem regulären Lohn zu vergüten. Allerdings enthalten nahezu alle Tarifverträge detaillierte Regelungen zur Vergütung von Familienzeit.

III. Beendigung von Arbeitsverhältnissen nach finnischem Arbeitsrecht:

Um ein Arbeitsverhältnis zu beenden, sind nach finnischem Recht die folgenden, dem deutschen Recht ähnlichen, Möglichkeiten üblich: Das Arbeitsverhältnis kann durch den Arbeitnehmer ohne Begründung, jedoch unter Einhaltung der zwischen 14 Tagen und einem Monat variierenden Kündigungsfrist beendet werden. Die Länge der Kündigungsfrist ist abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Unbefristete Arbeitsverhältnisse können vom Arbeitgeber ordentlich gekündigt werden, wenn hierfür entweder ein in der Person liegender sachlicher und gewichtiger Grund dazu berechtigt oder finanzielle oder produktionsbezogene Gründe bestehen. Die Kündigungsfrist reicht von 14 Tagen bis sechs Monaten, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann nach finnischem Recht auch ohne vorherige Ankündigung, somit fristlos und außerordentlich gekündigt werden, wenn ein äußerst gewichtiger Grund besteht. Dies erfordert, dass der Arbeitnehmer Pflichtverletzungen in einem solchen Ausmaß begangen hat, dass es für den Arbeitgeber unzumutbar wäre, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen. Wird ein Arbeitnehmer ohne Rechtsgrund entlassen, hat er auf Grund ungerechtfertigter Kündigung einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von drei bis zu 24 Monatsgehältern.

Wenn das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt wird, endet es sofort. Wenn der Arbeitnehmer mindestens sieben Tage ohne Bestehen eines rechtmäßigen Grundes vom Arbeitsplatz abwesend ist, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag als gekündigt betrachten. Befristete Arbeitsverträge können nicht gekündigt werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Als letztes Mittel, kann auf Antrag ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in erster Instanz oder das Arbeitsgericht, die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen. In Finnland ist das Arbeitsgericht immer dann zuständig, wenn die Gründe für die Kündigung im Tarifvertrag festgelegt sind und ein Verstoß gegen diese Bestimmungen geltend gemacht wird.

Sie wünschen Beratung? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt Herr Mikko Leppä, Advokat und sein Team in Helsinki beraten Sie gerne: leppa@cbbl-lawyers.de, Tel. +358 - 9 - 474 21


Stand der Bearbeitung: September 2017