Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Polen
CBBL Rechtsanwalt Daniel Gößling, Kanzlei BSJP bnt attorneys in CEE, Warschau
Daniel Gößling
Rechtsanwalt
BSJP bnt attorneys in CEE
Warschau


Registrierung des wirtschaftlichen Eigentümers in Polen

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Warschau, Frau Dominika Wagrodzka, wagrodzka@cbbl-lawyers.de, Tel. +48 - 22 - 279 31 00, www.bnt.eu


Das Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer (CRBR/UBO) ist ein Register über die Personen, die Kontrolle über bestimmte Unternehmen ausüben. Wenn Sie in Polen bereits unternehmerisch tätig sind, aber noch nicht registriert sind oder dies werden wollen, sollten Sie prüfen, ob sie von der Eintragungspflicht betroffen sind, d. h. ob eine solche Eintragung in Ihrem Fall erfolgen muss. Nachfolgend stellen wir dar, wie Sie herausbekommen, ob Sie der Eintragungspflicht in Polen unterliegen oder nicht.

Die Meldung als wirtschaftlicher Eigentümer eines Unternehmens ist z.B. dann erforderlich, wenn Sie ein aktives Bankkonto für das Unternehmen in Polen eröffnen möchten. Die meisten Banken stellen ihre Dienstleistungen für Unternehmen ein, wenn diese das KYC-Verfahren („Know Your Customer“) nicht bestanden haben. Um dieses Verfahren zu bestehen, müssen Sie u. a. einen wirtschaftlichen Eigentümer im CRBR/UBO-Register angeben. (Falls diese Registrierung in Ihrem Fall verpflichtend ist, lesen Sie bitte auch „Wer muss dem CRBR Meldung machen?“).

Das Register sammelt und verarbeitet Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer, d. h. über die natürlichen Personen, die die direkte Kontrolle über die im nationalen Gerichtsregister eingetragenen Wirtschaftseinheiten ausüben.

Das Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer wird in elektronischer Form geführt und ist öffentlich zugänglich. Alle darin enthaltenen Informationen stehen kostenlos zur Verfügung.

Das CRBR wurde eingeführt auf Grund europarechtlicher Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es soll die Identifizierung von Personen erleichtern, die die Aktivitäten von Unternehmen bestimmen. Ähnliche Register und Regelungen finden sich daher ebenso in allen anderen EU-Staaten.

Wer muss dem Zentralgegister CRBR Meldung machen?

Das Zentralregister sammelt Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer folgender Unternehmensformen in Polen:

  • alle Handelsgesellschaften, die der Pflicht zur Eintragung in das nationale Gerichtsregister unterliegen (außer Aktiengesellschaften, deren Aktien öffentlich gehandelt werden),
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen,
  • Europäische Gesellschaften (SE),
  • Genossenschaften (einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften),
  • Europäische Genossenschaften,
  • Vereinigungen, die der Eintragung in das nationale Gerichtsregister unterliegen,
  • Stiftungen,
  • Trusts (im Sinne des AML/CFT-Gesetzes vom 1. März 2018), deren Treuhänder (oder Personen in gleichwertigen Positionen)
  • ihren Wohnsitz oder Sitz in Polen haben oder
  • im Namen oder zu Gunsten eines Trusts auf polnischem Staatsgebiet Geschäftsbeziehungen eingehen oder Immobilien erwerben.

Die Meldepflicht gegenüber dem CRBR gilt nicht für ausländische Unternehmen, die im Nationalen Gerichtsregister eingetragen sind und in Polen in Form einer Niederlassung tätig sind.

Unternehmen, die dem CRBR gegenüber meldepflichtig sind, sich aber in Liquidation oder im Konkurs befinden, sind von der Meldepflicht sowie der Pflicht zur Aktualisierung des CRBR nicht befreit.

Wenden Sie sich gerne an uns, damit wir für Sie prüfen können, ob die CRBR-Meldepflicht für Sie oder Ihr Unternehmen gilt. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung aller damit verbundenen Verpflichtungen.

Sie wünschen Beratung zur Registrierung des wirtschaftlichen Eigentümers in Polen? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Warschau, Herr Daniel Gößling, berät Sie gerne: goessling@cbbl-lawyers.de, Tel. +48 - 22 - 279 31 00



Stand der Bearbeitung: Oktober 2024