Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in Polen
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Warschau, Frau Dominika Wagrodzka, wagrodzka@cbbl-lawyers.de, Tel. +48 - 22 - 279 31 00, www.bnt.eu
Eine Repräsentanz in Polen ermöglicht einem ausländischen Unternehmen, Werbung und Verkaufsförderung für ihre Waren und Dienstleistungen in Polen zu betreiben, ohne dort die eigentliche wirtschaftliche Tätigkeit auszuführen.
Eine Repräsentanz ist die richtige Aktivitätsform, wenn es dem ausländischen Unternehmen nur darum geht, für sich selbst zu werben, z. B. durch die Teilnahme an
- Messen,
- Konferenzen oder
- anderen Branchenveranstaltungen.
Eine Repräsentanz in Polen kann von jedem ausländischen Unternehmen gegründet werden, unabhängig davon, ob das Land, in dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, Mitglied der Europäischen Union bzw. des Freihandelsabkommens (EFTA) ist.
Für die Errichtung und den Betrieb einer Repräsentanz in Polen ist die Eintragung in das Register der Repräsentanzen ausländischer Unternehmen erforderlich, das vom Minister für Entwicklung und Technologie geführt wird. Die Wartezeit bis zur Entscheidung beträgt etwa 1 Monat ab Antragstellung. Die Frist kann jedoch verlängert werden.
Ein ausländisches Unternehmen, das eine Repräsentanz in Polen eröffnen möchte, muss über einen Sitz in Polen verfügen (Hauptniederlassung), der entsprechend nachzuweisen ist (z.B. durch einen Mietvertrag). Die Hauptniederlassung kann allerdings auch ein sogenanntes virtuelles Büro haben.
Das ausländische Unternehmen ist verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu benennen, der ihn in Polen vertritt. Der Bevollmächtigte muss weder polnischer Staatsbürger sein, noch Polnisch sprechen und er muss auch keinen Wohnsitz in Polen haben.
Das ausländische Unternehmen muss für die Repräsentanz in Polen eine gesonderte Buchhaltung führe, in polnischer Sprache und gemäß den polnischen Rechnungslegungsvorschriften.
Die Gebühren für die Einrichtung einer Repräsentanz belaufen sich auf insgesamt 1017 PLN. Die Kosten für die Anmietung der Räumlichkeiten für die Registrierung müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Warschau, Herr Daniel Gößling, berät Sie gerne: goessling@cbbl-lawyers.de, Tel. +48 - 22 - 279 31 00
Stand der Bearbeitung: Oktober 2024