Einstellung ausländischer Mitarbeiter und Beantragung eines kurzfristigen Visums
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Riad, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de
1. Einstellung ausländischer Mitarbeiter durch ausländische Investoren in Saudi-Arabien
Ausländischen Investoren können die Aufenthaltsgenehmigung und Visa für die Mitarbeiter ihrer Niederlassungen und deren Angehörige arrangieren, um deren Teilnahme an den lizenzierten Aktivitäten des Unternehmens gemäß den Vorschriften des Königreichs und seinen internationalen Verpflichtungen zu erleichtern.
2. Zeitlich befristetes Visum in Saudi-Arabien
Wenn deutsche Staatsbürger Dienstleistungen in Saudi-Arabien erbringen, brauchen sie nicht immer eine Aufenthaltsgenehmigung, sondern können mit einem zeitlich befristeten Visum (nachfolgend das „Visum“) nach Saudi-Arabien einreisen und unter Vorlage einer Arbeitsgenehmigung arbeiten.
Das saudische Ministerium für Humanressourcen und soziale Entwicklung („Saudi Ministry of Human Resources and Social Development“) hat im Januar 2023 ein kurzfristiges Arbeitsvisum für bestimmte ausländische Staatsangehörige eingeführt worden. Es ermöglicht qualifizierten ausländischen Arbeitnehmern, über die Plattform „Qiwa“ ein Visum zu beantragen, mit welchem sie für bis zu 90 Tage in Saudi-Arabien für eine „das Visum fördernde Einrichtung“ zu arbeiten können. Nach Ablauf von 90 Tagen kann ein neues Visum beantragt werden.
Um als eine „das Visum fördernde Einrichtung“ anerkannt zu werden, hat der saudische Arbeitgeber folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Er ist im „mittelgrünen“ Saudisierungsprogramm, („Nitaqat“) eingestuft.
- Er kommt seinen Verpflichtungen im Rahmen des Lohnschutzsystems („Wage Protection System“, kurz „WPS“) nach und stellt sicher, dass die ausländischen Arbeitnehmer über eine gültige Arbeitsgenehmigung verfügen.
Das Visumskontingent ist auf 50 Arbeitnehmer pro Arbeitgeber begrenzt. Das Visum ist nicht auf andere Unternehmen übertragbar.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Riad, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44
Stand der Bearbeitung: Mai 2024